Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel Vollmachtnehmer zum gerichtlich eingesetzten Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Silvana hat eine Frage,
Die Mutter meiner Bekannten hatte ihrer Tochter die Vorsorgevollmacht übertragen, die zuvor die Enkeltochter hatte.
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23.04.2010, 12:08 | #1 |
Gesperrt
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Ort: Gera
Beiträge: 4
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Wechsel Vollmachtnehmer zum gerichtlich eingesetzten Betreuer
Silvana hat eine Frage,
Die Mutter meiner Bekannten hatte ihrer Tochter die Vorsorgevollmacht übertragen, die zuvor die Enkeltochter hatte. Nach tagelanger Erpressung , Demütigungen und Nötigung durch die Enkeltochter und deren Familie hat die Oma ihr die Vorsorgevollmacht durch einen Widerruch wieder übertragen. Die Enkeltochter sieht sich dadurch gestärkt und kostet ihre "Macht" voll aus. Da die Mutter meiner Bekannten diesen Stress, 88 Jahre nicht mehr gewachsen war hat sie phsysische Probleme bekommen und liegt seit einer Woche in der Klinik. Meine Bekannte hat ihre Mutter auch besucht, bekommt aber keine Auskunft über den _Gesundheitszustand , dieser ist sehr kritisch. Da die Enkeltochter nur eine" Möchte Betreuerin ist", hat sie das Recht diese Auskunft weiterhin zu verweigern? Durch das Gericht muß nun entschieden werden, ob diesbezüglich eine gerichtlich bestimmte Betreuerin eingesetzt wird. Ich hoffe dies geht schnell,da auch Verdachtsmomente bestehen der Veruntreuung von Gelder der Mutter meiner Bekannten. Wer kann mir darauf eine Antwort geben ? Silvana |
23.04.2010, 13:24 | #2 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Hallo silvana,
Zitat:
Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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23.04.2010, 17:50 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,576
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Moin Moin
Angenommen die Enkelin treibt tatsächlich Schindluder mit dem Vermögen der Vollmachtgeberin: Wenn eine Betreuung beantragt ist, dann wirke doch darauf hin, dass einer der der Aufgabenbereiche die Prüfung der Vollmachtsausübung und ggf. Verfolgung von Mißbrauch der Vollmacht ist. Geh mal davon aus, dass die Betreuung dann nicht auf ein Familienmitglied übertragen wird. Das wäre einerseits fatal für alle involvierten Familienmitglieder - und für das Gericht nur unnötige Zusatzarbeit (das wollen die auch nicht). MfG Imre
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angehörige, vollmacht, vollmachtsmißbrauch |
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