Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaubsanspruch bei Gesundheitsbetreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen!
Seit inzwischen zwei Jahren habe ich die Betreuung meiner Mutter (Pflegeheim, Schlaganfall, Demenz) in Gesundheitsfragen übernommen. Ein weiterer ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 2
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Hallo zusammen!
Seit inzwischen zwei Jahren habe ich die Betreuung meiner Mutter (Pflegeheim, Schlaganfall, Demenz) in Gesundheitsfragen übernommen. Ein weiterer Betreuer ist vom Gericht für die allgemeinen Angelegenheiten eingesetzt. Mein Problem ist folgendes: Ich begleite meine Mutter zu allen Terminen bei Ärzten und in Krankenhäusern, da sie diese Termine ohne Begleitung nicht wahrnehmen kann. Da ich berufstätig bin, nehme ich für all diese Tage meinen Urlaub. Aber soviel frei wählbaren Urlaub wie benötigt habe ich nicht. Habe ich vielleicht Anspruch auf "Krankentage", ähnlich wie Eltern bei Erkrankung eines Kindes? Und an wen muß ich mich wenden? Trägt sowas die Krankenkasse meiner Mutter? Vielen Dank im Voraus! |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo rascho,
kurz und prägnant: Als rechtlicher Betreuer ist es nicht Deine Aufgabe, den Fahrdienst für Deine Mutter bzw. das Heim zu spielen. Diese Leistung, auch die Begleitung, muß das Heim übernehmen. Wenn beim Arzt allerdings Angelegenheiten zu regeln sind, die Deinen Aufgabenkreis tangieren, dann mußt Du natürlich auch persönlich dort erscheinen. Bei der Blutabnahme oder einem EKG ist Deine Anwesenheit aber nicht notwendig. Als ges. Betreuer bist Du 24 Std am Tag, 365 Tage im Jahr zuständig. Bist Du längere Zeit nicht erreichbar, dann kann z.B ein Ersatzbetreuer bestellt werden. Das solltest Du aber im Fall der Fälle mit dem Gericht absprechen.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 2
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Danke für die Hinweise!
Allerdings geht es mir nicht um den Fahrdienst, denn der wird organisiert. Vielmehr bin ich bei Spezialuntersuchungen (Augenarzt, Magenspiegelung,...) dabei, um über den Gesundheitszustand meiner Mutter und weitere Behandlungen informiert zu sein. Habe ich dabei irgendeinen Anspruch auf Vergütung/Ersatz meiner Urlaubstage? |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,817
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Hallo,
im Wege der Betreuung sehe ich da keine Möglichkeiten; diesbezüglich bleibt die Organisation derselben Dir überlassen. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Mutter eine Pflegestufe hat. Demnach könnten Deine Dienste durch Pflegegeld abgegolten werden und/oder Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden; siehe hierzu u.a.: Pflegeversicherung - Verhinderungspflege mfg Nachtrag: Da Deine Mutter schon im Heim ist, gehe ich davon aus, dass die gesamten Leistungen der Pflegeversicherung wohl dorthin fließen, womit dann meines Erachtens die o.g. Leistungen nicht von Dir beansprucht werden können. Geändert von carlos (25.02.2010 um 13:34 Uhr) |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Nein, Du bist ehrenamtlich tätig und mit der Pauschale ist alles abgegolten. "Zeit" ist in diesem Fall nicht abrechnungsfähig.
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