Dies ist ein Beitrag zum Thema Urteil des BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht für Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Freiberufler. Gewerbe braucht nicht angemeldet zu sein.
R....
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#11 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Freiberufler. Gewerbe braucht nicht angemeldet zu sein.
R.
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#12 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Hallo Rudi,
nicht, dass ich anderer Meinung wäre, aber es besteht ja noch das Problem, dass das BVerwG (Beschluss vom 11.3.2008 mit dem Az. 6 B 2.08) ausdrücklich entschieden hat, dass Betreuer ordnungsrechtlich als Gewerbetreibende anzusehen sind und deshalb nach dieser Lesart eine Anmeldepflicht besteht. Natürlich liegt da ein Widerspruch, aber deshalb ist das BVwerG-Urteil leider noch nicht aus der Welt. Einige Kollegen konnten ihr Gewerbe abmelden oder die Anmeldung zurückziehen, andere nicht. Der bdb meinte dazu: "Hier wird man sehen müssen, wie die Ordnungsbehörden reagieren, wenn versucht wird, eine Anmeldung als Gewerbebetrieb wieder zurückzunehmen." Gibt es diesbezüglich schon Neues, wie argumentierst du? |
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#13 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ich hab mein Gewerbe unter Vorlage des BFH-Urteils abgemeldet. Ging alles problemlos.
Sorry der Kürze. Gr. Rudi
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#14 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ich hatte die Anmeldung meines Gewerbes, mit Hinweis auf das Urteil, widerrufen (nicht abgemeldet) und mit ein paar Zeilen mitgeteilt, dass ich ja quasi nie Gewerbetreibende war.
![]() Es folgt eine Bestätigung der Stadt, damit habe ich das FA angeschrieben. Den anschl. Bescheid über die Erstattung der Gewerbesteuer (und zwar f. die letzten Jahre) habe ich dann an die IHK übersendet. Das Ganze ging bei mir überraschend schnell und problemlos über die Bühne. |
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#15 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Das Thema wird zwar auch im geschlossenen Teil diskutiert, ich stell´s aber einfach mal jetzt hier rein.
Ich habe eben nochmal mit meinem FA gesprochen. Bürokratie ohne Ende. Erforderlich ist folgendes: * Abmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt * Einspruch einlegen gg. die Einkommenssteuer und gg. die Gewerbesteuer * Antrag stellen auf Aussetzung der Vollstreckung der Gewerbesteuer. Man hat zwar noch keine Richtlinien von oben, wird aber so gnädig sein, das zuständige Amt zu informieren, dass die gewerbesteuer nicht beigetrieben wird. ![]() Gr.- R
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#16 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Moin Rudi
![]() nicht abmelden (das ist und war ein Hinweis aller Verbände usw.), Gewerbesteuerrechtlich sind wir immer noch ein Gewerbe, sondern ruhend stellen lassen. Den Unterschied kapiere ich bis heute nicht aber das liegt wohl an mir. Einspruch unter Hinweis auf das Urteil gegen die Gewerbesteuerbescheide einlegen und rückfordern. Antrag auf Aussetzung, ebenfalls unter Hinweis auf das Urteil. Viel Glück damit, Gruss. Michaela |
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#17 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Weiß jemand, ob die nun freiberufliche Tätigkeit auch Auswirkungen auf die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft hat?
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#18 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ja, BG bleibt. Ist andere Baustelle
in Eile, Gruss Michaela |
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#19 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 6
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Also in meiner Stadt ist das so, dass (noch) keine Gewerbeabmeldung akzeptiert wird. Allerdings wurden mir Gewerbesteuer und Kammerbeitrag unabhängig davon erstattet. Deswegen argumentiert die Stadt auch, dass mir doch durch die Gewerbeanmeldung kein finanzieller Nachteil entstünde. In meiner Stadt stimmt das auch.
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#20 | |
Held der Arbeit
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Beiträge: 418
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![]() Zitat:
![]() Danke, Thorsten
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berufsbetreuer, gewerbe, gewerbesteuer, ihk, steuern, steuerpflicht, umsatzsteuer |
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