Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich könnte jetzt alles durchlesen, leider fehlt mir die Zeit. Ich sitze hier voll mit Welpen. Mein erstes ehrenamtliches ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
07.04.2010, 21:45 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
|
Rechnungslegung
Hallo,
ich könnte jetzt alles durchlesen, leider fehlt mir die Zeit. Ich sitze hier voll mit Welpen. Mein erstes ehrenamtliches Jahr geht um und ich weiß nun nicht wie das mit der Rechnungslegung beim Amtsgericht funktioniert. Melden die sich vom Amtsgericht, oder geht das von mir aus? Was genau wollen die haben? Gehören die schriftlichen Behördenunterlagen dazu? Von wem erhalte ich das Geld, wer sagt mir das ich das von meinem Betreuten abheben darf? Da er ja in einer Wohnstätte lebt und die Vorort Taschengeld erhalten, muss er ja auch alles belegen. Den schreibe ich dann ja an, das ist mir klar, muss ich da evtl. noch etwas beachten? Ich hoffe nun auf eure Unterstützung. Danke Ihr Lieben? Will noch einer ein West- Highland- Terrier??? Gruß Bärbel |
08.04.2010, 00:35 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
|
Hallo Bärbel,
viele Fragen auf einmal. Bei uns schreibt das Gericht nach einem Jahr an und bittet um Rechnungslegung (bei Vermögenssorge) und den Jahresbericht. Du kannst aber auch ohne Aufforderung die Sachen bei Gericht einreichen. Hier findest Du die benötigten Vordrucke NRW-Justiz: Betreuung/Vormundschaft Du brauchst VS 5d für die Geltendmachung Deiner Aufwandsentschädigung. Ist der Betroffene mittellos, wird Dir das Geld von der Gerichtskasse überwiesen, ist der Betroffene vermögend, dann kannst Du ohne Beschluß (wenn Du die Vermögenssorge hast) das Geld vom Konto des Betreuten entnehmen (und in der Rechnungslegung entsprechend kennzeichnen). Du brauchst VS 25 für den Jahresbericht und mußt zu den Angaben die entsprechenden Belege beifüge. Inwieweit Unterlagen zum Heim (Taschengeld-)konto gefordert werden, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Frag die Rechtspflege, wie sie es gerne hätten. Hast Du die Vermögenssorge und verfügt der Betreute noch über Konten oder Vermögen, dann brauchst Du VS 24 T und VS 24 E. Dazu mußt Du den Geldfluß genau belegen, z.B. mit Kontoauszügen, Quittungen und Rechnungen. Was muß Dein Betreuter belegen und warum willst Du ihn anschreiben? Du solltest Dir besser von der Einrichtung die ordnungsgemäße Auszahlung des Taschengeldes und weiterer Leistungen an den Betreuten nachweisen lassen. Viel Spaß beim ersten Mal Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
08.04.2010, 22:28 | #3 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
|
|
13.04.2010, 11:51 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
|
Westies
Hallo,
gib mir mal deine Adresse und ich bombadiere deine Adresse mit Fotos. Gruß Bärbel |
13.04.2010, 22:45 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
|
Lesezeichen |
Stichworte |
abrechnung, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale, rechnungslegung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|