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Erste Bestellung als Betreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Bestellung als Betreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich wurde jetzt das erste Mal dem Gericht als Betreuerin vorgeschlagen ( ). Das ging ja jetzt wirklich ...


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Alt 12.05.2010, 09:58   #1
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Erste Bestellung als Betreuerin

Hallo zusammen,

ich wurde jetzt das erste Mal dem Gericht als Betreuerin vorgeschlagen (). Das ging ja jetzt wirklich schnell, und ich freue mich schon auf meine neue Aufgabe. Jetzt ist ja eigentlich der nächste Schritt die Anhörung, zu der ich voraussichtlich auch eingeladen werde. Kann hier jemand von seinen Erfahrungen berichten? Wie läuft so eine Anhörung in der Praxis ab? Kann man sich irgendwie darauf vorbereiten? Wahrscheinlich kaum, weil ich ja bisher praktisch keine Informationen über den Betroffenen habe.

Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungsberichte!
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 12.05.2010, 10:52   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Kathrin,

erst einmal willkommen (wenn Du magst..wir haben einen auch Vorstellungsthread)


Zitat:
ich wurde jetzt das erste Mal dem Gericht als Betreuerin vorgeschlagen (). Das ging ja jetzt wirklich schnell, und ich freue mich schon auf meine neue Aufgabe.
Herzlichen Glückwunsch dazu. Es werden Dich hier bestimmt einige Anwärter beneiden, weil es bei ihnen nicht so schnell geht...

Zitat:
Jetzt ist ja eigentlich der nächste Schritt die Anhörung, zu der ich voraussichtlich auch eingeladen werde.
I.d.R. ja, muss aber nicht so sein. Ich habe es schon mehrmals erlebt, dass die Anhörung ohne mich vonstatten ging und ich lediglich den Beschluss bekommen habe. In den meisten Fällen ist es aber so, dass man dazu eingeladen wird.

Zitat:
Wie läuft so eine Anhörung in der Praxis ab?
Kann man sich irgendwie darauf vorbereiten? Wahrscheinlich kaum, weil ich ja bisher praktisch keine Informationen über den Betroffenen habe.
Der Betroffene wird zu der Betreuung angehört, es werden die Aufgabenkreise besprochen und ob er mit der Betreuung durch Dich einverstanden ist. Du wirst dann auch noch einmal gefragt, ob Du die Betreuung übernehmen möchtest. Manchmal werden bei der Anhörung gleich ein paar westentliche Punkte besprochen, Du kannst auch Fragen stellen, aber meistens macht man das alles hinterher. Die Richter wollen ja auch fertig werden.

Ich lege vor der Anhörung immer schon eine Akte und ein Datenblatt an und mache mir schon mal ein paar Notizen während der Anhörung. Sofern die Betreuung durch mich erfolgen soll, versuche ich schon direkt vor Ort alles in Erfahrung zu bringen, zu schauen wo es brennt und ggf. schon Unterlagen mitzunehmen. So kann ich vorab alles im Pc abspeichern, wenn der Beschluss da ist, kann ich sofort loslegen. Meine Visitenkarten habe ich auch immer dabei, für die Betroffenen, die Einrichtung, Angehörige ect.

Du bereitetst Dich scheinbar gut vor, auch bzgl. der Software, das finde ich klasse. Die Anhörungen verlaufen aber immer anders, das fängt schon damit an, dass jeder Richter eine andere Art hat die Betroffenen zu befragen und den Betreuer ggf. mit einzubeziehen.

Viel Glück und berichte mal
Tina L. ist offline  
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Alt 12.05.2010, 11:15   #3
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo Tina,

vorgestellt habe ich mich schon (am 24.04., glaube ich).

Vielen Dank für deine Tipps aus der Praxis, das ist wahnsinnig viel wert, denn egal wie viel Fachliteratur man liest, das ist doch alles immer sehr theoretisch.

Du schreibst, dass du beim Anhörungstermin schon versuchst, möglichst viel in Erfahrung zu bringen, ggf. Unterlagen mitzunehmen usw. Ich dachte bisher, dass man überhaupt nicht in Aktion treten darf, bevor man den Betreuerausweis hat.
Aber das heißt dann wohl, dass dies nur im Außenverhältnis gilt und dass man im Innenverhältnis mit dem zu Betreuenden schon vor der offiziellen Bestellung einiges besprechen kann?

Frohes Schaffen!
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 12.05.2010, 12:23   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,


Zitat:
Aber das heißt dann wohl, dass dies nur im Außenverhältnis gilt und dass man im Innenverhältnis mit dem zu Betreuenden schon vor der offiziellen Bestellung einiges besprechen kann
Ja, das sehe ich so. Wenn feststeht, dass ich die Betreuung übernehmen soll, alle einverstanden sind, dann wüßte ich nicht was dagegen spricht mich schon mal zu informieren. Schließlich werden auch bei der Anhörung viele persönliche Dinge besprochen und ich halte mir nicht die Ohren zu.

