Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorstellungsgespräch Betreuungsbehörde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
ich habe mich mit meinen Unterlagen bei der hiesigen Betreuungsbehörde als Berufsbetreuerin beworben und hoffe nun auf ...
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25.03.2010, 11:17 | #1 |
Club 300
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Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Vorstellungsgespräch Betreuungsbehörde
Hallo alle zusammen,
ich habe mich mit meinen Unterlagen bei der hiesigen Betreuungsbehörde als Berufsbetreuerin beworben und hoffe nun auf ein Vorstellungsgespräch. Darauf möchte ich mich - nach Möglichkeit und Notwendigkeit - ein wenig vorbereiten, man will ja einen guten Eindruck hinterlassen. Ich wüßte z.B. gerne, ob das Gespräch auch dazu dient, vorhandenes Fachwissen zu überprüfen oder ob es eher um die Qualifikation und die (angedachte) Arbeitsorganisation des Bewerbers geht. Kann mir jemand von seinen Erfahrungen mit so einem Gespräch berichten? Vielen Dank und Grüße, Anni |
25.03.2010, 11:57 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi anni,
ohne irgendeine ahnung von der betreuungsbehörde zu haben..... es ist ganz klar: man weiß es nicht. es kommt, wie überall im leben, auf die person an, die das gespräch führt. und daher, ich würd ich auf alles mögliche vorbereitet sein. greetz |
25.03.2010, 23:47 | #3 |
Gesperrt
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Beiträge: 624
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Betreuungsbehörde vorbereiten
Vor allem würde ich mich drauf vorbereiten, dass die Betreuungsbehörde ihre Favoriten bevorzugt bei Vergabe.
Man kennt sich. Oder gibts da Vergaberichtlinien, die überwacht werden? |
26.03.2010, 00:30 | #4 |
Gesperrt
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Beiträge: 2,294
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Sag mal Mary, geht`s noch?
Hallo Anni, man wird Dich eher nicht direkt das Fachwissen abfragen, aber schon wissen wollen warum Du Dich für diese Arbeit geeignet hälst, wie Du darauf gekommen bist, welche Vorstellungen Du hast, wie Du Dich organisierst, evtl. wie Du auf schwierige Klienten reagierst, ect. Im Prinzip ist dieses Gespräch nicht anders als anderswo im sozialen Bereich. Möchte mich zeiten anschließen, ich würde es nicht zu verkrampft angehen. Warum und weshalb wirst Du eh schon wissen und der Rest ergibt sich von selbst. Noch ein Wort zu Mary`s unqualifizierte Aussage. Möglicherweise hast Du es als Neue evtl. nicht so leicht auf Anhieb genügend Fälle zu bekommen. Das hat aber nichts mit Vetternwirtschaft zu tun, sondern damit, dass man bei langjährigen, verlässlichen Betreuern darauf achtet, dass sie weiterhin ihre Brötchen verdienen können und ausgelastet sind. So habe ich das jedenfalls erlebt. Selbstverständlich kennt man sich über die Jahre gut, während neue Betreuer zunächst durch ihre Arbeit überzeugen müssen. Es kann aber auch sein, dass man so viele Fälle hat, dass Du sehr schnell mit Arbeit zugeschüttet wirst und dann bist Du mitten drin.. Ein schlechter (erster) Eindruck wiegt immer um einiges mehr als ein positiver. Die Fluktuation unter den Betreuern ist (jedenfalls bei uns) hoch und da wundert es mich nicht, wenn man bei Gericht nicht gleich in Freundentänze ausbricht, sobald ein neues Gesicht erscheint. Letztendlich sind die Richter, Rechtspfleger und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen für jeden Betreuer dankbar der bleibt und gute Arbeit leistet. Ich bin mir sicher, dass Du das hinbekommen wirst! |
26.03.2010, 07:33 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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Beiträge: 1,404
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Hallo Anni
Ich würde dir empfehlen, dich neben der Betreuungsbehörde auch bei den/dem Gericht/en vorzustellen, von denen du in Betreuungen bestellt wirst - und zwar direkt bei den Richtern. Ich hab die Erfahrung gemacht - bzw. weiß das - dass die Entscheidung über die Bestellung in den verschiedenen Amtsgerichtsbezirken unterschiedlich gehandhabt wird. Mitunter folgt das Gericht dem Vorschlag der Betr.-Beh., mitunter entscheidet aber auch ein Richter ganz konkret, dass er den- oder diejenige in der Betreuung haben will. Ausserdem gibt es sogenannte Eiltbetreuungen, die mitunter ohne Zuarbeit der Betr.