Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsstufe im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
entscheidet eigentlich das Amtsgericht über die Einstufung der Vergütung?
Schönen Abend noch
Fachwirt...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 8
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Hallo,
entscheidet eigentlich das Amtsgericht über die Einstufung der Vergütung? Schönen Abend noch Fachwirt ![]() |
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#2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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... die zuständige Rechtspflegerin entscheidet.
Du mußt deine Qualifizierungen vorlegen ... auf dieser Grundlage erfolgt ja die Einstufung. Im Allgemeinen ist dies "nur" jeweils bei der ersten Entscheidung der jeweiligen RP erforderlich. Ich habe mir seinerzeit die Einstufung von der zuständigen Bezirksrevisorin am Landgericht schriftlich geben lassen und kann diese Schriftsatz heute noch verteilen, wenn es um Betreute geht, die in fremde AG-Bez. gekommen sind - z.B. in eine dortige Einrichtung. Das reicht dann den dortigen RP´s ohne die Vorlage der Qualifikationen. Gr. R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,
bei mir hat die Betreuungsbehörde geprüft und das dann dem Gericht mitgeteilt- auch wieder eine Sache die regional verschieden scheint. Klar, Festsetzung geht immer über den Pfl. Gruss Michaela |
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#4 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,411
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 8
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Am besten ich werde mich also mal bei regionalen Betreuer erkundigen, da es wohl sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Danke f. die Info´s!!! Grüße Fachwirt ![]() |
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#6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Nein, wird's nicht.
Das klingt hier nur verwirrend - obwohl alle Antworten hier richtig sind. ![]() Der Rpfl. legt die Stufe bei Prüfung Deines Vergütungsantrags fest. Die Betreuungsbehörde kann als ermittelnde Instanz genutzt werden und dann quasi einen Vorschlag einreichen, an den das Gericht aber nicht zwingend gebunden ist. Wenn's wirklich eine arg grenzwertige oder strittige Sache ist, mag das wohl auch an den Bezirksrevisor zur Prüfung gehen können - allerdings m. E. nur, wenn es um einen Vergütungsantrag gegen die Staatskasse handelt, um den es geht.
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#7 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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![]() Moin zusammen, das stimmt so ganz sicher nicht. Die Entscheidung trifft der Rechtspfleger nach Prüfung der verwertbaren Kenntnisse. Der Revisor ist lediglich Verfahrensbeteiligter in Vergütungsfragen und dem Rechtspfleger nicht weisungsbefugt. Gruß, Andreas |
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#8 | |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,411
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![]() Zitat:
![]() Gruß, Thomzim ![]() |
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#9 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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#10 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Einigen wir uns doch einfach auf:
Der Rechtspfleger legt fest. Punkt. Wie wär's damit...? ![]()
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Stichworte |
ausbildung, rechtspfleger, vergütungsstufe |
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