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Vorwürfe, man mache zu wenig, obwohl Gegenteil

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorwürfe, man mache zu wenig, obwohl Gegenteil im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute, ich fühle mich ein bisschen deprimiert wegen eines Betreuungsfalles, wegen dem ich von Seiten der Angehörigen und Bekannten, ...


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Alt 06.07.2010, 18:30   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
Standard Vorwürfe, man mache zu wenig, obwohl Gegenteil

Hallo Leute,

ich fühle mich ein bisschen deprimiert wegen eines Betreuungsfalles, wegen dem ich von Seiten der Angehörigen und Bekannten, Polizei oder Ärzten, regelmäßig Vorwürfe bekomme "das muss die Betreuerin machen", "die Betreuerin macht zu wenig" usw..
Es geht darum:

Ich betreue einen jungen Mann, 22 Jahre alt, extremer Alkoholiker (2-3 Vodkaflaschen am Tag oder mehr), dazu hat er eine ausgeprägte Borderlinestörung und eine Bulimieerkrankung.
Die Betreuung besteht seit März 09. Da war er damals in einer Therapieeinrichtung, aus der er wegen Rückfall rausgeworfen wurde.
Danach ging dann die extreme Sauferei los, unter Alkohol, teilweise 3,5-4,5 Promille richtig los. Er hat seine Ausbildung verloren und es ist bald jede Woche etwas mit Polizeieinsätzen, Ausnüchterungszelle, Krankenhausaufenthalten usw.. Aus dem Allgemeinkrankenhaus haut er nach ein paar Stunden immer ab.
Unter Alkohol ist er äußerst selbst- und fremdgefährdend, ich habe das auch überall bekannt gegeben (also im Krankenhaus, Krankentransportunternehmen, dem Landkreis, Polizei usw.) und habe überall darum gebeten, ein PsychKG zu machen, wenn ich abends nicht erreichbar bin (und beim Gericht ist da ja auch keiner mehr, geht eh nur eine PsychKG-Unterbingung).
Letztes Jahr im Juni habe ich das erste Mal einen Antrag auf geschlossene Unterbringung für ein Jahr gestellt. Hatte sogar einen Platz und die Kostenfrage mit dem Sozialamt war auch geklärt. Was gefehlt hat, war der Gerichtsbeschluss.
Nun zog sich das hin, ich habe nahezu jede Woche beim Gericht die neuesten Vorfälle chronologisch mitgeteilt, wann er wieder im Krankenhaus war o.ä., dann kamen Krampfanfälle, Delirium, akutes Nierenversagen dazu. Dann andere gefährliche Situationen, z.B. ist er von der Brücke gefallen (oder gesprungen, das ist nicht so ganz klar). Ich habe dem Gericht auch immer die Berichte aus dem Krankenhaus (die bekomme ich auch nur auf Nachfrage zugefaxt) mitgeschickt. Nichts tat sich.
Dann hat er jetzt von Januar bis Mai wieder eine Therapie gemacht, wieder wegen eines Rückfalls vorzeitig entlassen. Die behandelnde Ärztin dort, mit der eine sehr gute Zusammenarbeit stattgefunden hat, hat ebenfalls die dringende geschlossene Unterbringung bei erneuter Dekompensation zu Hause empfohlen.
Am Entlassungstag wieder die Sauferei und ein paar Tage danach hat er einen Suizidversuch mit Tabletten gemacht. Ich habe also wieder den Antrag auf Unterbringung gestellt und den Entlassungsbericht der Einrichtung mit der Empfehlung mit- bzw. nachgereicht.
Dann hatte ich von seinem Arzt ein Attest zur Unterbringung für 6 Wochen im Landeskrankenhaus, geschlossen, besorgt (damit er schon einmal geschützt wird), habe aber keinen Beschluss bekommen, nur ein Schreiben, da er auch fremdgefährdend sei, solle das nach dem PsychKG laufen. Der Landkreis und Polizei leiten das wiederum nicht ein, es ist ja eine Betreuerin da.

