Dies ist ein Beitrag zum Thema Verjährung bei Heimkosten? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin Berufsbetreuer und habe eine Betreuung übernommen, die seit drei Jahren in einem Altenheim wohnt. Ich bin seit ...
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04.08.2010, 19:08 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Verjährung bei Heimkosten?
Hallo,
ich bin Berufsbetreuer und habe eine Betreuung übernommen, die seit drei Jahren in einem Altenheim wohnt. Ich bin seit 6 Monate Ihr Betreuer, vorher hatte Sie auch schon einen Berufsbetreuer. Jetzt hat das Altenheim meiner Betreuung eine Rechnung zukommen lassen, über zwei fällige Heimkostenbeträge aus dem Jahr 2008. Sind die beträge die das Heim noch möchte, nicht verjährt? Danke Schön Jan |
04.08.2010, 19:56 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo jan,
die Verjährung würde am 31.12.2010 eintreten. Gruss Michaela PS: sag mal warst nicht Du gleichzeitig auch Schuldnerberater?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
04.08.2010, 20:21 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 662
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Hallo Jan,
da muss ich Michaela widersprechen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, s. § 195 BGB. Diese Frist gilt für alle ab dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, wenn keine Sonderverjährungsfristen gegeben sind. Sonderverjährungsregeln gibt es - soweit - in speziellen, den jeweiligen Anspruch regelnden Normen, z.B. im HGB. Im Bereich des BGB existieren kürzere Fristen bei Kauf-,Werk- und Mietvertragsansprüchen. Außerdem gilt in bestimmten Fällen immer noch die 30-jährige Verhährungsfrist, s. § 197 BGB. Nichts davon trifft aber bei Dir zu. Die einzige Hoffnung:Auch imVerjährungsrecht besteht Vertragsfreiheit. Vertraglich vereinbarteVerkürzungen der Verjährungsfrist sind ohne gesetzliche Einschränkung möglich,aber das Heim wäre ja blöd, wenn es die im Heimvertrag festgelegt hätte. Trotzdem würde ich mal nachgucken. Der Anspruch dürfte nach alldem mit dem Schluss des Jahres 2011 verjähren. s. § 199 BGB. |
05.08.2010, 07:43 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Garfield hat natürlich recht
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
05.08.2010, 09:22 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Danke für Eure Antworten. Jetzt bin ich schlauer, und warte das Gespräch mit der Heimleitung ab.
Schöne Grüße Jan |
06.08.2010, 22:29 | #6 | |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo Jan,
Nein, die Rechnung ist noch nicht verjährt. Wie Garfield bereits schon schrieb. Zitat:
Was mich am Rande noch interessieren würde, wurde der "Ausbildungszuschlag" angepasst, sowie die "Rückvergütung des Ausbildungszuschlages" (abgebrochene Ausbildung) berücksichtigt? LG Draconis |
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heimkosten, heimvertrag, verjährung |
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