Manchmal sind bei den Einladungen zu meinen Anhörungsterminen schon Gutachten beigefügt, die dürfte ich ja dann gar nicht lesen.

Den Sozialbericht durch die Betreuungstelle bekommt man bei uns jedoch nicht bevor feststeht, das man als Betreuer bestellt wird, denn der Richter könnte ja auch einen anderen Betreuer auswählen und man hat dann schon alle sehr persönlichen Angaben. Bin ich aber zu den Anhörungsterminen eingeladen, alle sind einverstanden, dass ich die Betreuung übernehmen soll, dann nehme ich alle Informationen mit, die ich bekommen kann. Manchmal sitzen sogar die Angehörigen dabei, die mir gleich alles in die Hand drücken. Ich bin für alles dankbar, womit ich mir schon vorab einen Überblick verschaffen kann. Außerdem ist es oftmals so, dass man am gleichen Tag der Anhörung auch schon bestellt ist und nur der Beschluss fehlt.
Tina L. ist offline  
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Alt 12.05.2010, 18:00   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

keine infos hab, aber dolle, dolle daumen drück.

voll aufregend so was zum ersten mal. und sag dann, wies gelaufen is.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 12.05.2010, 20:58   #6
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo zeiten!

Danke fürs Daumen drücken!

Ich finde das ganze auch total aufregend, aber positiv aufregend. Werde dann wieder berichten.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 12.05.2010, 22:57   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
Standard

Zitat:
Zitat von KathrinW Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich wurde jetzt das erste Mal dem Gericht als Betreuerin vorgeschlagen (). Das ging ja jetzt wirklich schnell, und ich freue mich schon auf meine neue Aufgabe. Jetzt ist ja eigentlich der nächste Schritt die Anhörung, zu der ich voraussichtlich auch eingeladen werde. Kann hier jemand von seinen Erfahrungen berichten? Wie läuft so eine Anhörung in der Praxis ab? Kann man sich irgendwie darauf vorbereiten? Wahrscheinlich kaum, weil ich ja bisher praktisch keine Informationen über den Betroffenen habe.

Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungsberichte!
Abgesehen von Eilbetreuungen oder seltenen Ausnahmen arrangiere ich vor der Anhörung stets ein Treffen mit den Leuten. Erstens erachte ich es als gutes Recht der Betroffenen, sich nicht erst bei der Anhörung ein Bild von dem/der Betreuer/in zu machen, der/die sie erwartet.
Außerdem möchte ich für mich vorher zumindest eine Ahnung davon bekommen, ob diese Person jemand ist, der eine rechtliche Betreuung helfen kann oder ob es sich bei der vermeintlichen Einschränkung dieses Menschen vielleicht um bewußt von diesem selbst gewählte und wohlreflektierte Verhaltensweisen handelt. Bei bisher zwei Anhörungen hatte ich aufgrund des Vorgesprächs massive Zweifel am Sinn einer rechtlichen Betreuung und habe in der Anhörung dann auch entsprechende Fragen an die jeweiligen zu Hörenden gestellt. In beiden Fällen hat die Richterin/der Richter diese Zweifel scheinbar geteilt; eine Betreuung wurde nicht beschlossen.

v.
volki ist offline  
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Alt 14.05.2010, 12:22   #8
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von volki Beitrag anzeigen
Abgesehen von Eilbetreuungen oder seltenen Ausnahmen arrangiere ich vor der Anhörung stets ein Treffen mit den Leuten. Erstens erachte ich es als gutes Recht der Betroffenen, sich nicht erst bei der Anhörung ein Bild von dem/der Betreuer/in zu machen, der/die sie erwartet.
das ist sehr interessant, auch hier scheint der Ablauf regional total unterschiedlich zu sein. Ich könnte in diesem Fall gar kein Treffen vor dem Anhörungstermin arrangieren, weil ich bisher so gut wie keine Informationen habe. Aber es ist natürlich möglich, dass dieser "Informationsstopp" ein bisschen lockerer gehandhabt wird, wenn sich mit der Behörde und dem Gericht erst einmal ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 30.05.2010, 21:37   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 19
Standard

Hallo KathrinW,

ich kann dir auch leider keine Infos geben, da ich noch meine erste Betsellung warte.

Ich wünsche dir aber ganz viel Glück und bin ganz gespannt zu hören, wie es lief!!

Viele Grüße

Vivi
Vivi ist offline  
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Alt 30.05.2010, 22:09   #10
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Bei uns läuft das ganz anders. Ich erfahre von einer Betreuung frühestens dann, wenn der Richter oder die Richterin nach der Anhörung bei mir anruft, wenn die Betreuungen an Berufsbetreuer verteilt werden, für die sich während der Anhörung Betreuungsbedarf herausgestellt hat und kein Ehrenamtler aus dem Umfeld zur Verfügung stand. Bei Anhörungen bin ich noch nie dabeigwesen, und ich weiß es auch von keinem anderen Kollegen - mit Ausnahme vereinzelter Fälle, bei denen der Verfahrenspfleger auch die spätere Betreuung übernimmt.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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anhörung, beginn der betreuung, beschluß

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