Nun gut, das Gericht hat einen Gutachtenauftrag herausgegeben. Ich habe mit dem Gutachter gesprochen und ihm alle relevanten Unterlagen geschickt. Er hat das Gutachten positiv erstellt, also er ist für die Unterbringung für mind. 1 Jahr.
Das AG hat das Gutachten am 21.06. gehabt, bisher ist immer noch kein Anhörungstermin für den Beschluss. Ich habe schon mehrmals nachgefragt.
Nun hat zum Juli noch der zuständige Richter gewechselt, eine neue Richterin ist nun für den Fall eingeteilt.
Mein Klient trinkt währenddessen fleißig weiter. Mal ist er selbst- und fremdgefährdend, mal nicht. Aber die potentielle Gefahr ist immer gegeben.

Ich muss dazu sagen, dass er in einem Mietshaus in einer Wohnung genau neben der seiner Eltern wohnt. Die Eltern rufen nahezu täglich an und berichten, was nun wieder vorgefallen ist.
Jetzt fangen sie damit an, dass es sozusagen meine Schuld sei, dass er noch nicht untergebracht ist, bei einer anderen Betreuerin wäre das vielleicht schneller gegangen usw., ich solle mehr machen.
Und hier muss ich mal sagen, dass ich das absolut nicht einsehe. Gerade in diesem Betreuungsfall habe ich so viel Arbeit geleistet (nicht nur quantitativ, da sind es so ca. 25 Std. im Monat nur für ihn, von denen man dann 3,5 Std. bezahlt bekommt), auch qualitativ. Ich habe ein umfassendes Netzwerk gestaltet. Sogar der Kostenträger für das Heim, also das Sozialamt, hat schon beim Gericht nachgefragt, wann denn mit dem Unterbringungsbeschluss zu rechnen ist.
Ich sehe es eigentlich so, dass ich alles getan habe, was in meiner Macht steht. Das, was meine Aufgabe ist, das habe ich gemacht. Und wenn das Gericht so lang mit dem Beschluss braucht, was soll ich dagegen tun? Die Polizei habe wohl gemeint, ich müsse täglich beim Gericht anrufen oder am besten hinfahren.
Nun betreue ich aber auch noch 20 andere Klienten, die auch Hilfe brauchen. Nicht, dass ich nun total überfordert bin, aber es ist dann eben auch tagsüber so, dass ich nicht immer telefonisch erreichbar bin, weil bei anderen Terminen das Handy nun einmal auf lautlos ist.
Und das Gericht täglich anrufen...

Wo ist denn da die Grenze?
Ich höre auch ganz oft (von unserer Betreuungsstelle und unserem soz.psy. Dienst), dass andere überhaupt nicht so viel Arbeit machen und ich schon mehr als genug gemacht habe.
Und trotzdem kommen da immer noch Vorwürfe, ich soll mehr machen und mehr und mehr. Ich wäre schließlich die Betreuerin mit Aufenthaltsbestimmung usw..
Ich habe den Eltern gesagt, dass ich ihn nicht ans Bett ketten kann. Und wenn er im Krankenhaus immer abhaut, was soll ich dazu sagen? Auch mit Aufenthaltsbestimmung, da sag ich dem Krankenhaus, sie sollen ihn behalten, aber er haut richtig ab, einmal samt Braunüle im Arm und Infusionsbeutel in der Hand. Gegen seinen Willen, dafür brauche ich den Unterbringungsbeschluss und der liegt noch nicht vor. Gut, man könnte das erst einmal machen wegen Gefahr im Verzuge, aber auch hier muss ich die Genehmigung nachreichen, wofür ja Atteste vorliegen.

Habt Ihr einen Rat, wie ich da weiter vorgehen soll?
Und vor allem auch, wie ich mich gegen die Vorwürfe distanziere?
Auf der einen Seite denke ich schon, "jetzt gehts aber los, alles gemacht und es reicht immer noch nicht." Auf der anderen Seite frage ich mich schon, ob ich das Gericht vielleicht doch noch mehr "nerven" soll.

