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Betreuer in Bayern

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer in Bayern im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich werde mich demnächst bei ein oder zwei Gerichten in angrenzenden Landkreisen als Betreuerin bewerben. Habt ihr dazu einige ...


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Alt 27.05.2010, 10:51   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard Betreuer in Bayern

Hallo,

ich werde mich demnächst bei ein oder zwei Gerichten in angrenzenden Landkreisen als Betreuerin bewerben. Habt ihr dazu einige Tipps? Sind solche Bewerbungen vergleichbar mir Bewerbungen, die man sonst an Firmen schreibt? Abgesehen davon , dass man gleich eine Schufa-Selbstauskunft beilegen sollte.

Hattet ihr euer Gewerbe vor der Bewerbung angemeldet? Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass alles komplett sein sollte, wenn man bestellt werden möchte.

Das Gericht meiner Stadt hat schon gleich auf seiner Website geschrieben, dass sie keine Bewerbungen von angehenden Berufsbetreuern mehr annehmen, sie haben schon zu viele Betreuer. Deshalb werde ich zunächst an den Landkreis herantreten, der mir auch viel näher ist. Allerdings habe ich dort gelesen, dass man erst ehrenamtlich anfangen muss. (Ich weiß, dieses leidige Thema hattet ihr schon öfter.) Hat man denn eine Chance, wenn man ehrenamtliche Betreuungen ablehnt und nur Berufsbetreuung machen will? Wer hat das schon mal gemacht?

Danke und Grüße
habicht ist offline  
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Alt 27.05.2010, 11:01   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Man sagt den Bayern nicht umsonst nach, dass sie "eigen" sind - im Betreuungswesen trifft das zumindest meiner Erfahrung vollständig zu.

Zitat:
Zitat von habicht Beitrag anzeigen
Sind solche Bewerbungen vergleichbar mir Bewerbungen, die man sonst an Firmen schreibt? Abgesehen davon , dass man gleich eine Schufa-Selbstauskunft beilegen sollte.
Ich hab meine "Bewerbung" genau so aufgezogen - Anschrieben, Begründung der Bewerbung, Lebenslauf, Passbild, Schufa-Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis.


Zitat:
Hattet ihr euer Gewerbe vor der Bewerbung angemeldet?
Nein, da die Feststellung, dass unserseins Gewerbetreibender sein soll, erst später gekommen ist.
Aber heute würde ich das vor Annahme der ersten Betreuung gleich alls klar machen.


Zitat:
Hat man denn eine Chance, wenn man ehrenamtliche Betreuungen ablehnt und nur Berufsbetreuung machen will? Wer hat das schon mal gemacht?
Man muss da ein bisschen gewitzt sein und mindestens einen Kollegen haben, der einen unterstützt - dann kann man so manches hinbekommen. Ich selber hab keinen lang auch nur eine einzige Betreuung ehrenamtlich geführt.
Letztlich liegt es aber immer im Ermessen des Gerichts, ob und ab wann sie jemanden als Berufsbetreuer führen - gerade hier in Bayern halten sich gerne mal auch Rechtspfleger für den eigenen BGH....
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 27.05.2010, 11:40   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Hallo,

Zitat:
Man muss da ein bisschen gewitzt sein und mindestens einen Kollegen haben, der einen unterstützt - dann kann man so manches hinbekommen.
Wobei unterstützen?

Wird die Gewerbesteuer nicht sofort bei Anmeldung fällig? Muss dann also im Voraus bezahlt werden? Wenn man noch nicht weiß, ob man überhaupt bestellt wird?

Danke und Gruß
habicht ist offline  
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Alt 27.05.2010, 12:16   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von habicht Beitrag anzeigen
Wobei unterstützen?
Beim Erlangen der Berufsbetreuereigenschaft.


Zitat:
Wird die Gewerbesteuer nicht sofort bei Anmeldung fällig? Muss dann also im Voraus bezahlt werden? Wenn man noch nicht weiß, ob man überhaupt bestellt wird?
Ich bin ne Steuerniete - aber soweit ich weiß, berechnet sich die Gewerbesteuer anhand des Umsatzes irgendwie.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 27.05.2010, 19:57   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
Standard

Moin Habicht

Als ich mich wg. Betreuungen vorgestellt habe, war ich schon eine Weile arbeitslos und hatte keinen Bock mehr die 125te Bewerbung zu schreiben - die dann doch in der Ablage P gelandet ist. Zu alt, überqualifiziert, zu teuer oder sonst was.

