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Berufsbetreuer in Hessen nur mit Studium?????

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Hallo zusammen, ich habe mich vor einiger Zeit hier angemeldet da ich auf der Suche nach einem neuen Tätigkeitsfeld war. ...


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Alt 20.05.2010, 08:38   #1
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Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Bad Soden Salmünster (6362)
Beiträge: 8
Standard Berufsbetreuer in Hessen nur mit Studium?????

Hallo zusammen,

ich habe mich vor einiger Zeit hier angemeldet da ich auf der Suche nach einem neuen Tätigkeitsfeld war.
Ich habe mich für den Berufsbetreuer entschieden da ich bisher in meinem ganzen Berufsleben als Bürokfm. in sozialen Einrichtungen gearbeitet habe und mir dies sehr gut vorstellen kann.

Wie gesagt bin ich Bürokfm. Mitte 30 und komme aus Hessen.

Ich habe - leichtsinnig wie ich war - ein Gewerbe angemeldet, ein Führungszeugnis beantragt, Schufa Auskunft geholt und alle Bewerbungsungsunterlagen fertig gemacht.
Meine Bewerbungen habe ich an den Kreis in dem wir wohnen und den Nachbarlandkreis geschickt.

Voller Vorfreude endlich etwas bewegen zu können wurd ich gestern Abend eines besseren belehrt.

Gestern kamen beide Bewerbungen mit einer Absage zurück mit folgendem Originalwortlaut:

"Wir betrachten es für das Führen von Betreuungen als Berufsbetreuer im Interesse der Betroffenen als unabdingbar, dass umfangreiche Kenntnisse aus den Bereichen Pädagogik, Pflege, Medizin, Recht und im psychosozialen Bereich vorhanden und im Rahmen einer Berufsausbildung oder Studium erworben wurde."
"........ müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie die Anforderungen, die wir im Rahmen unserer Qualitätsstandards festgelegt haben, derzeit nicht erfüllen"

Der Nachbarlandkreis schrieb nur kurz und knapp, dass man nur Betreuer aus dem eigenen Landkreis beschäftigt.

Kann es denn möglich sein, dass man hier in Hessen speziell in manchen Landkreisen nur als Berufsbetreuer arbeiten kann wenn man ein Studium abgeschlossen hat? Für was gibt es dann verschiedene Stundensätze?

Ich würde mich riesig freuen wenn ich von euch dazu ein paar Antworten haben könnte
ascona ist offline  
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Alt 20.05.2010, 09:09   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo ascona,

das tut mir natürlich erst mal leid für Dich- so eine Absage ist immer eine grosse Enttäuschung.

Das ist die Krux dabei, dass es keine überregional festegelgten Standards gibt (was ich anderereits auch wieder für gut halte). Das bedeutet , dass jeder Bezirk nach seinen eigenen Vorgaben arbeiten und entscheiden kann.
Eine grosse Rolle wird bei dieser Entscheidung natürlich auch spielen, dass evtl. kein Bedarf für weitere Betreuer der 2. Vergütungsstufe vorhanden ist.
Wenn ausreichend Ehrenamtler für die sog. leichten Fälle da sind dann bleiben für die "schweren" Dinge natürlich nur die Betreuer übrig die auch die genannten Ausbildungen haben- und welche tatsächlich nötig sind um den Job bewältigen zu können.

Kannst Du es nicht noch in anderen Bezirken versuchen? Und vorher die Bedingungen mal mit der zuständigen Betreuungsstelle abklären. Bevor man sich entschliesst etwas zu werden würde ich grundsätzlich erst mal anfragen ob da wirklich auch noch Bedarf besteht- das erspart dann viel Frust.
Die Gewerbeanmeldung würde ich schleunigst rückgängig machen.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2010, 09:54   #3
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo ascona,

das wird bei uns mittlerweile (leider) auch so gehandhabt.

Zitat:
Wenn ausreichend Ehrenamtler für die sog. leichten Fälle da sind dann bleiben für die "schweren" Dinge natürlich nur die Betreuer übrig die auch die genannten Ausbildungen haben- und welche tatsächlich nötig sind um den Job bewältigen zu können.
Die Betreuer der mittleren Vergütungsstufe bekommen keineswegs nur die leichten Fälle, sie machen die gleiche Arbeit und das oftmals sogar besser als jemand mit einem Hochschulabschluss. Sie wurden als Betreuer ausgewählt, weil sie mindestens genauso gut sind. Das war bis vor einiger Zeit alles noch ok.

Plötzlich einen Hochschulabschluss als Qualitätsstandard zu verlangen finde ich jedenfalls mehr als suspekt. Da spielen, meiner Meinung nach, ganz andere Dinge mit hinein, auf die ich aber nicht näher eingehen möchte.
Tina L. ist offline  
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Alt 20.05.2010, 10:23   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Wenn sogenannte Qualitätsregister die Vorlage von Scheinen und Nachweisen zum Maßstab der Qualität und Qualifikation machen, braucht man sich ja kaum zu wundern, wenn andere Aspekte zu kurz kommen.

