Dies ist ein Beitrag zum Thema Bewerbung bei mehreren Betreuungsbehörden? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin gerade in der Planungsphase vor dem Start meiner Selbständigkeit. ich wohne im Rhein Main Gebiet, sehr ...
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#1 |
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Registriert seit: 25.06.2010
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,
ich bin gerade in der Planungsphase vor dem Start meiner Selbständigkeit. ich wohne im Rhein Main Gebiet, sehr verkehrsgünstig und habe sage und schreibe 6 Betreuungsbehörden in 50 km Umkreis. Macht es Sinn alle auf einmal abzuklappern? Wie viele km seid Ihr so im Monat unterwegs? Grüße Statler |
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#2 |
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Statler,
ich würde erst einmal mit der am nächsten gelegenen Betreuungsbehörde anfangen und dort nachfragen, ob Bedarf besteht. Du kannst das ja immer noch ausweiten. Der Zuständigkeitsbereich kann ja im schlimmsten Fall sehr viel weiter als 50 km liegen. Du müsstest also sehr weite Wege zu Deinen Klienten in Kauf nehmen und das nicht ausnahmsweise, sondern ständig. Mit der Pauschalisierung würde ich mir das wirklich gut überlegen. Ich arbeite für 1 Betreuungsbehörde und 3 Gerichte. Mein weitester Weg zu einer Klientin ist aktuell ca. 16 Km weit, nah an der Grenze zu einer anderen Stadt. Da ich durch den Stadtverkehr muss, bin ich gut 90 Minuten nur für Hin- und Rückfahrt unterwegs. Sofern es sich ergibt, werde ich von der Betreuungstelle vermehrt auf Betreuungen in meiner Nähe angesprochen. Mittlerweile habe ich einige Klienten in meinem Stadtteil wohnen, die kann ich zu Fuss oder mit dem Fahrrad erreichen. Da ich für mehrere Gerichte arbeite, nur eins davon für meinen Stadtteil zuständig ist, ergeben sich bei den anderen weitere Wege. Im Laufe der Jahre habe ich auch Umzüge in Nachbarstädte gehabt, bei denen ich die Betreuung hätte weiterführen und vielleicht mit neuen ausbauen können. Das habe ich für mich abgelehnt. Ich wollte nicht auf mehreren Hochzeiten tanzen, aber das muss jeder für sich entscheiden. Mir reicht 1 Betreuungsbehörde und 3 Gerichte völlig aus, die Wege halten sich in Grenzen und so ist es überschaubar. Vielleicht hast Du ja auch schon beim ersten Anlauf Glück und der Rest hat sich erst einmal erledigt. ![]() |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
ich kann mich Tina ![]() Ich lebe in einer mittleren Stadt, wir haben hier die betreuungsstelle Stadt und die vom Landkreis. Ich arbeite trotzdem nur für die Stadt z.B. Stell Dich Dich vor, frag den jeweiligen Bedarf ab und schau wo es mit deinen Vorstellungen zusammenpasst. Ich bin auch immer noch der meinung, dass Kontaktpflege das A und O ist. Zu 6 weiteren Betreuungsstellen wüde ich nicht den Kontakt so halten können wie ich ihn brauche damit es meiner Arbeit nützt. Grüsse Michaela |
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#4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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#5 | |
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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#6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Faszinierend. Bei uns ist es eher umgekehrt: 1 Gericht, 3 Betreuungsbehörden....
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#7 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Wow, da finde ich unsere Verteilung aber besser.
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#8 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,411
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Bei mir ist das so:
Es gibt eine Betreuungsbehörde, 1 großes Gericht und 2 kleinere. Ich lebe schließlich in einer Region. Gruß thomzim ![]() |
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#9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Hallo,
ich kenne es nur so, dass Betreuungsbehörden bei den Landratsämtern bzw. Landkreisen angesiedelt sind. Diese "beliefern" in der Regel mehrere (also auch die kleineren) Gerichte. Größere kreisfreie Städte verfügen über eigene Betreuungsbehörden - ausschließlich für den Stadtbezirk. Folglich kann für diese auch immer nur ein (das örtliche) Gericht zuständig sein. Zur Ausgangsfrage: Sofern ich als Berufsanfänger von einer Betreuungsbehörde nicht gleich großzügig bedacht würde (oder dies zu erwarten ist), würde ich mich bei mehreren Behörden vorstellen - und evt. auch bei den Gerichten selbst. Schaden kann's zumindest nicht. mfg |
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
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Das sind ja himmlische Zustände :-)
Ich wohne auf dem "flachen Land" in Bayern und habe teilweise bis zu 45km einfach zu meinen Betreuten. Zwei befinden sich in Langzeiteinrichtungen 130km weit weg. Da für beide ein vorübergehender Betreuerwechsel für etwa 1-2 Jahre schwer zu verkraften wäre, habe ich auf die Abgabe verzichtet und führe die Betreuungen weiter. Da ich an der Grenze dreier Regierungsbezirke liege, habe ich nicht nur mit 4 Amtsgerichten und 3 Betreuungsbehörden zu tun, sondern auch mit 3 unterschiedlichen Bezirksverwaltungen ... /ironie on EINFACH HERRLICH /ironie off Pro Monat fahre ich bei rund 35 Betreuungen und 10 Verfahrenspflegschaften im Durchschnitt 2000km. lg Stefan |
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Stichworte |
berufsbetreuer, berufsbetreuung, betreuungsbehörde, selbständigkeit |
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