Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle ,
ich habe einen demenzkranken Betreuten,der keine Pflegestufe hat.
Der Betreute lässt bis auf die Hauswirtschaftliche Pflege,wie ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
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Hallo an alle
![]() ich habe einen demenzkranken Betreuten,der keine Pflegestufe hat. Der Betreute lässt bis auf die Hauswirtschaftliche Pflege,wie Bettenmachen und Zimmerreinigung ,keine Pflege zu.Er wäscht sich seit einigen Monaten selbst. Das Heim rechnet aber die vollen Kosten weiter ab. Die Dokumentation bekomme ich nicht. Wie kann da vorgehen? |
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#2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo mirsarda,
bei alters- und pflegeheimen gilt die gutdünkenklausel nach bgb. das heißt, es kommt nicht mehr auf die pflegestufen an und auch nicht auf eine bestimmte leistung. daher ist es auch nicht sinnvoll sich mit den dokumentationen auseinanderzusetzen. das macht nur unnötige arbeit. da wollte dich das heim sicher schützen. gruß, zeiten |
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#3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Mirsada,
das sehe ich etwas anders als Zeiten. Wenn ich als Betreuerin Einblick in die Dokumentation wünsche, habe ich sie bisher auch immer erhalten. Immerhin ist das für mich auch eine wichtige Informationsquelle. Aber ich sehe es nicht so, dass hier evtl. weniger Heimkosten anfallen könnten, nur weil der Betreute bestimmte Dinge nicht zuläßt, bzw. nicht in Anspruch nimmt. Heime rechnen nun mal mit Tagessätzen ab und Du hast hier keine Pflegestation in Anspruch genommen, wo einzelne Module abgerechnet werden. |
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#4 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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heut seh ich das auch anders. war gestern in april-schick-laune.
![]() mrisarda (als vertreterin des betreuten) hat ein einsichtsrecht nach § 810 BGB Einsicht in Urkunden. dokus sind urkunden, die auskunft über den betreuten geben und damit hat dieser (bzw. deren betreuerin) einsichtsrecht. es ist kein service des heims die dokus vorzuzeigen, es ihr deren pflicht, wenn du sie sehen möchtest. du musst das nichtmal begründen.stasi-zeiten von wegen geheimer unterlagen sind vorbei! ![]() greetz, zeiten |
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#5 | |||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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![]() Zitat:
![]() Als Betreuer hab ich im Rahmen meiner Aufgabenkreise als gesetzlicher Vertreter per se dem Grunde nach dieselben "Einsichtsrechte", die auch der betreute Mensch selbst hätte. Der 810 ist hier nicht einschlägig. Abgesehen davon glaube ich kaum, dass man die Pflegedoku als "Urkunde" bezeichnen kann im zivilrechtlichen Sinne. @ Mirsarda: Die Antworten auf Deine Fragen sind eigentlich ziemlich nahe liegend. Zitat:
Zitat:
Mutmaßlich wird hier ein Satz nach sog. "Pflegestufe 0" verrechnet - also ein Minimalangebot an Heimleistungen, das nicht reduzierbar ist. Sofern der Betreute die Kosten nicht selbst tragen kann, hast Du sicherlich schon längst einen Antrag auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege im Heim) beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt. Sicherlich hast Du auch schon bei den behandelnden Ärzten und der PDL im Heim nachgefragt, ob der Betreute nach deren fachlicher Sicht überhaupt noch heimbedürftig ist. Hatte der Betreute denn mal eine Pflegestufe? Warum isser ins Pflegeheim gekommen? Und auch nicht ganz unwichtig: Wer hat ihn dahin geschickt...? Und warum...? Zitat:
Das Heim hat Dir als Betreuerin allerdings Einsicht zu gewähren - und zwar dem Grunde nach "zu jeder Zeit". D. h. wenn Du vor Ort bist, müssen die Dich die Mappe durchlesen lassen und ggf. Fragen beantworten. Zitat:
Hierzulande wird der Aufgabenkreis "Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim- und Pflegevertrages" oft bei Heimbewohnern vergeben. Als Legitimationsbasis zur Einsichtnahme genügt aber m. E. schon der Aufgabenkreis "Gesundheitssorge".
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#6 | |||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
![]() na und wie einschlägig der is. noch einschägiger gehts ja gar nicht. pflegedokus werden zum wohl der patientinnen und patienten erstellt, ganz genau wie die auch das gekrizel, was dein hausarzt auf die karteikarte schreibt, wenn du husten kriegst. da jibbet kein unterschied. und in beides hast du nach eben genau diesem § 810 einsichtsrecht. wenn dein lehrer einen vers über dich in sein rotes büchlein schreibt, hast du da auch einrichtsrecht nach §810. Zitat:
![]() ![]() klar is das ne urkunde. ein bierdeckel wo ich ein paar striche für deine colas drauf mach, is auch ne urkunde. alles, wo du irgenwelche fakten hinschreibst, is ne urkunde (grob gesagt). lies mal erst, bevor du mir widerprichst: Urkunde ? Wikipedia greetz zeiten ![]() |
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#7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Moin zusammen,
also ich bekomme regelmäßig einen Auszug aus der Doku von meinen Betreuten im Altenheim. Die haben eine EDV gestützte Doku und drucken mir für den Zeitraum, meist quartalsweise die Doku aus. So habe ich alles im Überblick. Und mit den Tagessätzen muss man sich abfinden. Bei manchen müssen die Heime viel Pflege und hauswirtschaft leisten, bei manchen weniger, also für die Heime ne Mischkalkulation um überhaupt Gewinn zu machen. Schöne Ostern Jan
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www.jan-wollermann.de |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
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zu der Nachfrage.Der Betreute ist Demenzkrank und kann nicht mehr alleine für sich sorgen.Die Unterbringung erfolgte auf Antrag von mir nach Absprache mit dem Gericht und Empfehlung des Krankenhauses.
Leider hat das Sozialamt noch keine Kostenzusage gegeben,da sie noch auf die Stellungnahme des MDK der Krankenkasse wartet. Dazu kommt dann die Sorge ,was geschieht,wenn der MDK die Heimunterbringung nicht als notwendig ansieht. Das ist meine größte Sorge. |
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#9 | |||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
§§ 809, 810 BGB sind m. E. einschlägig, wenn es um Einsichtsrechte außerhalb eines bestehenden Rechtsverhältnisses geht. Für Einsichtsrechte (o. ä.) im Rahmen bestehender Rechtsverhältnisse sind zumeist andere Normen einschlägig. Das meint zumindest der Herr Palandt. ![]() Und im konkreten Fall besteht natürlich ein Rechtsverhältnis. Zitat:
Zitat:
@ wolle: Wow, das nenn' ich Service.....
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#10 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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