Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten für Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist es richtig, dass Berufsbetreuer keine Fahrkosten erstattet bekommen, da diese in der Pauschale enthalten sind? Also wirklich gar ...
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25.06.2010, 01:59 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Fahrtkosten für Betreuer
Hallo,
ist es richtig, dass Berufsbetreuer keine Fahrkosten erstattet bekommen, da diese in der Pauschale enthalten sind? Also wirklich gar keine? Ich denke daran, dass z.B. bei uns im Landkreis Wege von ca. 25 km (einfach) normal sind. Wenn man in die Stadt oder in den nächsten Bezirk muss auch mal 50 km. Das geht alles von der Pauschale weg? Danke und Gruß |
25.06.2010, 04:43 | #2 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,345
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ja, das ist richtig.
Alternative wäre, laufen oder Fahrrad fahren. Gruß, thomzim |
25.06.2010, 09:54 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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25.06.2010, 11:59 | #4 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo Habicht,
... und von der Pauschale gehen natürlich nicht nur die Fahrtkosten weg, sondern z. B. auch Portokosten (da kommt einiges zusammen, ich schicke inzwischen aber das meiste per Fax), Telefonkosten (es empfiehlt sich aus meiner Sicht auf jeden Fall eine Flat), ggf. Umsatzsteuer (ab 17.500 € Umsatz), Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn), Einkommenssteuer sowieso, Krankenversicherung, Altersvorsorge, BGW, Haftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht, ggf. Mitgliedsbeiträge beim Berufsverband, Softwarekosten, ... ... hab ich noch was vergessen?
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Viele Grüße Kathrin |
25.06.2010, 12:47 | #5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Zitat:
Danke, Gruß habicht |
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02.07.2010, 13:39 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 11
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Erstattung von Fahrtkosten?
Hallo Habicht,
bekommst Du Deine Fahrtkosten vom Gericht dann auch erstattet? Wenn ja - in welcher Stadt befindet sich das Gericht? Gruß - Ramana |
02.07.2010, 15:23 | #7 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Das Gericht, bei dem Fahrtkosten zusätzlich zu den Pauschalen abgerechnet werden dürfen, würde mich ggfs. interessieren.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
02.07.2010, 21:22 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
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Vllt meint habicht ja auch die Erstattung bei Verfahrenspflegschaften?
Ansonsten würde ich hier sofort alles dicht machen und DIREKT neben das besagte Amtsgericht ziehen !!!! Stefan |
03.07.2010, 00:39 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Hallo,
ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Wie in einem anderen Beitrag erwähnt, rechne ich in einem anderen Beruf schon mit dem Gericht ab. Beeidigte Übersetzer und Dolmetscher stellen Reise- bzw. Fahrtkosten in Rechnung. (Grundlage deren Vergütung ist aber auch keine "Pauschale" sondern das JVEG. Als Betreuerin stelle ich doch keine Rechnungen, bin doch noch gar nicht bestellt! Mit ist es nur spät bewusst geworden, dass bei Betreuungen die Fahrtkosten in der Pauschale enthalten sind. Entschuldigt die Verwirrung! Gruß |
03.07.2010, 08:26 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
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Aaaaaaaahja ......
Dann werd ich mal eruieren, ob hier am AG ein Dolmetscher Bayerisch <-> Hochdeutsch benötigt wird |
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Stichworte |
dolmetscher, fahrtkosten, fahrtkostenersatz, pauschale, vergütung |
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