Liebe Grüße
Angela
silencer ist offline  
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Alt 06.07.2010, 18:31   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
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sorry, dass es so lang geworden ist
silencer ist offline  
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Alt 06.07.2010, 19:45   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Da könnte man mit einem "Gewöhn' Dich dran" eigentlich abschließend antworten - aber nachdem solche Situationen schon frustrierend genug sind, lass ich das ausnahmsweise.

Zitat:
Zitat von silencer Beitrag anzeigen
Nichts tat sich.
Hm, spannend.
Alkohol und Drogen sind immer schwierig - Missbrauch alleine rechtfertigt m. E. weder keine Betreuung und auch kein Eingreifen des Betreuers. Außer eben: Es ist klar und lässt sich gutachterlich belegen, dass der Betreute den Konsum nicht (mehr) "freien Willens" steuern kann bzw. er unter Substanzeinfluss selbstgefährend und nicht mehr einsichts- und steuerungsfähig handelt. Selbst dann ist es aber nicht immer einfach, den richtigen Eingriff zu finden.

Anhand Deiner Schilderung scheint eine längerfristige Unterbringung in einer Einrichtung aber keinesfalls als abwegig - im Gegenteil: Es scheint, als wäre das ein "klarer" Fall.


Zitat:
Nun hat zum Juli noch der zuständige Richter gewechselt, eine neue Richterin ist nun für den Fall eingeteilt.
Ohweh...


Zitat:
Aber die potentielle Gefahr ist immer gegeben.
naja, das alleine reicht ja nicht - allerdings muss man in der Gesamtschau doch von einem eindeutigeren Bild eigentlich wohl ausgehen.


Zitat:
Jetzt fangen sie damit an, dass es sozusagen meine Schuld sei,
Gut, jetzt schreib ich's doch: Gewöhn' Dich dran...

Stell Dir die Frage, was Du beim besten Willen und ganz unabhängig von der Pauschale im Rahmen Deiner Aufgabenkreise und professionellen Möglichkeiten noch machen könntest. Wenn Du da Dir gegenüber ehrlich bist und Dir nix Weiteres einfällt, was im Rahmen geltenden Rechts möglich ist, hast Du wohl auch nix vorzuwerfen.

Ich neige bei entsprechend vorgeschädigten Alkoholikern in schweren Rückfallphasen dazu, schlichtweg den Geldhahn zuzudrehen (Vermögenssorge vorausgesetzt) - mit der Argumentation, dass ich von einer aktuellen Geschäftsunfähigkeit ausgehen muss (die ich mir optimalerweise ärztlich bestätigen lasse). Das ist wohl gemerkt ab und an höchst grenzwertig hinsichtlich der Legitimität - aber lieber hol ich mir 'nen Rüffel, als dass ich jemandem dabei zusehe, wie er sich zu Tode säuft.
Hab ich allerdings keinerlei Hinweise auf "unkontrolliertes" Trinken, bleibt mir aber auch nix Anderes, als den nächsten Absturz abzuwarten und diesen möglichst kontrolliert zu gestalten.


Zitat:
Die Polizei habe wohl gemeint, ich müsse täglich beim Gericht anrufen oder am besten hinfahren.
*g* Betreuungsrechtliche Tipps der Polizei sind immer lustig...


Zitat:
Nicht, dass ich nun total überfordert bin, aber es ist dann eben auch tagsüber so, dass ich nicht immer telefonisch erreichbar bin, weil bei anderen Terminen das Handy nun einmal auf lautlos ist.
In Grund und Boden sollst Du Dich schämen!


Zitat:
Habt Ihr einen Rat, wie ich da weiter vorgehen soll?
Ganz ehrlich...?
Gib den Fall ab. Man muss sich nicht alles antun und wenn das Gericht nicht mitzieht, muss man nicht auch noch deren Suppe auslöffeln. Spätestens beim Antrag auf Entlassung als Betreuer wird sich das Gericht in Bewegung setzen.


