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Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich könnte jetzt alles durchlesen, leider fehlt mir die Zeit. Ich sitze hier voll mit Welpen. Mein erstes ehrenamtliches ...


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Alt 07.04.2010, 21:45   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard Rechnungslegung

Hallo,

ich könnte jetzt alles durchlesen, leider fehlt mir die Zeit. Ich sitze hier voll mit Welpen. Mein erstes ehrenamtliches Jahr geht um und ich weiß nun nicht wie das mit der Rechnungslegung beim Amtsgericht funktioniert. Melden die sich vom Amtsgericht, oder geht das von mir aus? Was genau wollen die haben? Gehören die schriftlichen Behördenunterlagen dazu? Von wem erhalte ich das Geld, wer sagt mir das ich das von meinem Betreuten abheben darf? Da er ja in einer Wohnstätte lebt und die Vorort Taschengeld erhalten, muss er ja auch alles belegen. Den schreibe ich dann ja an, das ist mir klar, muss ich da evtl. noch etwas beachten?
Ich hoffe nun auf eure Unterstützung.
Danke Ihr Lieben?
Will noch einer ein West- Highland- Terrier???

Gruß Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 08.04.2010, 00:35   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Bärbel,

viele Fragen auf einmal.
Bei uns schreibt das Gericht nach einem Jahr an und bittet um Rechnungslegung (bei Vermögenssorge) und den Jahresbericht. Du kannst aber auch ohne Aufforderung die Sachen bei Gericht einreichen. Hier findest Du die benötigten Vordrucke NRW-Justiz: Betreuung/Vormundschaft
Du brauchst VS 5d für die Geltendmachung Deiner Aufwandsentschädigung. Ist der Betroffene mittellos, wird Dir das Geld von der Gerichtskasse überwiesen, ist der Betroffene vermögend, dann kannst Du ohne Beschluß (wenn Du die Vermögenssorge hast) das Geld vom Konto des Betreuten entnehmen (und in der Rechnungslegung entsprechend kennzeichnen).
Du brauchst VS 25 für den Jahresbericht und mußt zu den Angaben die entsprechenden Belege beifüge. Inwieweit Unterlagen zum Heim (Taschengeld-)konto gefordert werden, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Frag die Rechtspflege, wie sie es gerne hätten.
Hast Du die Vermögenssorge und verfügt der Betreute noch über Konten oder Vermögen, dann brauchst Du VS 24 T und VS 24 E. Dazu mußt Du den Geldfluß genau belegen, z.B. mit Kontoauszügen, Quittungen und Rechnungen.

Was muß Dein Betreuter belegen und warum willst Du ihn anschreiben? Du solltest Dir besser von der Einrichtung die ordnungsgemäße Auszahlung des Taschengeldes und weiterer Leistungen an den Betreuten nachweisen lassen.

Viel Spaß beim ersten Mal
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 08.04.2010, 22:28   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Bärbel Beitrag anzeigen
Will noch einer ein West- Highland- Terrier???
aber ich welpenfotos biite sehen.
zeiten ist offline  
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Alt 13.04.2010, 11:51   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard Westies

Hallo,
gib mir mal deine Adresse und ich bombadiere deine Adresse mit Fotos.
Gruß Bärbel
Bärbel ist offline  
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Alt 13.04.2010, 22:45   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Darf ich auch mit in den "Verteiler"?

murphyslaw@abwesend.de

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Stichworte
abrechnung, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale, rechnungslegung

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