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Verjährung bei Heimkosten?

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Hallo, ich bin Berufsbetreuer und habe eine Betreuung übernommen, die seit drei Jahren in einem Altenheim wohnt. Ich bin seit ...


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Alt 04.08.2010, 19:08   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard Verjährung bei Heimkosten?

Hallo,

ich bin Berufsbetreuer und habe eine Betreuung übernommen, die seit drei Jahren in einem Altenheim wohnt. Ich bin seit 6 Monate Ihr Betreuer, vorher hatte Sie auch schon einen Berufsbetreuer. Jetzt hat das Altenheim meiner Betreuung eine Rechnung zukommen lassen, über zwei fällige Heimkostenbeträge aus dem Jahr 2008.

Sind die beträge die das Heim noch möchte, nicht verjährt?

Danke Schön
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 04.08.2010, 19:56   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo jan,

die Verjährung würde am 31.12.2010 eintreten.

Gruss Michaela

PS: sag mal warst nicht Du gleichzeitig auch Schuldnerberater?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.08.2010, 20:21   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 662
Standard

Hallo Jan,

da muss ich Michaela widersprechen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, s. § 195 BGB.
Diese Frist gilt für alle ab dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, wenn keine Sonderverjährungsfristen gegeben sind. Sonderverjährungsregeln gibt es - soweit - in speziellen, den jeweiligen Anspruch regelnden Normen, z.B. im HGB. Im Bereich des BGB existieren kürzere Fristen bei Kauf-,Werk- und Mietvertragsansprüchen. Außerdem gilt in bestimmten Fällen immer noch die 30-jährige Verhährungsfrist, s. § 197 BGB.
Nichts davon trifft aber bei Dir zu.
Die einzige Hoffnung:Auch im
Verjährungsrecht besteht Vertragsfreiheit. Vertraglich vereinbarteVerkürzungen der Verjährungsfrist sind ohne gesetzliche Einschränkung möglich,aber das Heim wäre ja blöd, wenn es die im Heimvertrag festgelegt hätte. Trotzdem würde ich mal nachgucken.
Der Anspruch dürfte nach alldem mit dem Schluss des Jahres 2011 verjähren. s. § 199 BGB.
Garfield ist offline  
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Alt 05.08.2010, 07:43   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Garfield hat natürlich recht
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.08.2010, 09:22   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard

Danke für Eure Antworten. Jetzt bin ich schlauer, und warte das Gespräch mit der Heimleitung ab.

Schöne Grüße
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 06.08.2010, 22:29   #6
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Jan,

Nein, die Rechnung ist noch nicht verjährt. Wie Garfield bereits schon schrieb.
Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Der Anspruch dürfte nach alldem mit dem Schluss des Jahres 2011 verjähren. s. § 199 BGB.
Darf ich mal nachfragen, warum diese Rechnungen erst jetzt kommen? Gibt es eine Begründung? Wenn Dein Vorgänger etwas versäumt hätte, wären dem neuen Betreuer doch bereits bei der Vorstellung im Heim die überfälligen Rechnungen präsentiert worden!

Was mich am Rande noch interessieren würde, wurde der "Ausbildungszuschlag" angepasst, sowie die "Rückvergütung des Ausbildungszuschlages" (abgebrochene Ausbildung) berücksichtigt?

LG Draconis
Draconis ist offline  
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Stichworte
heimkosten, heimvertrag, verjährung


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