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Heimkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle , ich habe einen demenzkranken Betreuten,der keine Pflegestufe hat. Der Betreute lässt bis auf die Hauswirtschaftliche Pflege,wie ...


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Alt 01.04.2010, 18:59   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
Standard Heimkosten

Hallo an alle,

ich habe einen demenzkranken Betreuten,der keine Pflegestufe hat.
Der Betreute lässt bis auf die Hauswirtschaftliche Pflege,wie Bettenmachen und Zimmerreinigung ,keine Pflege zu.Er wäscht sich seit einigen Monaten selbst.
Das Heim rechnet aber die vollen Kosten weiter ab.
Die Dokumentation bekomme ich nicht.

Wie kann da vorgehen?
mirsarda ist offline  
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Alt 01.04.2010, 21:33   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo mirsarda,
bei alters- und pflegeheimen gilt die gutdünkenklausel nach bgb. das heißt, es kommt nicht mehr auf die pflegestufen an und auch nicht auf eine bestimmte leistung. daher ist es auch nicht sinnvoll sich mit den dokumentationen auseinanderzusetzen. das macht nur unnötige arbeit. da wollte dich das heim sicher schützen.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 02.04.2010, 07:55   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Mirsada,

das sehe ich etwas anders als Zeiten. Wenn ich als Betreuerin Einblick in die Dokumentation wünsche, habe ich sie bisher auch immer erhalten. Immerhin ist das für mich auch eine wichtige Informationsquelle.
Aber ich sehe es nicht so, dass hier evtl. weniger Heimkosten anfallen könnten, nur weil der Betreute bestimmte Dinge nicht zuläßt, bzw. nicht in Anspruch nimmt. Heime rechnen nun mal mit Tagessätzen ab und Du hast hier keine Pflegestation in Anspruch genommen, wo einzelne Module abgerechnet werden.
BetrKl ist offline  
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Alt 02.04.2010, 09:52   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von BetrKl Beitrag anzeigen
das sehe ich etwas anders als Zeiten.
heut seh ich das auch anders. war gestern in april-schick-laune.

mrisarda (als vertreterin des betreuten) hat ein einsichtsrecht nach § 810 BGB Einsicht in Urkunden. dokus sind urkunden, die auskunft über den betreuten geben und damit hat dieser (bzw. deren betreuerin) einsichtsrecht. es ist kein service des heims die dokus vorzuzeigen, es ihr deren pflicht, wenn du sie sehen möchtest. du musst das nichtmal begründen.stasi-zeiten von wegen geheimer unterlagen sind vorbei!

greetz, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 02.04.2010, 12:38   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
mrisarda (als vertreterin des betreuten) hat ein einsichtsrecht nach § 810 BGB Einsicht in Urkunden.
*pssst* Zeiten, der 1. April ist vorbei...
Als Betreuer hab ich im Rahmen meiner Aufgabenkreise als gesetzlicher Vertreter per se dem Grunde nach dieselben "Einsichtsrechte", die auch der betreute Mensch selbst hätte. Der 810 ist hier nicht einschlägig. Abgesehen davon glaube ich kaum, dass man die Pflegedoku als "Urkunde" bezeichnen kann im zivilrechtlichen Sinne.


@ Mirsarda:
Die Antworten auf Deine Fragen sind eigentlich ziemlich nahe liegend.


Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
Der Betreute lässt bis auf die Hauswirtschaftliche Pflege,wie Bettenmachen und Zimmerreinigung ,keine Pflege zu.Er wäscht sich seit einigen Monaten selbst.
Warum isser denn dann eigentlich noch in 'nem Pflegeheim...?


Zitat:
Das Heim rechnet aber die vollen Kosten weiter ab.
Natürlich. Das ist doch (bilhaft) so ähnlich wie in einem Hotel, dass Du "nur zur Übernachtung" gebucht hast - egal, ob Du die Dusche nutzt oder nicht: Den im Preis enthaltenen Betrag für's Saubermachen des Badezimmers musst Du trotzdem zahlen.
Mutmaßlich wird hier ein Satz nach sog. "Pflegestufe 0" verrechnet - also ein Minimalangebot an Heimleistungen, das nicht reduzierbar ist.

