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Neuer Aufgabenbereich

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Hallo zusammen, ich habe eine Betreuung vom Amtsgericht übernommen, der Aufgabenkreis erstreckt sich über Vermögensangelegenheiten und der Abwicklung von alten ...


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Alt 03.05.2010, 19:15   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard Neuer Aufgabenbereich

Hallo zusammen,

ich habe eine Betreuung vom Amtsgericht übernommen, der Aufgabenkreis erstreckt sich über Vermögensangelegenheiten und der Abwicklung von alten Betreuungen des Klienten. Mein Klient war selber zuvor Berufsbetreuer und hat es bis dato versäumt Abschlussberichte usw. anzufertigen. Da er Gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, soll ich seine alten Fälle abwickeln. Das Problem, ich bekomme ja nur eine Vergütung die grad mal so reicht, wenn ich nicht mehr wie um die 3 Stunden im Monat damit verbringen muss, seine Angelegnheiten zu regeln. Es sind 20 alte Fälle die ich abarbeiten soll. Weiteres problem, er hat keine Unterlagen mehr darüber, weil ein Wasserschaden in seinem Keller alle Unterlagen vernichtet haben. Mein Klient hat zuvor in Bayern an einem Amtsgericht gearbeitet, und die bestehen darauf, dass ich die Arbeit jetzt mache. Das Amtsgericht hier in NRW ist der Meinung, das AG in Bayern kann das nicht verlangen von mir. Bloß 100%ig wollen die sich nicht festlegen.

Meine Frage an Euch, muss ich die alt Fälle abarbeiten, obwohl diesen Zeitaufwand mir ja keiner Vergütet? Und wie soll ich alte Fälle abwickeln, wenn keinerlei Unterlagen mehr darüber bestehen?

Schöne Grüße
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 03.05.2010, 20:53   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Hallo Jan

Schlage doch Deinem Gericht vor, Dich zum Betreuer für die jeweiligen Altfälle zu machen und entsprechend neu einzusetzen, da keinerlei Unterlagen mehr bestehen und Du Dich in die Fälle wie Neufälle einarbeiten mußt.
Alternativ dazu kannst Du die Betreuung des Berufsbetreuers als unzumutbar ablehnen.
Den Ganzen Spaß mit der Rechtsschutz und einem guten Anwalt vorher abklären und mal durchklagen.
Und dann mal sehen, was passiert.

Das entsprechende AG in Bayern sollte man zunageln und hohlraumversiegeln...

MfG
&
viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.05.2010, 21:54   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Hoffentlich kommt nicht mal jemand auf den Gedanken, mich zum Betreuer eines ehemaligen Anwalts zu bestellen und mir aufzutragen, alle Mandate im Rahmen meiner Betreuertätigkeit abzuschließen - für die der dann natürlich im Rahmen von Vorschüssen die gesamte zu erwartende Vergütung schon vorab kassiert hat.

Ich gehe mal davon aus, dass die Ex-Betreuten in Bayern nicht sämtlich das Zeitliche gesegnet haben oder nicht mehr betreuungsbedürftig sind. Da sollte es doch wohl Aufgabe der neuen Betreuer sein, die Lücken zu füllen, nachdem der Betreuer des ehemaligen Betreuers mitgeteilt hat, dass keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind.

Es wundert mich allerdings, dass man die Abwicklung der Altbetreuungen ernsthaft als Aufgabengebiet vergeben konnte.
ronja ist offline  
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Alt 03.05.2010, 22:00   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

ich frage mich wie man diese Betreuung anehmen konnte und warum man- wenn man in NRW sitzt- überhaupt Betreuungen aus Bayern haben möchte?
Das macht irgendwie keinen Sinn. Verlangen kann ein gericht viel, die Frage ist wer das dann liefert.

Als Lösung gibts nur: diese Betreuung ablehnen.
Das durchklagen bring meiner Meinung nach nicht viel denn die Frage ist: wozu? Ausser man hätte gerne 20 Neufälle die als Altfälle abgerechnet werden- im günstigsten Fall.

Gruss Michaela

PS: die spinnen, die Bayern
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.05.2010, 07:14   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
PS: die spinnen, die Bayern
Lass das nicht Chesterfield hören ... ähh ... lesen.

Ich würde auch ablehnen. Punkt.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 08.05.2010, 13:27   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Lass das nicht Chesterfield hören ... ähh ... lesen.
Nein, nein - Frau Mohr hat da schon völlig recht....
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 15.05.2010, 11:05   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard

Hallo,

seit ich dem Gericht in Bayern vorgeschlagen habe, mich als Betreuer für alle Alt Fälle einzusetzen, habe ich von denen nichts mehr gehört.

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Schöne Grüße
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 15.05.2010, 18:31   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Wolle,

mach Dir nicht allzu viel Hoffnung dass Du vergessen wirst.
Ich habe zum Glück nur eine einzige Betreuung in Würzbug und dort werden alle unangenehmen Dinge (wie z.B. Vergütungsabrechnung) auf den letzten Tag verschoben. Die lassen sich meiner kleinen Erfahrung nach mit allem endlos viel Zeit.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.05.2010, 23:53   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

finde ich echt unglaublich, so etwas habe ich noch nie gehört.

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass die Ex-Betreuten in Bayern nicht sämtlich das Zeitliche gesegnet haben oder nicht mehr betreuungsbedürftig sind. Da sollte es doch wohl Aufgabe der neuen Betreuer sein, die Lücken zu füllen, nachdem der Betreuer des ehemaligen Betreuers mitgeteilt hat, dass keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind.
Schließe mich Ronja an. Das wäre für mich die einzige nachvollziehbare Möglichkeit und selbst dann ist das schon ein Haufen Arbeit, weil sich vermutlich trotzdem erst einmal alle an den neuen Betreuer des ehemaligen Betreuers wenden werden.

@ Jan, berichte bitte mal wie das weitergegangen ist.
Tina L. ist offline  
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Alt 17.05.2010, 13:06   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
Standard

Also sowas habe selbst Ich noch nicht gehört.
Das ist ja echt ein Witz.

LG
Markus
__________________
Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
shotokan-man ist offline  
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Stichworte
aufgabenkreise, betreueraufgaben, betreuerpflichten


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