Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel vom Ehrenamt zum Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zu kompliziert? Ich hoffe, möglichst klar gewesen zu sein. Und du hast du eigentliche Frage doch gar nicht beantwortet....
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18.04.2021, 10:32 | #11 |
Moderator
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Beiträge: 5,788
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Zu kompliziert? Ich hoffe, möglichst klar gewesen zu sein. Und du hast du eigentliche Frage doch gar nicht beantwortet.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.04.2021, 11:30 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
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Beiträge: 144
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Hallo !
@Horstd: Vielen Dank für deine umfang- und hilfreiche Antwort. Ich werde dann nach einem halben Jahr meiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine entsprechende schriftliche Aussage von der Betreuungsbehörde einfordern und des Weiteren ab diesem Zeitpunkt die Übernahmeerklärungen auf die Feststellung der beruflichen Betreuungsführung stützen. Alexander |
18.04.2021, 11:48 | #13 |
Moderator
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Beiträge: 5,788
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Gern geschehen. Sollen die 6 Monate eine Art Probezeit darstellen, die du dir selbst auferlegt hast? Denn im Gesetz gibts dazu nichts.
Im übrigen: den Antrag auf Statuswechsel musst du in jedem einzelnen Fall stellen. Dafür musst du nicht abwarten, bis du den 11. Fall hast, vielmehr reicht auch die Prognoseentscheidung der BtB.
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18.04.2021, 12:11 | #14 |
Forums-Geselle
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Hallo Horstd !
Es wurde meinerseits keine Probezeit ausdrücklich gewünscht. Durch die BtB wurde darauf aufmerksam gemacht, dass alle zukünftigen Berufsbetreuer eine "Probezeit" von sechs Monaten absolvieren sollen. Das soll sowohl der BtB einen Einblick in die Arbeitsweise des Betreuers als auch den Betreuer selbst ermöglichen, herauszufinden ob das zukünftige Tätigkeitsfeld etwas für diesen ist. Für mich persönlich war das legitim und nachvollziehbar, da ich vorher mit diesem Berufszweig keine direkten Berührungspunkte hatte. Alexander |
18.04.2021, 20:02 | #15 |
Moderator
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Beiträge: 5,788
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Als Vorschlag ist das auch legitim. Nicht nur für gänzlich Neue, auch Personen, die Betreuungsarbeit aus dritter Persepektive zu kennen glauben (zB beim ABW, Pflegedienst), wundern sich manchmal, was verlangt wird.
Gesichert sein muss aber der Lebensunterhalt. Den ersten Vergütungsantrag kann man erst nach 3 Monaten stellen (§ 9 VBVG) , die Antragsbearbeitung kann sich genau so lange hinziehen, während alle Ausgaben schon laufen. Wenn man genug gespart hat oder Überbrückungsbeihilen vom Jobcenter bekommt, kann man das stemmen. Bei dieser „Probezeit“ verschiebt sich alles nach hinten. Auf einmal muss man 1 Jahr vorfonanzieren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (28.04.2021 um 07:57 Uhr) |
27.04.2021, 21:04 | #16 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 218
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Zitat:
ich finde es schwierig hier von "Probezeit" zu sprechen. Um herauszufinden, ob einem das Feld liegt, sollte man m. E. einschlägige Seminare "Meine erste Betreuung" besuchen oder idealerweise hospitieren (= Praxisschock). Für die Behörde ist das neu verteilen kein Spaß, für die Betreuten auch nicht, wenn ihr Betreuer "hin schmeißt". Es klingt auch ein bisschen nach Spar-Programm, zunächst übers Ehrenamt zu gehen.. Weil du schreibst, dass du Quereinsteiger bist noch der Hinweis, dass eine Reform des Betreuungsrechts im Gange ist. Wer am 01.01.23 noch keine drei Jahre tätig ist, wird einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Wie genau der aussieht, wrd derzeit erst erarbeitet; nur, dass du schon mal davon gehört hast. Bei HorstD im Wiki kannst du unter "Betreuungsrechtsreform" dazu nachlesen. |
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28.04.2021, 07:03 | #17 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Es stehen dahinter ja keine Probe- oder Versuchsfälle sondern echte Menschen die fachkundige Hilfen brauchen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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22.06.2021, 16:50 | #18 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 144
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Hallo alle zusammen !
Aufgrund meiner Ausgangsfrage möchte ich euch hiermit mitteilen, dass ich heute einen neuen Betreuungsfall "zugewiesen" bekommen habe. Parallel dazu habe ich bei der zuständigen Betreuungsstelle nachgefragt, wie es hinsichtlich des damaligen Gesprächs in dem Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit zum 01.01.2021 bezüglich der beruflichen Betreuungsführung ausschauen wird und die Einschätzung einer Prognose abgegeben werden kann. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass in dem Hause diesbezüglich Rücksprache gehalten werden wird. Nunmehr habe ich per Email einen Termin nach den Sommerferien erhalten, bei welchem die zukünftige Berufsbetreuung meinerseits zu besprechen ist und nach dortiger Aussage die Prognose positiv sein wird. Wie ich bereits in den verschiedenen Beiträgen innerhalb des Forums lesen konnte arbeiten die Betreuungsstellen tatsächlich unterschiedlich. Alexander |
22.06.2021, 17:17 | #19 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 218
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Zitat:
gut, dass sich bei dir die Berufsbetreuer-Zukunft bald klärt. Genau diese unterschiedlichen Arbeits- und Sichtweisen sind einer der Gründe für ein BtOG, das Betreuungsbehörden dahingehend bindet. Das erscheint mir immer sinnvoller, da leider jeder meint, seine Vorgehensweise sei die beste, auch wenn das objektiv betrachtet eher suboptimal ist. Und natürlich die Streichung der "11er Regel", die m. E. überfällig ist um verschiedene Interpretationen auszuschließen. |
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