Sofern der Betreute die Kosten nicht selbst tragen kann, hast Du sicherlich schon längst einen Antrag auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege im Heim) beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt.

Sicherlich hast Du auch schon bei den behandelnden Ärzten und der PDL im Heim nachgefragt, ob der Betreute nach deren fachlicher Sicht überhaupt noch heimbedürftig ist.

Hatte der Betreute denn mal eine Pflegestufe?
Warum isser ins Pflegeheim gekommen? Und auch nicht ganz unwichtig: Wer hat ihn dahin geschickt...? Und warum...?


Zitat:
Die Dokumentation bekomme ich nicht.
Wenn Du unter "Bekommen" eine "zugeschickt bekommen" verstehst o. ä., dann ist das verständlich. Das Heim ist in keiner weise verpflichtet, irgendwelche Unterlagen postalisch oder sonstwei zu verschicken - wenn das ein Heim trotzdem macht, ist das eine nicht verpflichtende Service-Leistung. So eine Pflegedoku ist eine Mappe, die ferner ständig in Benutzung ist - sowas kann man nicht so einfach mal rausgeben.

Das Heim hat Dir als Betreuerin allerdings Einsicht zu gewähren - und zwar dem Grunde nach "zu jeder Zeit". D. h. wenn Du vor Ort bist, müssen die Dich die Mappe durchlesen lassen und ggf. Fragen beantworten.


Zitat:
Wie kann da vorgehen?
Sollte - wovon ich nicht ausgehe - Dir die Einsichtnahme verwehrt werden, obwohl Du die entsprechenden Aufgabenkreise hast, wäre ein Gespräch mit der Heimleitung sinnig. Wenn da ohne Angabe von trifftigen Gründen auch keine Einigung erfolgen kann, wäre die Heimaufsicht die nächste Anlaufstelle. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich um die Verweigerung der Einsichtnahme geht.

Hierzulande wird der Aufgabenkreis "Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim- und Pflegevertrages" oft bei Heimbewohnern vergeben. Als Legitimationsbasis zur Einsichtnahme genügt aber m. E. schon der Aufgabenkreis "Gesundheitssorge".
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 02.04.2010, 13:27   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
*pssst* Zeiten, der 1. April ist vorbei...
Als Betreuer hab ich im Rahmen meiner Aufgabenkreise als gesetzlicher Vertreter per se dem Grunde nach dieselben "Einsichtsrechte", die auch der betreute Mensch selbst hätte.
hä...? wieso sagst du das jetzt so? nix anderes hab ich doch geschrieben. darum hab ich das doch geschrieben.

Zitat:
Der 810 ist hier nicht einschlägig.
du musst mir nicht pauschal widersprechen, chesti.....
na und wie einschlägig der is. noch einschägiger gehts ja gar nicht. pflegedokus werden zum wohl der patientinnen und patienten erstellt, ganz genau wie die auch das gekrizel, was dein hausarzt auf die karteikarte schreibt, wenn du husten kriegst. da jibbet kein unterschied. und in beides hast du nach eben genau diesem § 810 einsichtsrecht. wenn dein lehrer einen vers über dich in sein rotes büchlein schreibt, hast du da auch einrichtsrecht nach §810.

Zitat:
Abgesehen davon glaube ich kaum, dass man die Pflegedoku als "Urkunde" bezeichnen kann im zivilrechtlichen Sinne.
lieber chesti, bei juristischen fragen musst du dir das mit dem glauben abgewöhnen.
klar is das ne urkunde. ein bierdeckel wo ich ein paar striche für deine colas drauf mach, is auch ne urkunde. alles, wo du irgenwelche fakten hinschreibst, is ne urkunde (grob gesagt). lies mal erst, bevor du mir widerprichst: Urkunde ? Wikipedia

greetz zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 02.04.2010, 15:16   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard

Moin zusammen,

also ich bekomme regelmäßig einen Auszug aus der Doku von meinen Betreuten im Altenheim. Die haben eine EDV gestützte Doku und drucken mir für den Zeitraum, meist quartalsweise die Doku aus. So habe ich alles im Überblick.

