Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsabrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ende des Monats mache ich meine ersten Abrechnungen mit dem Gericht. Schreibt man dazu immer einen kurzen Bericht? Ich frage
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21.02.2010, 15:50 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
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Vergütungsabrechnung
Ende des Monats mache ich meine ersten Abrechnungen mit dem Gericht. Schreibt man dazu immer einen kurzen Bericht? Ich frage
weil einige ja auch jährlich abrechnen |
21.02.2010, 16:21 | #2 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
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21.02.2010, 17:59 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
Chesterfield hat mit seiner kleinen Spitze absolut recht und ich möchte alle darum bitten in den gestellten Fragen die Unterscheidung zwischen der Vergütungsabrechnung und der Rechnungslegung deutlich zu machen. bzw. zu konkretisieren was gemeint ist. Das wiederholt sich sonst unentwegt und ist verwirrend. Grüsse Michaela
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21.02.2010, 18:14 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
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Vermögensaufstellung einmal im Jahr, ok. Aber muss man keinen Kurzbericht zur Quartalsabrechnung machen? Oder reicht ein Jahresbericht aus?
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21.02.2010, 18:57 | #5 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Mit der Vergütungsabrechnung stellst Du halt einfach Deine Rechnung für die von Dir geleistete Arbeit - warum sollte man da einen wie auch immer gearteten Bericht einreichen....? Berichte schreibst Du zusammen mit der Rechnungslegung / Vermögensaufstellung - oder halt auf Aufforderung des Gerichts.
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21.02.2010, 23:34 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
gundsätzlich ist für solche Fragen, was wird wann, mit was zusammen, wie oft abgegeben, ein Blick in das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert mehr wie hilfreich. und @marsimarsi- meine Bitte, Fragen zu konkretisieren und keine Satzfragmente einzustellen war durchaus ernst zu verstehen. Gruss Michaela
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03.05.2010, 13:27 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 32
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ich denke marsimarsi war sich auch unsicher, da bei den Vorlagen von Herrn Deinert auch eine Aufstellung mit dabei ist die man der Vergütungsabrechnung hinzufügt.
Diese hier ist gemeint: http://www.horstdeinert.de/lexikon/V...uebersicht.pdf Ich möchte also mal die Frage nochmals ganz konkret stellen: Fügt ihr bei der quartalsmäßigen Vergütungsabrechnung eine Vermögensübersicht hinzu oder sendet ihr lediglich die Rechnung und eine Aufstellung des Vermögens nur wenn das Amtsgericht sie anfordert? Viele Grüße isabelle |
03.05.2010, 18:41 | #8 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Die Frage wurde durchaus bereits entsprechend beantwortet.
Es gibt weder eine Notwendigkeit, noch einen Sinn, eine separate Vermögensaufstellung zur Vergütungsrechnung zu erstellen. Ändert sich der Vermögensstatus im Laufe eines Jahres, ist das im Regelfall bereits durch die letzte Vermögensaufstellung / Rechnungslegung vorhersehbar. Falls unerwartete Umstände auftauchen (z. B. neu bekannt gewordene Schulden o. ä.), ist es natürlich sinnvoll, diesen Umstand sofort bei Bekanntwerden dem Gericht mitzuteilen und darauf in der Vergütungsrechnung Bezug zu nehmen. Und unter einem "Bericht" versteht im Betreuungsrecht nochmal was anderes.
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vergütung, vergütungsantrag, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis |
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