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In welchem Zeitraum hattet ihr 11 Betreuungen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema In welchem Zeitraum hattet ihr 11 Betreuungen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag Seit November 2009 bin ich als Berufsbetreuerin anerkannt. Das hat mich gefreut. Die Herren aus der Betreuungsstelle werden ...


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Alt 06.05.2010, 12:30   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
Cool In welchem Zeitraum hattet ihr 11 Betreuungen?

Guten Tag
Seit November 2009 bin ich als Berufsbetreuerin anerkannt.
Das hat mich gefreut. Die Herren aus der Betreuungsstelle werden mich für Betreuungen in meinem Bezirk vorschlagen.
Soweit ist das alles schon klar. Nun meine Frage:
Ende Februar habe ich dann meine erste Betreuung bekommen.
Eine weitere ist mir in Aussicht gestellt worden. Ich melde mich in regelmäßigen Abständen bei der Betreuungsstelle, werde aber damit vertröstet, dass saure Gurkenzeit ist. Wenn das in diesem Tempo so weiter geht. Bin ich wohl schon im Ruhestand bis
ich mal 11 Betreuungen habe.

Jetzt mal ernsthaft, wielange habt ihr gebraucht bis ihr 11 Betreuungen hattet? Könnt ihr mir einen Tipp geben, damit es etwas schneller geht?

Wahlsburg
wahlsburg ist offline  
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Alt 06.05.2010, 12:44   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Wahlsburg,

warum 11 Betreuungen. Wieder das alte Problem "erst mal ehrenamtlich bis ..."? Du kannst doch bereits mit der ersten Betreuung berufsmäßig abrechnen, der Richter muß es nur im Beschluß/in der Urkunde vermerken. § 1 VBVG spricht von "absehbar", nicht von "hat".

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 06.05.2010, 13:29   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

weil manche Gerichte nach dieser 11 Personen Regel verfahren. Das muss man persönlich besprechen in der Hoffnung das es so läuft wie von Kohlenklau beschrieben.
Auf diese Art habe ich ab der ersten Betreuung abrechnen können hatte aber von der Betreuungsstelle ein schreiben dass diese 11 in kurzer Zeit erreicht werden.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.05.2010, 14:29   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
weil manche Gerichte nach dieser 11 Personen Regel verfahren.
Interessant, wie sich diese fragwürdige (ggf. unsinnige) Praxis quasi als Gesetz bei den betr. Stellen förmlich eingebrannt hat.

Gruß
carlos
carlos ist offline  
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Alt 06.05.2010, 14:52   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Wahlburg,

ich würde noch einmal nachfragen, wenn Du als Berufsbetreuerin
anerkannt bist, dann solltest Du auch als solche abrechnen können.

Es ging aus Deiner Frage nicht hervor, ob Du glaubst, dass Du nicht abrechnen kannst, oder Du tatsächlich zunächst 10 ehrenamtliche Betreuung führen sollst.

Zitat:
Du kannst doch bereits mit der ersten Betreuung berufsmäßig abrechnen, der Richter muß es nur im Beschluß/in der Urkunde vermerken. § 1 VBVG spricht von "absehbar", nicht von "hat".
Ich konnte ebenfalls schon mit der 1. Betreuung abrechnen, deshalb kenne ich nichts anderes. Entweder ich bin Berufsbetreuerin oder ich bin es nicht und dies ist in den Beschlüssen dann auch anzugeben.

Vielleicht hast Du auch etwas falsch verstanden?
Tina L. ist offline  
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Alt 06.05.2010, 19:46   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo

Ich hab das hier irgendwo schonmal geschrieben, also noch einmal:

Ich hatte mich im Frühjahr beworben ... im Mai glaub ich - als Berufsbetreuer.
Meine erste Bestellung ins Ehrenamt bekam ich Anfang August. Dann gings Schlag auf Schlag und ich hatte Mitte November meine 11 Betreuungen voll.
Danach habe ich für alle 11 Betreuungen Einzelanträge auf Beschlussänderung gestellt, dass die Betreuung ab Antragsdatum berufsmäßig geführt wird. Da 2 Gericht und 5 RichterInnen involviert waren, haben diese sich reihum die 11 Akten schicken lassen und die Berufsmäßigkeit, wie beantragt, zum Antragsdatum festgestellt. Da hatten wa schon den nächsten Januar oder Februar ... weiß nicht mehr genau.

