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Berufsgenossenschaft will Bestallungsurkunde haben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsgenossenschaft will Bestallungsurkunde haben im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, ich habe mal eine Frage zur Berufsgenossenschaft. Diese hat sich nun bei mir gemeldet und mir einen Fragebogen ...


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Alt 04.06.2010, 10:03   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
Standard Berufsgenossenschaft will Bestallungsurkunde haben

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zur Berufsgenossenschaft.
Diese hat sich nun bei mir gemeldet und mir einen Fragebogen mit übersandt, den ich ausfüllen soll. Ganz unten auf diesem Fragebogen steht:

Liegt Ihnen eine Bescheinigung des Betreuungsgerichts über die Feststellung der Berufsmäßigkeit vor (Bestallungsurkunde/Betreuerausweis)?
Wenn ja, bitte Kopie beifügen.

Wie habt Ihr das gemacht?
Ich kann doch der Berufsgenossenschaft nicht sämtliche Bestallungsurkunden (bei uns steht im Beschluss die Berufsmäßigkeit) zuschicken, das fällt doch unter Datenschutz. Ich denke mal, die Berufsgenossenschaft geht es nun nichts an, wer da unter Betreuung steht.
Oder soll man nur einen Beschluss als Beispiel schicken und alles rausschwärzen, wo es um den zu Betreunden geht?

Liebe Grüße,
Angela
silencer ist offline  
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Alt 04.06.2010, 10:10   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von silencer Beitrag anzeigen
Oder soll man nur einen Beschluss als Beispiel schicken und alles rausschwärzen, wo es um den zu Betreunden geht?
That's it!
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 04.06.2010, 10:20   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Genau diesen Quatsch hab ich auch in der hintersten Schreibtischschubladenecke.

Da ich aber kreplig mit der BG bin und das ganze für Abzocke halte (wie übrigens auch diese IHK - du meine Güte - ein in sich selbst begründeter Verein ), wird meine Antwort lauten: Berufsmäßgkeit liegt vor, Beschluss gibts nicht wg. Datenschutz, erkundigen Sie sich bei Gericht.
Warum soll ich die ganze Arbeit haben und n Beschlüsse schwärzen.

I.d.S. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 04.06.2010, 22:14   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,118
Standard

IHK: schickten mir wahlunterlagen und ich sollte mitteilen, in welche der aufgeführten sparten ich mich einordne. Irgendwie war ich in Laune nix anzukreuzen und schickte das Teil mit eben dem Vermerk zurück mich keiner Sparte angehörig zu fühlen.

Ich erhielt dann einige Wochen später ein Schreiben der IHK, daß ich mein Gewerbe abgemeldet hätte. Ich bin gespannt, womit die das dann mal begründen.

Hat eigentlich schon mal jemand die Zahlungen verweigert?
Tomas11 ist offline  
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Alt 05.06.2010, 00:11   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

ich habe eine Bestellung kopiert, geschwärzt und der BGW beigelegt. Eine reicht, aus der die Berufsmäßgkeit hervorgeht, von einem Beschluss ist gar keine Rede.

Die Berufsgenossenschaft macht in meinen Augen noch Sinn, aber mit der IHK kann ich rein gar nix anfangen. Mit dem Geld wüßte ich wirklich Besseres anzufangen, anstatt denen sinnlos in den Rachen zu werfen.

Zitat:
Hat eigentlich schon mal jemand die Zahlungen verweigert?
Nein
Tina L. ist offline  
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Alt 06.06.2010, 13:17   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
Standard

Hallo,

danke für die Antworten. Dann werde ich das auch mal so machen. Eine hinschicken und den Rest rausschwärzen.
Ist natürlich ganz schön viel geschwärzt.
Bei uns steht das immer nur im Betreuungsbeschluss. Für Herrn so und so ist Frau so und so als Betreuerin bestellt. Sie übt das Amt berufsmäßig aus.
Und dann noch die ganzen Krankheiten und so.
Vom Prinzip muss ich ja auch die Namen von er Justizsekretärin und dem Richter rausschwärzen.
Ich frag mich sowieso, weshalb die einen Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde haben wollen. Ein Gewerbe melde ich ja wohl nicht bloß zum Spaß an.

Liebe Grüße,
Angela
silencer ist offline  
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Alt 06.06.2010, 17:39   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Angela,


Zitat:
Ich frag mich sowieso, weshalb die einen Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde haben wollen. Ein Gewerbe melde ich ja wohl nicht bloß zum Spaß an.
Ich habe gerade mal nachgeschaut, die Berufsmäßigkeit ist in meinen Bestellungen auch gar nicht angegeben. Sorry... Trotzdem habe ich nur die Bestellung kopiert, geschwärzt und das übersendet. Das reichte bei mir aus.

Du könntest ja sicherheitshalber noch die Gewerbeanmeldung in Kopie dazulegen.

Ansonsten kannst Du Dir auch eine schriftliche Bestätigung durch die Betreuungsbehörde zusenden lassen. Das ist ein Anruf und Du hast was für Deine Unterlagen, man weiß ja nie....

Keinesfalls würde ich es darauf ankommen lassen, dass die BGW bei der Betreuungsbehörde nachfragen muss. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht gut ankommen wird. Man erwartet hier schon, dass sich die Betreuer dort freiwillig anmelden und Rückfragen bedeuten, dass es Probleme gibt.
Tina L. ist offline  
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Alt 07.06.2010, 08:39   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusammen,

sorry, ich hab mal ne grundsätzliche Frage: warum schickt ihr die (geschwärzte) Beschlüsse an die BG?

Wir müssen inzwischen als Berufsbetreuer ein Gewerbe anmelden, gut, haben wir zähneknirschend alle wohl auch gemacht. Wir zahlen dort und bei der IHk Beiträge.
Dann sollte sich die BG jetzt aber auch mal schön um den Rest alleine bemühen.

Wenn einer als Gewerbetreibender Kühlschränke verkauft, legt der dann auch einen Kühlschrank vor? Nein, denke ich.

Ich finde man muss nicht auf alles eingehen was dargeboten wird. Ich betreibe in meinen Augen immer noch kein "Gewerbe" und habe bei der "Wohlfahrt" nichts zu suchen.
Ich wurde da reingequetscht, habe geklagt und verloren. (Ich hatte mich in der BG Verwaltung angemeldet) Inhaltlich nachvollziehbar wird die Entscheidung trotzdem nicht. Meinen Widerwillen und mein Unverständnis darüber bringe ich zum Ausdruck indem ich nicht noch so tue wie wenn das alles freiwillig und mit Einsicht geschehen wäre und ich jetzt jeder weiteren unsinnigen Auflage auch noch nachkomme.

Vor Rückfragen habe ich keine Angst, mein "Gewerbe" ist angemeldet und der Beitrag gezahlt. Da halte ich es wie Rudi und ignoriere fleissig alles Übrige frei nach dem Motto: die wollten mich unbedingt also sollen sie jetzt auch sehen wie sie mit mir zurechtkommen

Schöne Woche, Grüsse.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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berufsgenossenschaft, bestellungsurkunde, gewerbe, ihk

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