Dies ist ein Beitrag zum Thema Schuldnerberatung als zweites Standbein für Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Hallo,
Andere Frage: wer bezahlt eigentlich einen Schuldnerberater, der selbständig tätig ist ?
Hallo Andreas,
ich ...
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#11 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Andreas, ich habe das so verstanden, das der Threaderöffner einen Antrag auf Zulassung gestellt hat, also das der Staat zahlen würde- im Fall. Es gibt einige Versuche privater Schuldnerneratung aber die werden gemeinhin nicht als seriös eingestuft da damit sich die Katze ja in den Schwanz beisst. Gruss Michaela |
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#12 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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gemeint ist wohl diese Grundlage § 305 InsO Eröffnungsantrag des Schuldners (§305, Abs. 1, Pkt 1 InsO) http://www.sfz.uni-mainz.de/Dateien/...richtlinie.pdf http://www.sfz.uni-mainz.de/Dateien/...sgesetz-NW.pdf Ausführungsgesetze gibt es für jedes Bundesland Eine gewerbliche Schuldnerberatungsstelle, die wolle83 offensichtlich nicht betreiben möchte, ist in jedem Fall unseriös! Die Beratung muß immer kostenfrei und neutral erfolgen, das wird in der Regel nur durch kommunale oder den Wohlfahrtsverbänden angeschlossene Betratungsstellen bzw. den Verbraucherberatungsstellen gewährleistet. Eine "geeignete Person" nach § 305 InsO kann aber auch eine Privatperson sein, die dieses Metier gewerblich betreibt und dabei "seriös" ist.
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#13 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Hallo,
ich habe nun die Anerkennnung vom Bezirk, aber nun war ich beim Kreis und musste feststellen, dass der Kreis nur Caritative Vereine bezuschusst. Also wenn die Caritas Schuldnerberatung anbietet. Ich kann Schuldnerberatung machen, Sie wird nur nicht vergütet. Alles in einem, eine tolle Erfahrung, die Gesellschaft überschuldet, aber keiner ist bereit dafür zu zahlen, dass die Überschuldung abnimmt. Schöne Grüße Jan |
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#14 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe, dann möchtest Du nicht nach § 305 InsO arbeiten (warum dann die Anerkennung?), sondern eine Schuldnerberatungsstelle betreiben. An diesem Punkt wird es aber schwierig, da Schuldnerberatung zunächst eine kommunale Aufgabe ist. Diese Aufgabe kann von den Kommunen delegiert werden. Über das SGB 12 bietet der § 5, Abs. 2 u. 4 dazu die Möglichkeit SGB 12 - Einzelnorm, im SGB 2 ist der § 17, Abs. 1 einschlägig SGB 2 - Einzelnorm In beiden Fällen ist aber von Trägern oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bzw. Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts die Rede, nicht von Privatpersonen. Im SGB 2 könntest Du es über den § 17, Abs. 2 versuchen, aber es dürfte fraglich sein, ob die Arbeitsagenturen weitere Vereinbarungen schließen, wenn es bereits Vertragspartner gibt. Welche Personengruppen verbleiben dann noch für einen privaten Schuldnerberater und vor allem, wie soll die erbrachte Leistung refinanziert werden? Erwerbstätige Schuldner haben in vielen Fällen keinen Anspruch auf die o.g. Leistungen, auch AlG 1-Empfänger oder viele Rentner sind außen vor. Da bliebe nur eine Privatabrechnung und das ist in diesem Arbeitsbereich unsinnig, da neue Verbindlichkeiten auflaufen bzw. Masse zur Befriedigung der Gläubiger entzogen wird. Zitat:
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Stichworte |
insolvenzverfahren, insolvenzverwalter, nebentätigkeit, schuldnerberatung, selbständigkeit |
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