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marsimarsi 21.02.2010 14:50

Vergütungsabrechnung
 
Ende des Monats mache ich meine ersten Abrechnungen mit dem Gericht. Schreibt man dazu immer einen kurzen Bericht? Ich frage
weil einige ja auch jährlich abrechnen

Chesterfield 21.02.2010 15:21

Zitat:

Zitat von marsimarsi (Beitrag 33233)
Ende des Monats mache ich meine ersten Abrechnungen mit dem Gericht. Schreibt man dazu immer einen kurzen Bericht? Ich frage weil einige ja auch jährlich abrechnen

Da hat wohl jemand diese Abrechnung mit dieser Abrechnung verwechselt - oder auch andersrum...

michaela mohr 21.02.2010 16:59

Hallo zusammen,

Chesterfield hat mit seiner kleinen Spitze absolut recht und ich möchte alle darum bitten in den gestellten Fragen die Unterscheidung zwischen der Vergütungsabrechnung und der Rechnungslegung deutlich zu machen. bzw. zu konkretisieren was gemeint ist.
Das wiederholt sich sonst unentwegt :h9yboredom:und ist verwirrend.

Grüsse Michaela

marsimarsi 21.02.2010 17:14

Vermögensaufstellung einmal im Jahr, ok. Aber muss man keinen Kurzbericht zur Quartalsabrechnung machen? Oder reicht ein Jahresbericht aus?

Chesterfield 21.02.2010 17:57

Zitat:

Zitat von marsimarsi (Beitrag 33251)
Vermögensaufstellung einmal im Jahr, ok. Aber muss man keinen Kurzbericht zur Quartalsabrechnung machen? Oder reicht ein Jahresbericht aus?

Na, Du verstehst das offenbar noch nicht...
Mit der Vergütungsabrechnung stellst Du halt einfach Deine Rechnung für die von Dir geleistete Arbeit - warum sollte man da einen wie auch immer gearteten Bericht einreichen....?
Berichte schreibst Du zusammen mit der Rechnungslegung / Vermögensaufstellung - oder halt auf Aufforderung des Gerichts.

michaela mohr 21.02.2010 22:34

Hallo zusammen,

gundsätzlich ist für solche Fragen, was wird wann, mit was zusammen, wie oft abgegeben, ein Blick in das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert mehr wie hilfreich.

und @marsimarsi- meine Bitte, Fragen zu konkretisieren und keine Satzfragmente einzustellen war durchaus ernst zu verstehen.

Gruss Michaela

Isabelle 03.05.2010 12:27

ich denke marsimarsi war sich auch unsicher, da bei den Vorlagen von Herrn Deinert auch eine Aufstellung mit dabei ist die man der Vergütungsabrechnung hinzufügt.

Diese hier ist gemeint: http://www.horstdeinert.de/lexikon/V...uebersicht.pdf

Ich möchte also mal die Frage nochmals ganz konkret stellen:

Fügt ihr bei der quartalsmäßigen Vergütungsabrechnung eine Vermögensübersicht hinzu oder sendet ihr lediglich die Rechnung und eine Aufstellung des Vermögens nur wenn das Amtsgericht sie anfordert?

Viele Grüße
isabelle

Chesterfield 03.05.2010 17:41

Die Frage wurde durchaus bereits entsprechend beantwortet.

Es gibt weder eine Notwendigkeit, noch einen Sinn, eine separate Vermögensaufstellung zur Vergütungsrechnung zu erstellen.
Ändert sich der Vermögensstatus im Laufe eines Jahres, ist das im Regelfall bereits durch die letzte Vermögensaufstellung / Rechnungslegung vorhersehbar. Falls unerwartete Umstände auftauchen (z. B. neu bekannt gewordene Schulden o. ä.), ist es natürlich sinnvoll, diesen Umstand sofort bei Bekanntwerden dem Gericht mitzuteilen und darauf in der Vergütungsrechnung Bezug zu nehmen.

Und unter einem "Bericht" versteht im Betreuungsrecht nochmal was anderes.


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