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Urteil des BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht für Berufsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Urteil des BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht für Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 17.08.2010, 19:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
Standard Urteil des BFH: Keine Gewerbesteuerpflicht für Berufsbetreuer

Für alle die es Interessiert:

Zitat:
BFH: Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer
BFH, Pressemitteilung Nr. 70/10 vom 13.08.2010 zu den Urteilen VIII R 10/09 und VIII R 14/09 vom 15.06.2010

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und Verfahrenspflegern geändert und die Einkünfte als nicht gewerblich behandelt (Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Damit unterliegen die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer.

In den entschiedenen Fällen hatte das Finanzamt die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes), für die keine Gewerbesteuer anfällt.

Danach sind die genannten Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zuzuordnen, weil sie ebenso wie die in der Vorschrift bezeichneten Regelbeispiele (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied) durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt sind.

An der früheren Beurteilung, nach der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03), hält der BFH nicht mehr fest.
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volki ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:10   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Die Freude ist nur von kurzer Dauer. Von meiner Steuerberaterin weiß ich, dass die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer "verrechnet" wird. Wenn wir also keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wird die Einkommensteuer höher ausfallen.
BBMark ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:22   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das war aber schon immer so, wegfallen werden dann aber die dämlichen IHK Beiträge.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.08.2010, 10:57   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 6
Standard

Der Wegfall der Gewerbesteuer kann durchaus von finanziellem Vorteil sein. Das ist abhängig vom Hebesatz der Gemeinde. Ist der Hebesatz sehr hoch wie z. B. in München, ist die Gewerbesteuer höher als die "Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Vergleicht doch einfach diesen Posten auf eurem Einkommensteuerbescheid mit eurem Gewerbesteuerbescheid. Bei mir gibt das immer noch eine Differenz von rund 1000 EUR im Jahr. Und das, obwohl seit 2008 die Anrechnungsmöglichkeit verbessert wurde. Seitdem ist die Gewerbesteuer aber auch keine gewinnmindernde Betriebsausgabe mehr.
schaffer4711 ist offline  
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Alt 01.09.2010, 15:04   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard

Zitat:
Zitat von BBMark Beitrag anzeigen
Die Freude ist nur von kurzer Dauer. Von meiner Steuerberaterin weiß ich, dass die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer "verrechnet" wird. Wenn wir also keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wird die Einkommensteuer höher ausfallen.
Es bleibt nur neutral, wenn der Hebesatz nicht überdurchschnittlich hoch ist.
Ansonsten ist es eine Verbesserung.
Das war aber immer schon so.

Nachträgliche Anmerkung: Oh, da war jemand schon schneller... Doppelt genäht ...
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aber du schaffst es nicht allein.
napi ist offline  
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Alt 01.09.2010, 15:07   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard Freiberufler oder nicht!

Leider habe ich (noch) keinen Zugriff auf die geschlossenen Foren, deshalb meine Frage hier:

Hat das Urteil einen Einfluss auf den Status als Gewerbetreibener?
D.h. ich muss jetzt keine Gewerbesteuer zahlen, aber muss dennoch eine Gewerbeanmeldung machen und muss (ab bestimmten Umsätzen eine Bilanz erstellen),

oder ist der Berufsbetreuer jetzt wieder (wie früher) ein Freiberufler und darf immer eine EÜR machen????
__________________
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napi ist offline  
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Alt 02.09.2010, 01:50   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 6
Standard

EÜR reicht wieder. Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und die teilten mir mit, dass ich aufgrund des Urteils ab dem 1. Januar nicht mehr bilanzieren muss. Am besten lässt du dir das vom Finanzamt auch schriftlich geben. Außerdem entfällt der Beitrag zur IHK. Den muss man nämlich nur zahlen, wenn man zur Gewerbesteuer veranlagt wird (§2 IHK-Gesetz). Ich hatte übrigens den ESt-Bescheid für 2009 bereits und auch die Einspruchsfrist war bereits abgelaufen. Ich habe trotzdem um Überprüfung gebeten und siehe da, heute kam der korrigierte ESt-Bescheid. Ich muss jetzt Einkommensteuer nachzahlen, weil die Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb wegfällt und auch der Soli anders berechnet wird. Dafür werde ich aber die gesamte Gewerbesteuer und den IHK-Beitrag (Vorauszahlung) zurückbekommen. Bei mir insgesamt einige hundert EUR Vorteil.
schaffer4711 ist offline  
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Alt 02.09.2010, 01:59   #8
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Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 6
Standard

Mit der Gewerbeanmeldung ist das so eine Sache. Beim Ordnungsamt formulierte man es so: Interessantes Urteil, aber ich "rate" Ihnen derzeit nicht, das Gewerbe abzumelden. Das weitere Angemeldetsein hätte keinen steuerlichen Nachteile. Aber Achtung: In manchen Gemeinden werden Gewerbetreibende mit höheren Müllgebühren belastet. Beim Ordungsamt meinte man noch, dass sich wohl irgendwann irgendein Bund-Länder-Ausschuss damit befassen werde, ob wir weiterhin einen Gewerbeschein brauchen oder nicht. Das höchste Verwaltungsgericht hatte übrigens letztes Jahr analog zum höchsten Finanzgericht entschieden, dass wir Gewerbetreibende wären. Bisschen peinlich, wenn der, von dem man abgeschrieben hat, auf einmal sagt: "Oh, war falsch, wir hatten 2004 nicht begriffen, was Berufsbetreuer eigentlich machen".

Ich glaube, du bist noch ganz am Anfang deiner Karriere. Richtig? Dann brauchst du das Finanzamt wegen der EÜR nicht extra anschreiben. Gib einfach eine EÜR und eine Anlage S ab, und falls dir das Finanzamt blöd kommen sollte, verweist du auf das Urteil.
schaffer4711 ist offline  
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Alt 13.09.2010, 21:23   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 6
Standard ESt-/Gewerbesteuer-Bescheide 2005-2008

Falls jemand versucht hat, gegen diese Bescheide (2005-2008) vorzugehen, wäre ich für eine Info an dieser Stelle sehr dankbar.

Hinsichtlich dem ESt-Bescheid für 2009 habe ich einen Überprüfungsantrag (Widerspruchsfrist war bereits abgelaufen) gestellt, dem stattgegeben wurde. Daraufhin habe ich für 2009 auch einen neuen Gewerbesteuerbescheid bekommen (0 EUR). Die Gewerbesteuererstattung übertrifft die Einkommensteuernachzahlung deutlich. Außerdem hat mir nun auch die IHK den Kammerbeitrag für 2009 erstattet.

Selten, dass ein Fax so viel Geld wert war.
schaffer4711 ist offline  
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Alt 15.11.2010, 15:30   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 42
Standard Freiberufler?

Ich habe noch eine kurz Nachfrage:

Sind Betreuer nun Freiberufler? Ich frage bezüglich der Steuererklärung, ob Anlage G oder S.

Dank,
Grüße,
Fabi
Fabi ist offline  
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berufsbetreuer, gewerbe, gewerbesteuer, ihk, steuern, steuerpflicht, umsatzsteuer

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