-Beh. direkt von den Gerichten entschieden werden. (jeweils nur mit deiner Bereitschaft natürlich) Das ist häufig so, wenn große Krankenhäuser oder Psychiatrien im AG-Bez. liegen. Da sind mitunter unaufschiebbare Entscheidungen über OP´s oder genehmigungspflichtige Psychopharmaka nötig. Was das Vorstellungsgespräch selbst betrifft, hab ichs seinerzeit so gehalten, dass ich hingegangen bin und gesagt habe, was ich will und was ich kann und was ich nicht kann. Ich würde dir aber empfehlen, dich nicht hinzustellen und zu sagen, dieses oder jenes übernehme ich nicht oder ich will nur sone oder solche Betreuungen haben - z.B. keine Schizophrenien und nur Körperbehinderte oder so. Die Betreuungsbehörden (und Gericht) wissen mit der Zeit schon ganz gut, welche Betreuten sie welchem Betreuer anvertrauen können. Ich habe zu Anfang nur "ganz leichte" Betreuung bekommen. Ich denke, man wollte mich auch testen. Jedenfalls ist das meine Erfahrung. Sicherlich haben KoillegInnen ganz andere gemacht. Viel Erfolg
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
26.03.2010, 09:24 | #6 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Hallo,
vielen Dank erstmal für Eure Tipps, ich werde der Sache nun etwas gelassener entgegensehen. Was die Richter betrifft, muß ich erstmal rausfinden, wer in unserem AG dafür zuständig ist. Geht man dann nach Terminvereinbarung persönlich hin oder übersendet man besser (eventuell vorab) eine Art Vorstellung? Grüße, Anni |
26.03.2010, 09:57 | #7 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Anni,
Zitat:
Ich habe am Anfang überall mal die Nase durch die Tür gesteckt, bei den Richtern, aber auch bei den Rechtspfleger und, soweit ich mich erinnern kann, sogar bei den Mitarbeitern in den Geschäftsstellen. Termine hatte ich keine, wenn niemand da war, dann habe ich halt beim nächsten Mal kurz angeklopft und auch mal kurz gewartet, wenn drinnen gerade besetzt war. Jedenfalls wurde das durchaus positiv aufgenommen. Zitat:
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26.03.2010, 11:54 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
mir ist gerade aufgefallen, dass der Arbeitsort in der Nähe von Stuttgart sein müsste, also BaWü. Da läuft ja auch wieder bißchen alles anderes wie im rest der republik, man muss dort in seien Überlegung die Kontaktmöglichkeiten zu den zuständigen Notaren noch mit einfliessen lassen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
26.03.2010, 14:11 | #9 |
Forums-Azubi
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Ort: Berlin
Beiträge: 30
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Hallo,
ja im Schwabenlande laufen die Uhren etwas anders. Im württembergischen Rechtsgebiet von Baden-Württemberg gibt es so genannte Bezirksnotare. Diese haben eine spezielle Ausbildung an der baden-württembergischen Notarakademie absolviert, die sie zur Amtsführung eines Bezirksnotars befähigt. Diese württembergischen Bezirksnotare sind zuständig für Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten. Im Grunde machen sie genau das, wofür in den anderen Teilen der Republik die Rechtspfleger und Betreuungsrichter zuständig sind. Insofern sind sie die Ansprechpartner für die Betreuer, weil sie für die Betreuerbestellung verantwortlich und z.B. die jährliche Rechnungslegung etc. zuständig sind. Im Badischen ist es wieder anders, da gibt es den badischen Amtsnotar…. Gruss, Steka |
28.03.2010, 17:09 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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räusper... als vollblutschwäbin aus stuttgart hier meine erfahrungen:
beim vorstellungsgespräch wird die fachliche und persönliche eignung geprüft. ich würde mir also auf jeden fall die basics im betreuungsrecht reinziehen, aber echt nur die basics. ein kontakt zu den notaren ist nicht ausschlaggebend dabei, grundsätzlich betreuungen zu kriegen. Es erleichtert aber wie überall das miteinander, wenn man sich persönlich kennt. man kann auch betreuungen direkt von den notaren bekommen, ob das aber ohne den zunächst erfolgten umweg über die betreuungsbehörde geht, weiß ich nicht. die betreuungsbehörde stuttgart "vermittelt" die betreuungen von den notarInnen an die betreuer. sie ordnet zu, beim wem wer am besten aufgehoben sein könnte. daher ist es im interesse der behörde, ein möglichst breitgefächertes "sortiment" an betreuerInnen zu haben. ganz viel glück!!!! |
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Stichworte |
berufsbetreuer, betreuungsbehörde, bewerbung, notar, vorstellung, vorstellungsgespräch |
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