Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärungen für Rentner im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der Mai ist geekommen und seit 2005 sind viele Renter verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. " Ab dem Jahr 2009 sollen ...
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11.05.2010, 20:48 | #1 |
Berufsbetreuerin
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Beiträge: 609
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Steuererklärungen für Rentner
Der Mai ist geekommen und seit 2005 sind viele Renter verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. "Ab dem Jahr 2009 sollen die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds, private Rentenversicherer sowie Versicherungsgesellschaften ihre Rentenleistungen der Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden. Die Übermittlung erfolgt von dort weiter über die Bundesländer zu den zuständigen Finanzämtern.Die entsprechenden Daten beziehen sich zunächst auf den Zeitraum von 2005 bis 2008. Die Finanzämter erlangen auf diese Weise also genaue Kenntnis darüber, welcher Rentner welche Leistung erhalten hat. Viele Rentenberechtigte müssen daher mit Nachfragen seitens des Finanzamtes rechnen. In besonders schweren Fällen könnten sogar Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen."
Steuererklärung Rentner, Rentenbesteuerung - Hilfe für Rentner zu Rentensteuer, Steuern, Rente und Steuer - Steuererklärung-Rentner.de Ich denke da mit Grausen dran, zumal der Erfahrung nach viele Betreute mit Rentenansprüchen gerade so über die Runden kommen, aber mit monatlichen Einkommen zwischen 700 - 900 € nicht auch noch Steuerberaterkosten bezahlen können. Frage an die Betreuer: Habt ihr schon Erfahrung mit entspr. Aufforderungen oder eine Strategie, mit dem Prblem umzugehen? |
11.05.2010, 21:58 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Garfield
Wenn ein Betreuter ordentlich was an Einkommen hat, dann gebe ich die Sachen an einen Steuerberater und gut. Ist das Einkommen dünn, dann warte ich bis das Finanzamt aus dem Busch kommt und fragt. Die bekommen dann den Rentenbescheid sowie ggf. den Bescheid für die ergänzende Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege und die höfliche Frage ob sie immer noch eine Steuererklärung haben wollen, oder ob das so genügt, da zu wenig Einkommen da ist. Wenn die Rente die Heimkosten deckt, aber nicht groß drüber liegt, bekommt das Finanzamt auch die Heimkostenbescheide (exemplarisch) und die selbe Frage. Höflich angefragt ist man dort gelegentlich durchaus gerne bereit auf unnötige Arbeit zu verzichten. MfG Imre
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12.05.2010, 01:44 | #3 |
Berufsbetreuerin
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Hallo Imre,
danke für deine Antwort. Es ist beruhigend zu lesen, dass das Finanzamt bei Dir auf Verspätungszuschläge offenbar verzichtet hat. Hoffentlich wird das allgemeine Praxis. Gruß Garfield |
13.05.2010, 09:22 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Hallo Garfield
Ich würdemich freuen, wenn das FA auf Verspätungszuschläge verzichtet (mit entsprechender Ankündigung, dass die Steuererklärung noch dauert geht das auch!). Ich meinte eher, dass das FA auf die ganze Steuererklärung verzichtet, wenn eh klar ist, dass weder was zu holen, noch zu geben ist. Die Verspätungszuschläge entfallen dadurch natürlich auch. Man kann auch eine Steuererklärung abgeben, wenn klar ist, dass nix zu entrichten ist und gleichzeitig die "Nichtveranlagung" beantragen. Dann gibt das FA eine Bescheinigung raus, die an die Banken gegebenwird,die Kapitalsteuer entrichten. Die entfällt dann - genauso wie die Steuererklärung. MfG Imre
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finanzamt, rente, steuerberater, steuererklärung, steuern, steuerpflicht |
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