Dies ist ein Beitrag zum Thema In welchem Zeitraum hattet ihr 11 Betreuungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag
Seit November 2009 bin ich als Berufsbetreuerin anerkannt.
Das hat mich gefreut. Die Herren aus der Betreuungsstelle werden ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
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Guten Tag
![]() Seit November 2009 bin ich als Berufsbetreuerin anerkannt. ![]() Das hat mich gefreut. Die Herren aus der Betreuungsstelle werden mich für Betreuungen in meinem Bezirk vorschlagen. Soweit ist das alles schon klar. Nun meine Frage: Ende Februar habe ich dann meine erste Betreuung bekommen. Eine weitere ist mir in Aussicht gestellt worden. Ich melde mich in regelmäßigen Abständen bei der Betreuungsstelle, werde aber damit vertröstet, dass saure Gurkenzeit ist. Wenn das in diesem Tempo so weiter geht. Bin ich wohl schon im Ruhestand bis ich mal 11 Betreuungen habe. ![]() Jetzt mal ernsthaft, wielange habt ihr gebraucht bis ihr 11 Betreuungen hattet? Könnt ihr mir einen Tipp geben, damit es etwas schneller geht? Wahlsburg |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Wahlsburg,
warum 11 Betreuungen. Wieder das alte Problem "erst mal ehrenamtlich bis ..."? Du kannst doch bereits mit der ersten Betreuung berufsmäßig abrechnen, der Richter muß es nur im Beschluß/in der Urkunde vermerken. § 1 VBVG spricht von "absehbar", nicht von "hat". Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,
weil manche Gerichte nach dieser 11 Personen Regel verfahren. Das muss man persönlich besprechen in der Hoffnung das es so läuft wie von Kohlenklau beschrieben. Auf diese Art habe ich ab der ersten Betreuung abrechnen können hatte aber von der Betreuungsstelle ein schreiben dass diese 11 in kurzer Zeit erreicht werden. Gruss Michaela |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Wahlburg,
ich würde noch einmal nachfragen, wenn Du als Berufsbetreuerin anerkannt bist, dann solltest Du auch als solche abrechnen können. Es ging aus Deiner Frage nicht hervor, ob Du glaubst, dass Du nicht abrechnen kannst, oder Du tatsächlich zunächst 10 ehrenamtliche Betreuung führen sollst. Zitat:
Vielleicht hast Du auch etwas falsch verstanden? |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo
Ich hab das hier irgendwo schonmal geschrieben, also noch einmal: Ich hatte mich im Frühjahr beworben ... im Mai glaub ich - als Berufsbetreuer. Meine erste Bestellung ins Ehrenamt bekam ich Anfang August. Dann gings Schlag auf Schlag und ich hatte Mitte November meine 11 Betreuungen voll. Danach habe ich für alle 11 Betreuungen Einzelanträge auf Beschlussänderung gestellt, dass die Betreuung ab Antragsdatum berufsmäßig geführt wird. Da 2 Gericht und 5 RichterInnen involviert waren, haben diese sich reihum die 11 Akten schicken lassen und die Berufsmäßigkeit, wie beantragt, zum Antragsdatum festgestellt. Da hatten wa schon den nächsten Januar oder Februar ... weiß nicht mehr genau. Aber bei dem was ich so lese, scheint ja tatsächlich an den unterschiedlichsten Gerichten die unterschiedlichste Praxis zu herrschen. Ich habe aber nix ausgelassen, um so zeitig wie möglich als BB abrechnen zu können. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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#8 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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Hallo,
dies steht hierzu im Gesetz: Zitat:
§ 1 VBVG Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung Die entscheidenende Wörtchen in dem Paragraphen sind m.E. das "oder" und "wenn zu erwarten ist". Demzufolge muss man nicht - was immer wieder so rüberkommt - mehr als 10 Betreuungen führen, wenn man als Berufsbetreuer "zugelassen" werden will. (Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man ggf. mit weniger als 11 Fällen auf 20 Wochenstunden kommen könnte). ![]() Nebenbei bemerkt: Wenn jemand tatsächlich 10 Betreuungen - zumindest von der Art wie sie beruflich geführt üblich sind - neben seinem Erwerbsjob ehrenamtlich ausübt, so zolle ich ihm hierfür nicht nur größten Respekt, frage mich aber auch, ob er vielleicht masochistisch veranlagt ist. ![]() mfg |
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#9 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
Zitat:
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#10 |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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vielleicht geht es blos darum, dass sie sich fragt, wann sie wohl so viel haben wird, dass sie auch bissel davon leben kann? und vielleicht hat sie deswegen ganz unbewußt die zahl 11 genannt, weil ja scheinbar das gesetzt davon ausgeht, dass man bei 11 betreuungen nicht mehr nebenher machen kann und somit es ein beruf ist und sie hat gemeint, wenn es ein beruf wär, würd man davon leben können.... so würd ich das verstehen.
ich glaub, die frage geht in die richtugn: wann hab ich so viel, dass ich halbwegs mich ernähren kann davon.... und eben sie meinte, dass das wohl bei 11 eintreffen könnte. wir können ja wetten abschließen, wie das wohl gemeint war. ![]() @wahlsburg jetzt bin ich mal gespannt. ich würd bei der behörde nachfragen, wie das weiter zu laufen gedenkt. du kannst ja nich die nächsten 2 jahre mit einer betreuung leben... |
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