Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Bestellung als Betreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich wurde jetzt das erste Mal dem Gericht als Betreuerin vorgeschlagen ( ). Das ging ja jetzt wirklich ...
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#1 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,
ich wurde jetzt das erste Mal dem Gericht als Betreuerin vorgeschlagen ( ![]() Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungsberichte!
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Viele Grüße Kathrin |
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#2 | |||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Kathrin,
erst einmal willkommen ![]() Zitat:
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Zitat:
![]() Ich lege vor der Anhörung immer schon eine Akte und ein Datenblatt an und mache mir schon mal ein paar Notizen während der Anhörung. Sofern die Betreuung durch mich erfolgen soll, versuche ich schon direkt vor Ort alles in Erfahrung zu bringen, zu schauen wo es brennt und ggf. schon Unterlagen mitzunehmen. So kann ich vorab alles im Pc abspeichern, wenn der Beschluss da ist, kann ich sofort loslegen. Meine Visitenkarten habe ich auch immer dabei, für die Betroffenen, die Einrichtung, Angehörige ect. Du bereitetst Dich scheinbar gut vor, auch bzgl. der Software, das finde ich klasse. Die Anhörungen verlaufen aber immer anders, das fängt schon damit an, dass jeder Richter eine andere Art hat die Betroffenen zu befragen und den Betreuer ggf. mit einzubeziehen. Viel Glück und berichte mal ![]() |
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#3 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo Tina,
vorgestellt habe ich mich schon (am 24.04., glaube ich). Vielen Dank für deine Tipps aus der Praxis, das ist wahnsinnig viel wert, denn egal wie viel Fachliteratur man liest, das ist doch alles immer sehr theoretisch. Du schreibst, dass du beim Anhörungstermin schon versuchst, möglichst viel in Erfahrung zu bringen, ggf. Unterlagen mitzunehmen usw. Ich dachte bisher, dass man überhaupt nicht in Aktion treten darf, bevor man den Betreuerausweis hat. Aber das heißt dann wohl, dass dies nur im Außenverhältnis gilt und dass man im Innenverhältnis mit dem zu Betreuenden schon vor der offiziellen Bestellung einiges besprechen kann? Frohes Schaffen! ![]()
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Viele Grüße Kathrin |
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#4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
Zitat:
![]() Manchmal sind bei den Einladungen zu meinen Anhörungsterminen schon Gutachten beigefügt, die dürfte ich ja dann gar nicht lesen. Den Sozialbericht durch die Betreuungstelle bekommt man bei uns jedoch nicht bevor feststeht, das man als Betreuer bestellt wird, denn der Richter könnte ja auch einen anderen Betreuer auswählen und man hat dann schon alle sehr persönlichen Angaben. Bin ich aber zu den Anhörungsterminen eingeladen, alle sind einverstanden, dass ich die Betreuung übernehmen soll, dann nehme ich alle Informationen mit, die ich bekommen kann. Manchmal sitzen sogar die Angehörigen dabei, die mir gleich alles in die Hand drücken. Ich bin für alles dankbar, womit ich mir schon vorab einen Überblick verschaffen kann. Außerdem ist es oftmals so, dass man am gleichen Tag der Anhörung auch schon bestellt ist und nur der Beschluss fehlt. |
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#5 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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keine infos hab, aber dolle, dolle daumen drück.
![]() voll aufregend so was zum ersten mal. und sag dann, wies gelaufen is. ![]() gruß, zeiten |
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#6 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zeiten!
![]() Danke fürs Daumen drücken! ![]() Ich finde das ganze auch total aufregend, aber positiv aufregend. Werde dann wieder berichten.
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Viele Grüße Kathrin |
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
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![]() Zitat:
Außerdem möchte ich für mich vorher zumindest eine Ahnung davon bekommen, ob diese Person jemand ist, der eine rechtliche Betreuung helfen kann oder ob es sich bei der vermeintlichen Einschränkung dieses Menschen vielleicht um bewußt von diesem selbst gewählte und wohlreflektierte Verhaltensweisen handelt. Bei bisher zwei Anhörungen hatte ich aufgrund des Vorgesprächs massive Zweifel am Sinn einer rechtlichen Betreuung und habe in der Anhörung dann auch entsprechende Fragen an die jeweiligen zu Hörenden gestellt. In beiden Fällen hat die Richterin/der Richter diese Zweifel scheinbar geteilt; eine Betreuung wurde nicht beschlossen. v. |
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#8 | |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo,
Zitat:
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Viele Grüße Kathrin |
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#9 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 19
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Hallo KathrinW,
ich kann dir auch leider keine Infos geben, da ich noch meine erste Betsellung warte. ![]() Ich wünsche dir aber ganz viel Glück und bin ganz gespannt zu hören, wie es lief!! Viele Grüße Vivi |
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#10 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Bei uns läuft das ganz anders. Ich erfahre von einer Betreuung frühestens dann, wenn der Richter oder die Richterin nach der Anhörung bei mir anruft, wenn die Betreuungen an Berufsbetreuer verteilt werden, für die sich während der Anhörung Betreuungsbedarf herausgestellt hat und kein Ehrenamtler aus dem Umfeld zur Verfügung stand. Bei Anhörungen bin ich noch nie dabeigwesen, und ich weiß es auch von keinem anderen Kollegen - mit Ausnahme vereinzelter Fälle, bei denen der Verfahrenspfleger auch die spätere Betreuung übernimmt.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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Stichworte |
anhörung, beginn der betreuung, beschluß |
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