Zitat:
Und vor allem auch, wie ich mich gegen die Vorwürfe distanziere?
Naja, das ist eine etwas komische Frage...
Unbegründete Vorwürfe und Anschuldigungen gehören zu unserem Job, wie der Altar zum Priester. Man muss sich nicht alle anhören und darf ruhig auch mal deutlich werden zu grenzüberschreitenden Angehörigen und Betreuten... freundlich - aber bestimmt...
Dann ist eine gesunde Selbstreflektion wichtig - wenn Du Dir sicher bist, nach bestem (Fach-)Wissen (das man natürlich auch haben sollte) gehandelt zu haben, brauchst Du Dir keine Vorwürfe machen zu lassen.


Zitat:
Auf der anderen Seite frage ich mich schon, ob ich das Gericht vielleicht doch noch mehr "nerven" soll.
Das Gericht sollte auf jeden Fall wissen, dass das Leben des Betroffenen auf dem Spiel steht und die Zeit ganz erheblich drängt. Recht viel mehr kannst Du nicht machen - der Rest liegt in der Verantwortung des Gerichts und nicht in Deiner.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 06.07.2010, 20:27   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
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Hallo Chesterfield,

danke für die rasche Antwort.

Sie beruhigt mich ja doch schon mehr, denn "gewöhn dich dran" heißt ja nix anderes, als dass es wohl üblich ist, dass sowas immer mal wieder bei allen Betreuern vorkommt.

Ich bin noch nicht so lange als Betreuerin tätig und in anderen Fällen kenne ich das nicht so.

Zitat:
Hm, spannend.
Alkohol und Drogen sind immer schwierig - Missbrauch alleine rechtfertigt m. E. weder keine Betreuung und auch kein Eingreifen des Betreuers. Außer eben: Es ist klar und lässt sich gutachterlich belegen, dass der Betreute den Konsum nicht (mehr) "freien Willens" steuern kann bzw. er unter Substanzeinfluss selbstgefährend und nicht mehr einsichts- und steuerungsfähig handelt. Selbst dann ist es aber nicht immer einfach, den richtigen Eingriff zu finden.
Jo, das ist schon alles mehrfach ärztlich bescheinigt, zuletzt vom Gutachter jetzt, dass er aufgrund seiner Erkrankungen die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennt, daher auch gegen seinen Willen, dass er seinen freien Willen nicht bestimmen kann wegen fehlender Krankheitseinsicht usw.. Und dass im Vordergrund die Persönlichkeitsstörung steht, die ihn abstinenzunfähig macht.

Zitat:
Anhand Deiner Schilderung scheint eine längerfristige Unterbringung in einer Einrichtung aber keinesfalls als abwegig - im Gegenteil: Es scheint, als wäre das ein "klarer" Fall.
Vor ein paar Wochen hatte er eine Gerichtsverhandlung, wegen seiner Straftaten, die da in Folge der Alkoholrausche begangen wurden (Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung). Seine Suchtberaterin hat vorher mit der Richterin gesprochen und eine 64er Unterbringung (also Maßregelvollzug in der Psychiatrie) empfohlen. Die Strafrichterin meinte wohl erst, ob das ein Witz sei, die Straftaten seien dazu nicht schlimm genug.
Dann war die Gerichtsverhandlung, ich saß neben ihm. Sie hat dann Bewährung vorgeschlagen und ich meinte, dass das ja sinnlos ist, er ist krank, wird weiter trinken und dann wieder Straftaten begehen.
Sie hat nun tatsächlich an die Psychiatrie im Umkreis bei uns einen Gutachtenauftrag rausgegeben, ob die 64er Unterbringung für ihn geeignet ist, wenn ja, dann bekommt er das als "Strafe", wobei ich es ja als Chance sehe.
Zitat:
Ich neige bei entsprechend vorgeschädigten Alkoholikern in schweren Rückfallphasen dazu, schlichtweg den Geldhahn zuzudrehen (Vermögenssorge vorausgesetzt)
Ja, morgen will er 10 Euro extra haben, weil nichts mehr zu essen im Haus ist. Die Mutter hat bestätigt, dass es stimmt. Nun haben wir ausgemacht, dass nicht er das Geld bekommt, sondern seine Mutter und die kauft ihm Lebensmittel.
Aber gut, wenn er kein Geld für Alkohol hat, dann klaut er ihn...