Und mit den Tagessätzen muss man sich abfinden. Bei manchen müssen die Heime viel Pflege und hauswirtschaft leisten, bei manchen weniger, also für die Heime ne Mischkalkulation um überhaupt Gewinn zu machen.

Schöne Ostern
Jan
__________________
www.jan-wollermann.de
wolle83 ist offline  
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Alt 02.04.2010, 15:39   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
Standard Heimkosten

zu der Nachfrage.Der Betreute ist Demenzkrank und kann nicht mehr alleine für sich sorgen.Die Unterbringung erfolgte auf Antrag von mir nach Absprache mit dem Gericht und Empfehlung des Krankenhauses.
Leider hat das Sozialamt noch keine Kostenzusage gegeben,da sie noch auf die Stellungnahme des MDK der Krankenkasse wartet.

Dazu kommt dann die Sorge ,was geschieht,wenn der MDK die Heimunterbringung nicht als notwendig ansieht.

Das ist meine größte Sorge.
mirsarda ist offline  
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Alt 02.04.2010, 15:47   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hä...? wieso sagst du das jetzt so? nix anderes hab ich doch geschrieben. darum hab ich das doch geschrieben.
Du willst den Maulwurf mit Schnabeltasse erschlagen. Darum schreib ich das.


Zitat:
du musst mir nicht pauschal widersprechen, chesti.....
Tu ich nicht. Ich widerspreche Dir hier punktuell und ganz individuell.


Zitat:
na und wie einschlägig der is.
Nein, das sehe ich anders.
§§ 809, 810 BGB sind m. E. einschlägig, wenn es um Einsichtsrechte außerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses geht. Für Einsichtsrechte (o. ä.) im Rahmen bestehender Rechtsverhältnisse sind zumeist andere Normen einschlägig.
Das meint zumindest der Herr Palandt.
Und im konkreten Fall besteht natürlich ein Rechtsverhältnis.


Zitat:
lieber chesti, bei juristischen fragen musst du dir das mit dem glauben abgewöhnen.
Du, damit habe ich eigentlich gar nie angefangen...


Zitat:
klar is das ne urkunde.
An sich: Ja, natürlich. Aber für sich in diesem Kontext: Nicht zwingend. Aber das ist im Grunde eine ganz andere Diskussion, die hier nicht wirklich hergehört.


@ wolle:
Wow, das nenn' ich Service.....
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 03.04.2010, 17:25   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
zu der Nachfrage.Der Betreute ist Demenzkrank und kann nicht mehr alleine für sich sorgen.Die Unterbringung erfolgte auf Antrag von mir nach Absprache mit dem Gericht und Empfehlung des Krankenhauses.
Leider hat das Sozialamt noch keine Kostenzusage gegeben,da sie noch auf die Stellungnahme des MDK der Krankenkasse wartet.

Dazu kommt dann die Sorge ,was geschieht,wenn der MDK die Heimunterbringung nicht als notwendig ansieht.

Das ist meine größte Sorge.
Hallo zusammen, da ist mir doch glatt erst mal der Schreck in die Glieder gefahren beim lesen, jemand ist ohne Kostenzusage im Heim? Wobei ich einiges einfach nicht verstehe und noch auf Missverstäständnisse hoffe, z. B. wenn da steht "Unterbringung"- ist es eine? Was ist eine Absprache mit dem Gericht hinsichtlich eines Heimaufenthaltes? Ich will niemanden erschrecken aber die Empfehlung eines Krankenhauses für eine weiterführende Versorgung nach dem KH Aufenthalt kann man oft einfach in der Pfeife rauchen, da wird nämlich oft frei nach dem Motto: hauptsache raus, "empfohlen". Haben sie wenigstens eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ausgestellt? Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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