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Betreuer in Bayern

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Guten Morgen Habicht, soweit ich weiss könnte man sofort nach Anmeldung gar keine Gewerbesteuer zahlen. Nach meiner Anmeldung habe ich ...


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Alt 29.05.2010, 06:50   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Habicht,

soweit ich weiss könnte man sofort nach Anmeldung gar keine Gewerbesteuer zahlen. Nach meiner Anmeldung habe ich ein ganzes Jahr lang nichts mehr gehört, nicht einmal Steurerklärungen aus den Vorjahren wurden herangezogen.

Gewerbesteuer wird frühstens nach der ersten Steuererklärung überhaupt festgesetzt , also wenn klar ist wie hoch der jährliche Umsatz bzw. der Gewinn war.
Schätzen kann man den Umsatz doch gar nicht, zumindest nicht als Anfänger bei Betreuungen- man kann höchstens hoffen

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.

Geändert von michaela mohr (29.05.2010 um 09:44 Uhr)
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Alt 29.05.2010, 09:27   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Hallo,

nein, man muss eine Umsatzsteuervorauszahlung leisten. Ich musste damals bei meiner Anmeldung den zu erwartenden Umsatz schätzen und dann die Umsatzsteuer vorauszahlen.

Die bezahlte Steuer wurde dann bei der ersten Steuererklärung verrechnet unter Berücksichtigung des tatsächlichen Umsatzes.

Grüße
habicht
habicht ist offline  
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Alt 29.05.2010, 09:42   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry habicht,

ich habe immer Umsatz- statt Gewerbesteuer geschrieben, ich werde mal versuchen das noch zu korrigieren. Was Du zur Umsatzsteuer sagst ist natürlich richtig
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.05.2010, 10:22   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Hallo Michaela,

das passiert mir auch ständig!

Gruß
Habicht
habicht ist offline  
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Alt 31.05.2010, 14:34   #15
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,

also erst einmal zum Steuerthema. Ich würde mit der Gewerbeanmeldung bzw. der Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit noch warten, bis klar ist, ob du in der nächsten Zeit überhaupt Betreuungen bekommen wirst. Ich selbst habe es zwar anders gemacht und hatte Glück, dass es dann gleich geklappt hat. Aber stell dir vor, die Behörde lehnt dich auch irgendeinem Grund ab und du musst die ganzen Anmeldungen wieder rückgängig machen.
Dann würde ich auch erst einmal versuchen, eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Jemand, der nur als Betreuer arbeitet, muss auf jeden Fal ein Gewerbe anmelden (und dann auch Gewerbesteuer zahlen, aber erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euronen im Jahr - da kommt man glaube ich nicht so schnell hin...). Wenn du aber freiberuflich arbeiten möchtest und verschiedene Dinge anbietest, also Betreuungen, aber auch Schulungen in sozialen Einrichtungen zu bestimmten Themen, freiberufliche Lehrtätigkeit an Berufsschulen o. ä., kann es durchaus sein, dass du als Freiberuflerin akzeptiert wirst. Überlege doch einmal, ob du noch andere Tätigkeiten übernehmen könntest und beschreibe dem Finanzamt einfach, was du vorhast. Bei mir hat das so geklappt, aber hier kommt es auch mal wieder auf den Sachbearbeiter an.
Ich gehe auch davon aus, dass z. B. Rechtsanwälte, die auch Betreuungen führen, deshalb nicht auf einmal ein Gewerbe anmelden müssen, oder??

Außerdem empfehle ich dir, dich auf jeden Fall erst einmal als Kleinunternehmerin anzumelden. Dann musst du erst mal keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen leisten. Denn man kann ja unmöglich abschätzen, wie schnell das ganze anläuft. Natürlich musst du fürs Finanzamt und auch für die Krankenkasse deine Umsätze schätzen. Aber deine Schätzungen sollten so sein, dass du nicht gleich unnötig hohe Ausgaben hast, bevor du überhaupt irgendeinen Umsatz generiert hast. Sollten die Umsätze dann unerwarteterweise doch explodieren, müsste man natürlich entsprechende Rücklagen bilden.