Zitat:
*g* Betreuungsrechtliche Tipps der Polizei sind immer lustig...
Joa, die haben auch mal abends um halb 11 gefragt (damals hatte ich das Handy noch an^^), ich solle zur Dienststelle kommen und ihn abholen. Das gab lange Diskussion, wo ich mir anhören musste, ich müsste ja wissen, wie ich meinen Job mache.
Hab dann gesagt: "Ja, weiß ich. Ich hab Aufenthaltsbestimmung und bestimme, stecken Sie ihn in die Ausnüchterungszelle."
Ich hol den doch nicht bei der Polizei ab mit 3 Promille. Damit er mir noch eine kloppt oder wie?
Man müsste mal Kurzbeschreibungen des Berufes gesetzliche Betreuung rumreichen wie Visitenkarten...

Zitat:
Unbegründete Vorwürfe und Anschuldigungen gehören zu unserem Job, wie der Altar zum Priester. Man muss sich nicht alle anhören und darf ruhig auch mal deutlich werden zu grenzüberschreitenden Angehörigen und Betreuten... freundlich - aber bestimmt...
Dann ist eine gesunde Selbstreflektion wichtig - wenn Du Dir sicher bist, nach bestem (Fach-)Wissen (das man natürlich auch haben sollte) gehandelt zu haben, brauchst Du Dir keine Vorwürfe machen zu lassen.
Also aus meiner Sicht hab ich alles gemacht, was ich machen kann.
Vom Gericht kam auf die Anfrage vom Sozialamt, wann denn mit der Unterbringung zu rechnen ist, ein Schreiben, ich soll mal mitteilen, wo er sich aufhält. Das ist auch schon seltsam, ich bin doch nicht ständig da und kann das gar nicht so genau sagen. Letzte Woche war er bei einem Freund und hat da paar Tage übernachtet. Jetzt hat der Kumpel ihn rausgeworfen und nun ist er wieder zu Hause. Morgen ist er vielleicht im Krankenhaus, übermorgen bei einer Freundin oder alles umgekehrt.
Morgen teil ich noch einmal mit, dass er wieder zu Hause ist und sie einfach mal den Termin machen sollen. Er wird schon zum Gericht hingehen, zur Gerichtsverhandlung ist er auch gekommen, nüchtern.

Keine Ahnung, in dem Fall ist es nur so frustrierend, weil ich so viel gemacht habe und dann kommt nicht mal ein Lob, sondern im Gegenteil, man wird noch angemacht.
Allerdings ist es ja auch so, dass die Familie auch verzweifelt ist, weil die kriegen das ja Tag für Tag live mit. Und dann haben sie vielleicht einfach den Frust an mir ausgelassen.
Werd mal morgen nochmal mit der Mutter sprechen.

Zitat:
Das Gericht sollte auf jeden Fall wissen, dass das Leben des Betroffenen auf dem Spiel steht und die Zeit ganz erheblich drängt. Recht viel mehr kannst Du nicht machen - der Rest liegt in der Verantwortung des Gerichts und nicht in Deiner.
Das wissen sie, das hab ich mehrmals betont, dass er an den Folgen seines Alkoholkonsums sterben wird (2 x Delirium, Nierenversagen und mehrere Krampfanfälle und viele andere Sachen).

Liebe Grüße,
Angela
silencer ist offline  
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Alt 06.07.2010, 22:05   #5
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich hatte auch mal einen Alkoholiker als Betreuten, bei dem ich dauernd von Polizeistellen im 100-km-Umkreis angerufen wurde, weil ich ihn abholen sollte. Ich habe denen immer gesagt, wenn er eigen- oder fremdgefährdend ist, sollen sie sich um einen Psych-KG-Beschluss kümmern, ansonsten sei er ja auch in ihre Nähe gekommen und würde sicherlich zurückfinden - das hat auch jedesmal geklappt.