Aber bei dem was ich so lese, scheint ja tatsächlich an den unterschiedlichsten Gerichten die unterschiedlichste Praxis zu herrschen. Ich habe aber nix ausgelassen, um so zeitig wie möglich als BB abrechnen zu können.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 06.05.2010, 20:29   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Interessant, wie sich diese fragwürdige (ggf. unsinnige) Praxis quasi als Gesetz bei den betr. Stellen förmlich eingebrannt hat.

Gruß
carlos
Hallo carlos,

ohne nachzusehen behaupte ich mal, dass das auch so im Wiki steht.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.05.2010, 22:41   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Hallo,

dies steht hierzu im Gesetz:

Zitat:
§ 1
Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung (1) Das Familiengericht hat die Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß § Vergütung des Vormunds

BGB > Familienrecht > Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft > Vormundschaft > Führung der Vormundschaft
">1836 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treffen, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass dem Vormund in absehbarer Zeit Vormundschaften in diesem Umfang übertragen sein werden. Berufsmäßigkeit liegt im Regelfall vor, wenn
1. der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder
2. die für die Führung der Vormundschaft erforderliche Zeit voraussichtlich 20 Wochenstunden nicht unterschreitet.
nachzulesen bei:

§ 1 VBVG Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung

Die entscheidenende Wörtchen in dem Paragraphen sind m.E. das "oder" und "wenn zu erwarten ist".

Demzufolge muss man nicht - was immer wieder so rüberkommt - mehr als 10 Betreuungen führen, wenn man als Berufsbetreuer "zugelassen" werden will.
(Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man ggf. mit weniger als 11 Fällen auf 20 Wochenstunden kommen könnte).

Nebenbei bemerkt: Wenn jemand tatsächlich 10 Betreuungen - zumindest von der Art wie sie beruflich geführt üblich sind - neben seinem Erwerbsjob ehrenamtlich ausübt, so zolle ich ihm hierfür nicht nur größten Respekt, frage mich aber auch, ob er vielleicht masochistisch veranlagt ist.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 06.05.2010, 22:54   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,

Zitat:
Seit November 2009 bin ich als Berufsbetreuerin anerkannt
Wenn Wahlburger schon als Berufsbetreuer anerkannt wurde, dann erledigt sich doch eigentlich die Frage, oder ? Dann verstehe ich nicht wieso man erst 10 Betreuungen ehrenamtlich führen sollte.
Tina L. ist offline  
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Alt 07.05.2010, 00:19   #10
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

vielleicht geht es blos darum, dass sie sich fragt, wann sie wohl so viel haben wird, dass sie auch bissel davon leben kann? und vielleicht hat sie deswegen ganz unbewußt die zahl 11 genannt, weil ja scheinbar das gesetzt davon ausgeht, dass man bei 11 betreuungen nicht mehr nebenher machen kann und somit es ein beruf ist und sie hat gemeint, wenn es ein beruf wär, würd man davon leben können.... so würd ich das verstehen.

ich glaub, die frage geht in die richtugn: wann hab ich so viel, dass ich halbwegs mich ernähren kann davon.... und eben sie meinte, dass das wohl bei 11 eintreffen könnte.

wir können ja wetten abschließen, wie das wohl gemeint war.
@wahlsburg
jetzt bin ich mal gespannt.
ich würd bei der behörde nachfragen, wie das weiter zu laufen gedenkt. du kannst ja nich die nächsten 2 jahre mit einer betreuung leben...
zeiten ist offline  
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abrechnung, berufsbetreuer, berufsbetreuung

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