Dann noch zur Bewerbung bei der Betreuungsbehörde: was auf jeden Fall noch dazu gehört, ist die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts.

Na dann, viel Glück!!
__________________
Viele Grüße

Kathrin

Geändert von KathrinW (31.05.2010 um 14:36 Uhr)
KathrinW ist offline  
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Alt 02.06.2010, 19:51   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Hallo und danke für eure Beiträge.

Das mit der Steuer habt ihr, glaube ich, falsch verstanden. Ich habe nur nach der Gewerbeanmeldung gefragt, weil auf einigen Websites empfohlen wird, gleich eine Gewerbeanmeldung beizulegen.

Ich habe ja noch 3 freiberufliche Tätigkeiten und komme über die Runden, weil ich auch einen Hauptberuf im Angestelltenverhältnis habe.

Von einer Schufa-Auskunft wusste ich, von einem Auszug aus dem Schulderverzeichnis nicht. Kann man den schriftlich beantragen oder gibt es beim Amtsgericht ein Formular dafür?

Danke für eure Aworten!
habicht ist offline  
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Alt 03.06.2010, 08:48   #17
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Schuldnerverzeichnis

Hallo,

ruf am besten einfach mal beim Gericht an, dann wirst du mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden, der dir sagen kann, wie das bei euch läuft. Bei mir war es so, dass ich einfach mit Personalausweis hingehen musste und den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis ein paar Minuten später wieder mitnehmen konnte.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 08.06.2010, 09:00   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Also, das nennt man Zufall und denn will ich euch nicht vorenthalten: Zufällig habe ich mit einem alten Bekannten gesprochen (den ich schon beinahe vergessen hatte). Er macht Berufsbetreuungen in den Bezirken, wo ich mich bewerben will. Er braucht eine Vertretung bzw. einen Partner zur gegenseitigen Vertretung und möchte außerdem sehr bald einen Teil seiner Betreuten abgeben.

Er hat damals keine Bewerbung geschrieben sondern ist zufällig daran gekommen. Er hat sich beim ASD beworben und die haben ihn dem Vormschgericht vorgeschlagen. Er hat noch nie ein Stück Papier vorweisen müssen, nach 2 Jahren erst ein Abschlusszeugnis.

Ebenso wird er mich vorschlagen und 11 Betreuungen an mich abgeben. Nächste Woche besprechen wir alles.

Aber den Zufall finde ich jetzt herrlich.

Grüße
habicht ist offline  
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Alt 08.06.2010, 13:17   #19
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 22
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Hallo Habicht
viel Glück bei den ersten Betreuungen.
Ich habe mich im Jahr 2008 selbständig gemacht und kein Mensch hat mich nach dem Gewerbeschein gefragt. Ich habe die Anmeldung bei der Stadt gemacht zu dem Zeitpunkt als ich wußte, ich werde als Berufsbetreuerin vom Gericht vorgeschlagen und bin bei unseren beiden Betreuungsstellen hier als Betreuerin gelistet. Gewerbesteuer muß man auch erst ab dem im Vorposting genannten Gewinn bezahlen und da komm ich noch nicht hin.
Die Höhe der Umsatzsteuer habe ich mit dem Finanzamt abgesprochen gehabt, ich zahle sie nicht im Voraus sondern immer nach tatsächlichem Umsatz, dann kann nichts schiefgehen. Sinnvoll ist es natürlich mit seinem Steuerberater zu sprechen.
Ich hatte das Glück vom Arbeitsamt den Existenzgründerzuschuß zu bekommen, mein Einkommen war vorerst damit gesichert.
Ich bin auch in Bayern ( Mittelfranken ) Betreuer und würde mich auch freuen, so einen Bekannten zu haben
Viele Grüße Rege
Rege ist offline  
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Alt 08.06.2010, 20:02   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Hallo Rege,

dann sind wir ja vielleicht bald Kollegen, ich bin nämlich auch in Mittelfranken!

Grüße
Habicht
habicht ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuerwechsel, bewerbung, gewerbe, gewerbesteuer, selbständigkeit


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