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Nachzahlung Berufsgenossenschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachzahlung Berufsgenossenschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und Guten Abend, mein Name ist Angela und ich komme aus der schönen Oberpfalz. Ich bin durch Zufall, d.h. ...


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Alt 11.03.2010, 19:29   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.03.2010
Ort: Weiden in der Oberpfalz
Beiträge: 2
Standard Nachzahlung Berufsgenossenschaft

Hallo und Guten Abend, mein Name ist Angela und ich komme aus der schönen Oberpfalz. Ich bin durch Zufall, d.h. durch "googlen" auf das Forum gestoßen und finde den Erfahrungsaustausch sehr informativ und vorallem hilfreich. Ich bin bereits seit 2003 als Berufsbetreuerin tätig, habe aber auch noch eine Festanstellung im sozialen Bereich. Ich gehöre zu den scheinbar "Letzten" die durch die Berufsgenossenschaft (BGW) "gefunden" wurden und nun ab 2005 nachzahlen darf. Nach anfänglichem Ärger habe ich mich nun mit der Nachzahlung abgefunden, verstehe aber nicht ganz, was sich ab 01.01.2009 lt. Schreiben BGW geändert haben soll. Im Schreiben heißt es " das die Entgeltmeldung (?) an die Berufsgenossenschaften durch ein neues Entgeltmeldeverfahren über die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abgelöst wird..." Was heißt das konkret? Ich bin ja über meinen Angestelltenjob sozialversichert, (glaubte ich jedenfalls bisher) oder hat sich da was geändert bzw. was ist zu tun? es wäre toll, wenn mir das jemand verständlich erklären könnte. Möchte (noch) nicht bei der BGW anrufen da ich 1. keine schlafenden Hunde wecken Will und 2. immer noch nicht einsehe, was ich in dieser Berufsgenossenschaft soll.
Freue mich auf Eure Antworten
liebe Grüße Angela
Angela1 ist offline  
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Alt 13.03.2010, 07:44   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Angela,

erst mal herzlich Willkommen bei uns und jetzt weiter..... das Schreiben der BG verstehe ich so, dass die Änderung sich auf Deine Angestellten bezieht aber so wirklich sicher bin ich mir nicht.
Ich lese das so, dass die frühere Anmeldung von Mitarbeitern wegfällt weils jetzt ne Zentralstelle dafür gibt??? Vielleicht lese ich richtig, schön wärs.

Die BG ist halt jetzt Pflicht und erstmal kommen wir da auch nicht raus, keiner weiss eigentlich was er zumindst in der BG Wohlfahrt zu suchen hat. Ein Kollege hat aber neulich berichtet, das die BG alle möglichen Kosten bei ihm anlässlich eines Wegeunfalls übernommen hat, er war höchst zufrieden damit.
Die "Betreuungsrechtpäpste", Deinert ( von ihm ist grundsätzlich eine Menge zu halten) u. Co. empfeheln das ja auch immer wärmstens.

Ich wüsste nicht welche "Hunde" Du mit einem Anruf bei der BG wecken könntest? Gefunden haben sie Dich ja eh.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.03.2010, 12:56   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Angela,

Zitat:
Ich bin ja über meinen Angestelltenjob sozialversichert, (glaubte ich jedenfalls bisher) oder hat sich da was geändert bzw. was ist zu tun?
ob du ausschließlich über deine Angestelltentätigkeit zu versichern bist hängt sicherlich auch von der Höhe deiner Einkünfte aus der Tätigkeit als Betreuerin ab.

Da würde ich mich an deiner Stelle vielleicht einmal steuerlich beraten lassen.

Bezüglich der mitgeteilten Änderung gehe ich auch, wie Michaela, davon aus das es sich um die Meldung für deine Angestellten handelt.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 14.03.2010, 21:01   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.03.2010
Ort: Weiden in der Oberpfalz
Beiträge: 2
Standard Zusätzlicher KV-Beitrag trotz Beschäftigungsverhältnis

Hallo Michaela und Andreas, danke für die Antworten. ich habe mich am Freitag "getraut" und meinen zuständigen Sachbearbeiter bei der Berufsgenossenschaft angerufen. Ihr habt recht, es handelt sich um evtl. Angestellte, die ich aber nicht habe. Damit hat sich das erledigt, habe bis 2008 nachgezahlt. Die nächste Rechnung für 2009 kommt wohl Ende des Monats.
Bezüglich der Krankenkassenbeiträge steig ich nicht ganz durch. Früher hieß es doch lt. Wikipedia:
Wer neben der selbständigen Betreuertätigkeit nicht auch noch (zum Beispiel als Teilzeitkraft) in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, muss sich selbst um seinen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsschutz bemühen.
..... muss sich der Berufsbetreuer entscheiden, ob er weiter Mitglied der GKV bleiben oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) beitreten will. Wegen der immensen Behandlungskosten muss dringend davon abgeraten werden, einen Versicherungsschutz gänzlich zu unterlassen.

Hat sich jetzt da auch was geändert??
Wieso muss ich jetzt trotz versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis noch zusätzlich auf die gewerbliche Tätigkeit KV-Beiträge zahlen??
Wer hat Erfahrungen damit und kann mir hier weiterhelfen??
Vielen Dank schon im voraus.
Liebe Grüße Angela
Angela1 ist offline  
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Alt 14.03.2010, 21:32   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Angela,

Deine Frage verstehe ich nicht so ganz- oder auch nicht richtig.

Ich lese da: Betreuer sind entweder in der gesetzlichen KV oder versichern sich privat. Das ist alles.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2010, 10:42   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Angela1 Beitrag anzeigen
Wieso muss ich jetzt trotz versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis noch zusätzlich auf die gewerbliche Tätigkeit KV-Beiträge zahlen??
Hallo Angela,

KV Beiträge berechnen sich prozentual nach deinem Verdienst (dem Gesamteinkommen ). Wenn dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit dein Angestellteneinkommen übersteigt bist du nicht mehr pflichtversichert. Wie es sich mit deinem Einkommen verhält musst du selber wissen und wie gesagt schadet es in so einem Fall nicht sich beraten zu lassen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
berufsgenossenschaft, krankenversicherung, nebenberuf, nebentätigkeit, selbständigkeit


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