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Fahrtkosten für Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten für Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ist es richtig, dass Berufsbetreuer keine Fahrkosten erstattet bekommen, da diese in der Pauschale enthalten sind? Also wirklich gar ...


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Alt 25.06.2010, 01:59   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard Fahrtkosten für Betreuer

Hallo,

ist es richtig, dass Berufsbetreuer keine Fahrkosten erstattet bekommen, da diese in der Pauschale enthalten sind? Also wirklich gar keine?

Ich denke daran, dass z.B. bei uns im Landkreis Wege von ca. 25 km (einfach) normal sind. Wenn man in die Stadt oder in den nächsten Bezirk muss auch mal 50 km.

Das geht alles von der Pauschale weg?

Danke und Gruß
habicht ist offline  
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Alt 25.06.2010, 04:43   #2
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
Standard

ja, das ist richtig.
Alternative wäre, laufen oder Fahrrad fahren.
Gruß,
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 25.06.2010, 09:54   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von habicht Beitrag anzeigen
Das geht alles von der Pauschale weg?
Hallo Habicht,
willkommen in der Wirklichkeit.
Diese Regelung gibt es ja nun schon mehrere Jahre. Was hast du denn gedacht was mit der Pauschale abgedeckt wird??

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 25.06.2010, 11:59   #4
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo Habicht,

... und von der Pauschale gehen natürlich nicht nur die Fahrtkosten weg, sondern z. B. auch Portokosten (da kommt einiges zusammen, ich schicke inzwischen aber das meiste per Fax), Telefonkosten (es empfiehlt sich aus meiner Sicht auf jeden Fall eine Flat), ggf. Umsatzsteuer (ab 17.500 € Umsatz), Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Einkommenssteuer sowieso, Krankenversicherung, Altersvorsorge, BGW, Haftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht, ggf. Mitgliedsbeiträge beim Berufsverband, Softwarekosten, ...

... hab ich noch was vergessen?
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 25.06.2010, 12:47   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
... und von der Pauschale gehen natürlich nicht nur die Fahrtkosten weg, sondern z. B. auch Portokosten (da kommt einiges zusammen, ich schicke inzwischen aber das meiste per Fax), Telefonkosten (es empfiehlt sich aus meiner Sicht auf jeden Fall eine Flat), ggf. Umsatzsteuer (ab 17.500 € Umsatz), Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Einkommenssteuer sowieso, Krankenversicherung, Altersvorsorge, BGW, Haftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht, ggf. Mitgliedsbeiträge beim Berufsverband, Softwarekosten, ...
Das ist ja logisch. Ist bei allen Selbständigen so. Aber Fahrtkosten kann ich nicht nachvollziehen, die stelle ich bei anderen Rechnungen ans Gericht in Rechnung.

Danke, Gruß
habicht
habicht ist offline  
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Alt 02.07.2010, 13:39   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 11
Standard Erstattung von Fahrtkosten?

Hallo Habicht,

bekommst Du Deine Fahrtkosten vom Gericht dann auch erstattet?
Wenn ja - in welcher Stadt befindet sich das Gericht?

Gruß - Ramana
Ramana ist offline  
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Alt 02.07.2010, 15:23   #7
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Das Gericht, bei dem Fahrtkosten zusätzlich zu den Pauschalen abgerechnet werden dürfen, würde mich ggfs. interessieren.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 02.07.2010, 21:22   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
Standard

Vllt meint habicht ja auch die Erstattung bei Verfahrenspflegschaften?

Ansonsten würde ich hier sofort alles dicht machen und DIREKT neben das besagte Amtsgericht ziehen !!!!

Stefan
KruscheStefan ist offline  
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Alt 03.07.2010, 00:39   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Hallo,

ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Wie in einem anderen Beitrag erwähnt, rechne ich in einem anderen Beruf schon mit dem Gericht ab. Beeidigte Übersetzer und Dolmetscher stellen Reise- bzw. Fahrtkosten in Rechnung. (Grundlage deren Vergütung ist aber auch keine "Pauschale" sondern das JVEG.
Als Betreuerin stelle ich doch keine Rechnungen, bin doch noch gar nicht bestellt!
Mit ist es nur spät bewusst geworden, dass bei Betreuungen die Fahrtkosten in der Pauschale enthalten sind.
Entschuldigt die Verwirrung!
Gruß
habicht ist offline  
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Alt 03.07.2010, 08:26   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
Standard

Aaaaaaaahja ......

Dann werd ich mal eruieren, ob hier am AG ein Dolmetscher Bayerisch <-> Hochdeutsch benötigt wird
KruscheStefan ist offline  
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Stichworte
dolmetscher, fahrtkosten, fahrtkostenersatz, pauschale, vergütung


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