Einmal ist er aus der Psychiatrie, wo er zur Entgiftung war, abgehauen, weil ich nicht bereit gewesen war, ihm mehr Geld auszuzahlen, als verfügbar war. Er rief dann an und schickte auch noch ein paar Leute vor, um Auszahlungen zu erpressen, weil er - natürlich durch meine Schuld - nichts zum Essen kaufen konnte und kein Dach über dem Kopf hätte. Ich habe ihm gesagt, das hätte er beides, wenn er in die Klinik zurückginge, und er tat er dann auch zähneknirschend.

Wahrscheinlich hatte ich Glück, dass da keine Verwandten waren, die einen Pausenclown brauchten, der all das tut, was sie all die Jahre fatalerweise gemacht haben. Bevor ich Betreuerin wurde, war ich mal mit einem Alkoholiker befreundet; der hat mir in seinen nüchternen Zeiten auch einiges darüber erzählt, wie "seinesgleichen" tickt. (Der hatte wenig Illusionen über sich selbst, ist auch schon lange tot.)

Nachdem er mal eine Zeitlang verschwunden gewesen war, fand ich ihn im Knast wieder, wo er drei oder vier Monate abbüßen musste. In dieser Zeit konnte ich mich richtig nett mit ihm unterhalten, und er gelobte Besserung für die Zeit nach der Entlassung. Daraus wurde natürlich auch nichts. Ich habe ihn dann noch mal in einer neuen Anklage vertreten - er war rund 20 mal wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beamtenbeleidung, Betrug und ähnl. vorbestraft - , und habe für ihn eine Bewährung und einen Bewährungshelfer rausgeschlagen. Ich habe dann die Betreuung aufheben lassen und mich, bis es so weit war, mit dem Betreuten nur beim Bewährungshelfer oder am Bahnhof vor dem Büro des Bundesgrenzschutzes getroffen.

Es war vielleicht auch nicht so geschickt vom Gericht, einen weiblichen Betreuerneuling mit einem Alkoholiker aus dem Irak zu konfrontieren - oder den mit mir. Für jemanden aus seinem Kulturkreis muss die "Bevormundung" durch eine Frau besonders schwer zu ertragen gewesen sein.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 07.07.2010, 00:59   #6
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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In der Sache weiß ich nicht mehr Rat, als schon gegeben wurde. Formal ein Hinweis - alle Anrufe etc. dokumentieren, solte sich später jemand beklagen, dann hast du was in Händen. Und gerade bei Telefonaten vergisst man das so schnell.
Chrysologus ist offline  
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Alt 07.07.2010, 01:19   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
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Hallo Angela,

ich finde es gut, mal so etwas von einem Betreuer zu lesen, der sich mit den Vorwürfen des Betreutenumfeldes auseinander zu setzen hat! Sonst lese ich immer nur die andere Seite, hier.

Hut ab vor deinen ganzen Bemühungen, deine Beschreibungen machen deine Frustration sehr anschaulich!

Ich drück dir die Daumen, dass das Gericht bald in die Hufe kommt und allen geholfen wird, auf die eine oder andere Weise.

Liebe Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 07.07.2010, 09:55   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
ich finde es gut, mal so etwas von einem Betreuer zu lesen, der sich mit den Vorwürfen des Betreutenumfeldes auseinander zu setzen hat! Sonst lese ich immer nur die andere Seite, hier.
Schon mal überlegt, woran das liegen könnte....?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 07.07.2010, 13:21   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Schon mal überlegt, woran das liegen könnte....?
Nein, wozu auch? Es liegt doch zum einen an jedem selbst, was er hier schreibt.

Ich bin halt sehr interessiert am Alltag von euch Betreuern. Eure Erlebnisse sind für mich spannend und ich fühle da z.T. auch mit. Silencer wurde z.B. durch diese Geschichte ein Stückweit sympathischer, da menschlicher für mich.

