Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Aufgabenbereich im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe eine Betreuung vom Amtsgericht übernommen, der Aufgabenkreis erstreckt sich über Vermögensangelegenheiten und der Abwicklung von alten ...
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03.05.2010, 19:15 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Neuer Aufgabenbereich
Hallo zusammen,
ich habe eine Betreuung vom Amtsgericht übernommen, der Aufgabenkreis erstreckt sich über Vermögensangelegenheiten und der Abwicklung von alten Betreuungen des Klienten. Mein Klient war selber zuvor Berufsbetreuer und hat es bis dato versäumt Abschlussberichte usw. anzufertigen. Da er Gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, soll ich seine alten Fälle abwickeln. Das Problem, ich bekomme ja nur eine Vergütung die grad mal so reicht, wenn ich nicht mehr wie um die 3 Stunden im Monat damit verbringen muss, seine Angelegnheiten zu regeln. Es sind 20 alte Fälle die ich abarbeiten soll. Weiteres problem, er hat keine Unterlagen mehr darüber, weil ein Wasserschaden in seinem Keller alle Unterlagen vernichtet haben. Mein Klient hat zuvor in Bayern an einem Amtsgericht gearbeitet, und die bestehen darauf, dass ich die Arbeit jetzt mache. Das Amtsgericht hier in NRW ist der Meinung, das AG in Bayern kann das nicht verlangen von mir. Bloß 100%ig wollen die sich nicht festlegen. Meine Frage an Euch, muss ich die alt Fälle abarbeiten, obwohl diesen Zeitaufwand mir ja keiner Vergütet? Und wie soll ich alte Fälle abwickeln, wenn keinerlei Unterlagen mehr darüber bestehen? Schöne Grüße Jan |
03.05.2010, 20:53 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo Jan
Schlage doch Deinem Gericht vor, Dich zum Betreuer für die jeweiligen Altfälle zu machen und entsprechend neu einzusetzen, da keinerlei Unterlagen mehr bestehen und Du Dich in die Fälle wie Neufälle einarbeiten mußt. Alternativ dazu kannst Du die Betreuung des Berufsbetreuers als unzumutbar ablehnen. Den Ganzen Spaß mit der Rechtsschutz und einem guten Anwalt vorher abklären und mal durchklagen. Und dann mal sehen, was passiert. Das entsprechende AG in Bayern sollte man zunageln und hohlraumversiegeln... MfG & viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.05.2010, 21:54 | #3 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Hoffentlich kommt nicht mal jemand auf den Gedanken, mich zum Betreuer eines ehemaligen Anwalts zu bestellen und mir aufzutragen, alle Mandate im Rahmen meiner Betreuertätigkeit abzuschließen - für die der dann natürlich im Rahmen von Vorschüssen die gesamte zu erwartende Vergütung schon vorab kassiert hat.
Ich gehe mal davon aus, dass die Ex-Betreuten in Bayern nicht sämtlich das Zeitliche gesegnet haben oder nicht mehr betreuungsbedürftig sind. Da sollte es doch wohl Aufgabe der neuen Betreuer sein, die Lücken zu füllen, nachdem der Betreuer des ehemaligen Betreuers mitgeteilt hat, dass keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind. Es wundert mich allerdings, dass man die Abwicklung der Altbetreuungen ernsthaft als Aufgabengebiet vergeben konnte. |
03.05.2010, 22:00 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,
ich frage mich wie man diese Betreuung anehmen konnte und warum man- wenn man in NRW sitzt- überhaupt Betreuungen aus Bayern haben möchte? Das macht irgendwie keinen Sinn. Verlangen kann ein gericht viel, die Frage ist wer das dann liefert. Als Lösung gibts nur: diese Betreuung ablehnen. Das durchklagen bring meiner Meinung nach nicht viel denn die Frage ist: wozu? Ausser man hätte gerne 20 Neufälle die als Altfälle abgerechnet werden- im günstigsten Fall. Gruss Michaela PS: die spinnen, die Bayern
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08.05.2010, 07:14 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Lass das nicht Chesterfield hören ... ähh ... lesen.
Ich würde auch ablehnen. Punkt. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
08.05.2010, 13:27 | #6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Nein, nein - Frau Mohr hat da schon völlig recht....
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15.05.2010, 11:05 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Hallo,
seit ich dem Gericht in Bayern vorgeschlagen habe, mich als Betreuer für alle Alt Fälle einzusetzen, habe ich von denen nichts mehr gehört. Ich halte Euch auf dem laufenden. Schöne Grüße Jan |
15.05.2010, 18:31 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Wolle,
mach Dir nicht allzu viel Hoffnung dass Du vergessen wirst. Ich habe zum Glück nur eine einzige Betreuung in Würzbug und dort werden alle unangenehmen Dinge (wie z.B. Vergütungsabrechnung) auf den letzten Tag verschoben. Die lassen sich meiner kleinen Erfahrung nach mit allem endlos viel Zeit. Gruss Michaela
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16.05.2010, 23:53 | #9 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
finde ich echt unglaublich, so etwas habe ich noch nie gehört. Zitat:
@ Jan, berichte bitte mal wie das weitergegangen ist. |
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17.05.2010, 13:06 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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Also sowas habe selbst Ich noch nicht gehört.
Das ist ja echt ein Witz. LG Markus
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Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr. |
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aufgabenkreise, betreueraufgaben, betreuerpflichten |
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