Dies ist ein Beitrag zum Thema Urteil des BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht für Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, Michaela!
Zitat:
Zitat von michaela mohr
nicht abmelden (das ist und war ein Hinweis aller Verbände usw.), Gewerbesteuerrechtlich sind ...
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#21 | |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Moin, Michaela!
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![]() Lieben Gruß, Thorsten
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#22 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 42
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Ich habe mich anfang des Jahres beim Gewerbeamt anmelden müssen. Bisher hat die IHK oder sonstige keine Beiträge von mir verlangt.
Auf Nachfragen beim Gewerbeamt hieß es, dass wir das mal so lassen ;-) Solang niemand Beiträge von mir möchte, lass ich das auch mal so. Für die Steuererklärung nehm ich jetzt einfach mal Anlage S. |
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#23 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Ich habe mich nicht angemeldet, da der offizielle Starttermin bei mir nach dem BFH-Urteil lag, bin aber die ganze Zeit unsicher, ob das okay ist. Andererseits - Tinas Haus wohnt wie meines auch in NRW und sie konnte ihre Anmeldung widerrufen.
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#24 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Ach, wie ich Euch verstehe. Bin in der gleichen Situation wie Garfield.
Ich denke, dass ich mal beim Gewerbeamt vorspreche. Ich halte Euch auf dem Laufenden. |
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#25 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 57
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Hallo Kollegen
ich bin seit Oktober bei der Betreuungsbehörde in LB als BB gemeldet. Auf Grund des Urteils des Bundesfinanzhofes (und das Urteil ist meiner Meinung nach eindeutig!!) habe ich auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet. Dies wurde von der Behörde auch so akzeptiert. Keinen Einfluss hat das Urteil jedoch auf die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) oder auf die Umsatzsteuer, lediglich die Gewerbesteuer entfällt, was jedoch wieder negativ auf die Höhe der Einkommenssteuer auswirkt. Bei der Umsatzsteuer ist für Neueinsteiger oder Personen mit Zweiterwerb die Kleinunternehmerregelung interessant. Diese besagt, dass wer max. 17 500 € im Jahr verdient keine Umsatzsteuer (19 %) abführen muss. Dies kann beim Finanzamt beantragt werden. Jedoch solltet Ihr dazu eine Kalkulation/ Einnahmenerwartung vorlegen. Weitere Infos bekommt Ihr bei Eurem Steuerberater. |
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#26 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 6
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Ja, wirkt sich negativ auf die Einkommensteuer aus. Aber die Hebesätze sind in den meisten Kommunen so hoch, dass die Gewerbesteuer trotz Anrechnung auf die Einkommensteuer zu einer Mehrbelastung führte. Der größte Pluspunkt aber: Ihr müsst nicht bilanzieren! Eine Einnahme-/Überschussrechnung kann eigentlich jeder hinbekommen, aber "ordentliche Buchführung" im Rahmen der Bilanzierungspflicht ist was ganz anderes. Dafür braucht man spezielle Software, für deren richtige Benutzung man auch einiges an Spezialwissen benötigt. Ich freue mich jedenfalls darauf, meine Steuererklärung nächstes Jahr wieder selber machen zu können. Das spart viel Geld!! Und der Kammerbeitrag fällt auch weg.
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#27 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Übrigens:
DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass Freiberufler - also wohl auch Berufsbetreuer - Gewerbesteuer zahlen sollen; siehe hierzu: Deutscher Bundestag: Auch Freiberufler sollen Gewerbesteuern zahlen, fordert die Grünen-Fraktion Also liebe Betroffene: Man kann sein Kreuzchen bei der nächsten Wahl ja auch woanders machen.... ![]() mfg |
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#28 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Lieber Gewerbesteuer, als Schwarz - Gelb!
Gruß ![]() Heiner |
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#29 |
Gast
Beiträge: n/a
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Im Grunde ist es ja latte, vom Steueraufkommen her: Was ich bei der Gewerbesteuer spare, zahle ich ja am Ende wieder über die Einkommensteuer.
Bloß die Kammer-Pflicht kostet halt extra und bringt mir gar nichts. Bei der IHK weiß ja keiner, was ein Betreuer überhaupt macht, es gibt dort weder eine Interessenvertretung noch Informationen. Das gilt auch für andere Freiberufler wie Journalisten, Fotografen etc.; eine Gewerbesteuerpflicht bringt aber eben die Kammer-Pflicht mit, und so ist das bloß Abzocke. |
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#30 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 350
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Vielleicht wird der IHK-Kammerbeitrag ja auch mal durch einen anderen, berufsspezifischen ersetzt: Wenn es nach den Vorstellungen des BdB geht, sollen Berufsbetreuer in den Katalog der Freiberufler aufgenommen werden und dann (Beiträge zahlendes) Pflichtmitglied in einer "Betreuungskammer" werden, ähnlich wie es dies bei Steuerberatern und Rechtsanwälten gibt. Dadurch soll der Berufsstand eine Aufwertung erfahren. Ob dies aber auch so kommt, ist eine andere Frage.
Grüße, Anni |
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berufsbetreuer, gewerbe, gewerbesteuer, ihk, steuern, steuerpflicht, umsatzsteuer |
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