Es ist ja wohl bezeichnend, dass man keine Punkte für tatsächliches Wissen und Können, wohl aber welche für das Absitzen von sog. Fortbildungsveranstaltungen bekommt - unabhängig davon, wieviel dabei hängen bleibt.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 20.05.2010, 10:25   #5
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ja, da stimme ich Dir zu Ronja..
Tina L. ist offline  
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Alt 20.05.2010, 11:00   #6
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Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Bad Soden Salmünster (6362)
Beiträge: 8
Standard

Hmmm - ich finde das alles mehr wie komisch. Ich habe gerade den Gedanken, dass hier in unserem Landkreis das eine eingeschworene Gemeinschaft ist die niemand Aussenstehenden - außer auf Empfehlung zuläßt.

.... im Gegensatz dazu sind wir Pflegeeltern und engagieren uns mehr wie genug im sozialen Bereich. Soso Kinder zu betreuen ist auf jeden Fall drin aber alles andere geht nicht.

Eine wichtige Frage hätte ich da allerdings noch - warum können die Landkreise eigene Qualitätsstandards beschließen?
ascona ist offline  
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Alt 20.05.2010, 11:13   #7
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen

Die Betreuer der mittleren Vergütungsstufe bekommen keineswegs nur die leichten Fälle, sie machen die gleiche Arbeit und das oftmals sogar besser als jemand mit einem Hochschulabschluss. Sie wurden als Betreuer ausgewählt, weil sie mindestens genauso gut sind. Das war bis vor einiger Zeit alles noch ok.
Hallo zusammen,

bei uns wird ziemlich geschaut wer, bekommt welchen Fall.
Wenn`s hauptsächlich um Verwaltungs- und formal Dinge geht- dazu brauchts kein Soz. Päd oder Psych- Studium. Wenns mehr um psychische Erkrankungen geht werden nur Leute genommen welche von psych. Erkrankungen auch eine Ahnung haben. Das wäre dann also niemand mit einem kaufmännischen Abschluss z.B.

Das hatte ich mit meinem beitrag sagen wollen. Ich habe nicht gesagt, dass jemand aus der zweiten Vergütungsstufe grundsätzlich schlechter arbeitet wie jemand aus der 3ten.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2010, 11:33   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Berufsbetreuung

Hallo ascona,

vor 5 Jahren hatte ich versucht, als Berufsbetreuer fuß zu fassen und habe "klinken geputzt" bei den Amtsgerichten. Diese hatten abgeblockt, sie hätten schon genug. Bei meinen weiteren Recherchen bin ich darauf gekommen, daß man mit den Betreuungsbehörden sch gut stellen muß und dort irgendwie einen Fuß in die Türe bekommen... abe das ist schwer. Habe es aufgegeben.

Eine Möglichkeit wäre vielleicht noch, als ehrenamtliche Betreuerin anzufangen und dann als Quereinsteigerin in die Berufsbetreuung zu wechseln .... Ob sich dieser Aufwand lohnt ? Mußt Du entscheiden.

Liebe Grüße
Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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Alt 20.05.2010, 11:40   #9
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @ascona

ich weiß zwar nicht wie genau das in hessen geregelt ist.....aber:

betreuungen werden vom betreuungsgericht angeordnet, nicht von der betreuungsbehörde.....vielleicht mal dort direkt anfragen/bewerben?

es könnte sein, dass dort richterInnen eine andere einstellung zu "neulingen" haben......

anmerkung zu der betreuungsbehörde:

qualitätsstandards zu schaffen kann ja per se nicht schlecht sein, was stört ist jedoch, dass jede betreuungsbehörde sich ein eigenes konzept "basteln" kann......eine bundeseinheitliche regelung fehlt ja leider bis dato.

trotzdem viel erfolg bei deinen bemühungen

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 10.06.2010, 21:12   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 4
Beitrag Berufsbetreuer in Hessen

Hallo,
habe auch mit den Leuten gesprochen und die sagten mir auch dass sie momentan mehr Betreuer haben als Fälle. Zum einen ist es nicht ganz richtig, denn Anwälte die von soziale Belange wenig verstehen, bekommen die einfachsten Fälle (Vermögensfragen) und zum anderen ist im MKKreis der Betreungsverein händeringend auf der suche nach Ehrenamtliche Betreuer (schön billig eben). Politisch oder gesetzlich ist leider nichts geregelt, so dass jeder Kreis machen kann was es will.
Probiere es aber trotzdem mit ehrenamtliche und mache dabei noch ein paar Kurse beim Betreungsverein, das ist schon mal ein fuß in der Tür.
Viel Glück

Alles wird gut
alcafe ist offline  
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berufsbetreuer, selbständigkeit

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