Also ruhig immer raus, mit solchem Frust (nach meinem Geschmack). Wobei ich vermute, dass der Grossteil davon im für mich nicht zugänglichen privaten Bereich landet :-(

Gruss,
MurphysLaw
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Alt 07.07.2010, 14:33   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
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Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Nein, wozu auch?
q. e. d.


Zitat:
Ich bin halt sehr interessiert am Alltag von euch Betreuern.
Dann wäre so ein Gedankengang, wie von mir angeregt, sicherlich gewinnbringend für Dich.

Man kann wohl gerne annehmen, dass sich die allermeisten Betreuer durchaus ausführlich mit Beschwerden gegen die eigene Arbeit beschäftigen.
Der Haken ist nur, dass sich gerne Gott und die Welt bei einem beschweren - und zwar über alles Mögliche...

Schwank aus der Praxis - ein Telefonat von gestern:
Mama eines Betreuten: "Herr X., das Konto von B. ist leer. Was haben sie gemacht...?!"
Ich: "Öhm, wie meinen...?"
Mama: "Sie haben doch das Konto leer gemacht, da war ja noch so viel drauf...!"
Ich: "Öhm... Nein...?"
Mama: "Warum ist das denn dann nun leer...?"
Ich: "Keine Ahnung...? Wie sie wissen, bekomme ich die Kontoauszüge erst zum Monatsende. Ende Juni war noch genug drauf... Online Banking richtet mir die Bank ja nicht... Aber ich kann gerne mal anrufen und nachfragen..."
Mama: "Ja, schauen sie bloß zu, dass sie das hinbekommen. Und ich will auf alle Fälle wissen, warum da nix mehr drauf ist und was schief gelaufen ist! Mein Sohn hat ja sonst nix mehr!"
Ich: " "

Was war passiert: Sohnemann hat unabgesprochen Einzugsermächtigungen im Wert von über 300 € ausgestellt... Für Blödsinn wohl gemerkt...

Das ist ja nix Tragisches - aber wenn man sich kontinuierlich mit solchem Blödsinn befassen muss, vergeht einem manchmal die Lust auf große Selbstreflektion.

Wenn ich was verbockt habe, stehe ich dafür gerade. Und es gibt sicherlich ein paar Kollegen, die das auch so handhaben... Leider nicht alle, ich weiß schon...

Aber wenn ich mir sicher bin, nichts falsch gemacht zu haben - ganz ehrlich, dann ignorier ich Beschwerden und Vorwürfe auch schon mal, ohne stundenlang nachzugrübeln, ob ich vielleiiiicht nicht doch etwas hätte besser machen können.


Zitat:
Wobei ich vermute, dass der Grossteil davon im für mich nicht zugänglichen privaten Bereich landet :-(
Durchaus berechtigt.
Wenn man als Betreuer mal sauer ist und sich entsprechend äußerst, dann führt das bei manchen Menschen nämlich gerne zu Unverständnis... Als Betreuer muss man doch immer und für alles Verständnis haben... alles Andere wäre ja... bööööse...


Zitat:
Silencer wurde z.B. durch diese Geschichte ein Stückweit sympathischer, da menschlicher für mich.
Erstaunlich, dass man uns Betreuer scheinbar sonst erstmal für Monster hält, oder?
Ich persönlich mag es nicht, mich zu streiten (eifrige Dispute und Diskusssionen werte ich nicht als Streit, um das gleich vorbeugend klar zu stellen... ) und ich mag es nicht, beleidigt oder beschuldigt zu werden. Und ich hab auch überhaupt keine Lust drauf, mich ständig für das was ich tue und nicht tue rechtfertigen zu müssen. Das macht mir keinen Spaß und versaut mir die Laune (wie wohl den meisten Betreuern). Und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich und die meisten anderen Betreuer wirklich unser Bestmögliches geben, um den Job ordentlich zu machen.

Ob das individiuell "Bestmögliche" immer ausreicht - das ist eine andere Geschichte...
__________________

Chesterfield ist offline  
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alkoholismus, angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten, polizei, unterbringung, unterbringungsbeschluss

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