Ich habe einfach bei den Betreuungsstellen angerufen bzw. bin hingegangen und habe direkt mit den Leuten gesprochen. Da wurde schnell klar, ob es was wird oder nicht. Es war dann auch drollig, erst mal gefragt zu werden, ob ich eine Betreuung für mich oder wen anders wollte. Schnell geklärt. Oder ob ich ehrenamtlich Betreuungen führen wollte. Auch schnell geklärt. Und dann kam erst mal ein aaaaach soooo. Wir geben Betreuungen nicht an jeden. Dafür muss man eine Menge Erfahrung mitbringen. Und dann die ganze Litanei mit den Problemen, mit denen man als Betreuer zu tun hat. War wohl als Abschreckung für allzu hoffnungsfrohe Leute gedacht.
Nachdem ich dann erzählt hatte, was ich so bisher alles gearbeitet habe, waren die dann ganz interessiert und wollten mich einladen. Da war schon klar, dass es was wird.

Aber ehrlich: Initiativbewerbungen sind zwar ganz schön, aber wenn man gerade keinen braucht bringen sie nix - und wenn man einen neue/n sucht, ist die Bewerbung garantiert weg und nicht mehr wiedergefunden.

Nimm'S als Aufmunterung. Direkt angesprochen bekommst Du auch gleich einen Eindruck, wer dich als Betreuerin vorschlagen soll. Da ist der gute Draht an der wichtigsten Stelle für BerufsbetreuerInnen überhaupt.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.05.2010, 21:16   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Hallo Imre,

interessant, was du sagst. Vor ca. 5 Jahren habe ich schon einmal daran gedacht, Betreuungen zu übernehmen. Damals war ich kurzzeitig arbeitslos. Ich habe zunächst bei der Betreuungsstelle angerufen und bin sofort abgewimmelt worden. "Wir haben schon genug Betreuer." Und danach noch persönlich hin oder eine Bewerbung schicken? Damit war alles abgeschmettert.

Ich denke, ich werde persönlich hingehen und meine Bewerbungsmappe mitnehmen. Wen trifft man dort eigentlich ohne Termin? Haben die auch was zu sagen?
Gruß
Habicht
habicht ist offline  
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Alt 27.05.2010, 21:17   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Ich bin ne Steuerniete - aber soweit ich weiß, berechnet sich die Gewerbesteuer anhand des Umsatzes irgendwie.
Ja, aber den Umsatu muss man bei der Anmeldung zunächst schätzen und dann die UST gleich bezahlen, wenn der Bescheid kommt. Oder kennt ihr was anderes?
Gruß
Habicht
habicht ist offline  
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Alt 28.05.2010, 06:07   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
Standard

Zitat:
Zitat von habicht Beitrag anzeigen
Ja, aber den Umsatu muss man bei der Anmeldung zunächst schätzen und dann die UST gleich bezahlen, wenn der Bescheid kommt. Oder kennt ihr was anderes?
Gruß
Habicht
Guten Morgen,
Umsatzsteuer ist etwas voellig anderes wie Gewerbesteuer. Zur Gewerbeanmeldung ist auch immer noch Zeit wenn du zur Berufsbetreuerin bestellt wurdest.
Zur steuerlichen Auswirkung einer selbsstaendigen Taetigkeit wuerde ich einen Steuerberater befragen. Das kann ein boeses Erwachen durchaus verhindern. Da gaebe es noch Auswirkungen auf die KV, die BG u.a.

Gruss,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 28.05.2010, 07:16   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Natürlich, da hab ich mich vertan. Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Satz der GEmeinde. Muss aber sofort nach Gewerbeanmeldung bezahlt werden.
Gruß
habicht
habicht ist offline  
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Alt 28.05.2010, 13:40   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
Standard

Zitat:
Zitat von habicht Beitrag anzeigen
Natürlich, da hab ich mich vertan. Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Satz der GEmeinde. Muss aber sofort nach Gewerbeanmeldung bezahlt werden.
Gruß
habicht
Hallo Habicht,
das die sofort nach der Anmeldung gezahlt werden soll wäre mir neu, aber vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen. Du wirst vermutlich im ersten Jahr ohnehin nicht unbedingt umsatz- und gewerbesteuerpflichtig sein.
Die Anzahl an Betreuungen zu Beginn sind sehr unterschiedlich verteilt wie wir hier schon öfter geschrieben haben. Manche haben im 1/2 Jahr 15 Betreuungen und mehr, bei anderen zieht es sich ewig.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuerwechsel, bewerbung, gewerbe, gewerbesteuer, selbständigkeit

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