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Was dürfen Kinder als Betreuer genau??

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Hallo! Meine Oma ist vor ein paar Wochen gestorben. Meine Mutter war die letzten Jahre Betreuerin von ihr. In den ...


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Alt 15.02.2006, 21:54   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 3
Standard Was dürfen Kinder als Betreuer genau??

Hallo!
Meine Oma ist vor ein paar Wochen gestorben.
Meine Mutter war die letzten Jahre Betreuerin von ihr.

In den Auszügen der letzten Wochen habe ich jetzt Buchungen gefunden, die weit in die Tausende gehen, die sie auf ihr privat Konto überwiesen hat...mal hier tausend..mal da tausend..
Immer im verwendungszweck begründet mit irgendeiner Rechnung, die sie angeblich ausgelegt hat. Da meine Oma einige Immobilien hatte, würde das zwar vom Prinzip her passen. aber ich weiß, dass an denen in den letzten Wochen und Monaten nichts größeres gemacht wurde.
Zudem hat sie an dem Todestag meiner Oma noch einen größeren Betrag am Geldautomat verfügt. und so in der Art gibt es noch ein paar auffälligkeiten!
Da ich weiß, dass direkte Familienangehörige als Betreuer nicht groß rechenschafft ablegen müssen, frage ich jetzt mal hier - geht das so einfach??
Prüft das Amtsgericht jetzt nach dem Tod rückwirkend die Konten und bittet um Erklärung? Oder muss ich damit rechnen (sollten die Erben nicht dagegen vorgehen) dass das im Sande verläuft??
Gibt es irgendeinen Tipp, den man jetzt beachten könnte, um auf diese Mißstände aufmerksam zu machen??

Freue mich auf Antwort - schon mal vielen Dank!!
Renate
Renate ist offline  
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Alt 16.02.2006, 19:13   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
Standard ohne

Hallo,

die Abrechnung wird geprüft wie jede andere auch.

Das heißt in der Praxis: Ausgabe hier - Beleg da.

Falls kein Beleg vorhanden ist, dann wird das Amtsgericht einen nachfordern. Wenn also angegeben wurde "Handwerkerrechnung vom ..., dann muss diese Rechnung beigelegt oder besorgt werden.

Bei geringen Beträgen kann das Gericht die Ausgabe auch als glaubhaft ansehen, aber bei tausend Euro oder mehr hat der Spaß schon lange aufgehört, da gibt es vulgo eins zwischen die Hörner, wenn die Belege fehlen.

Aber: selbst wenn die Tochter sich ungerechtfertig bereichert hat kann zwar zivil- und strafrechlich prozessiert werden. Nur, wenn sie das Geld nicht mehr hat und selbst kein Vermögen, dann ist das Geld weg. Eine strafrechtliche Verurteilung bringt im Normalfall höchstens eine Bewährungsstrafe, davon ist das Geld auch nicht wieder da.

Eine zuvilrechtliche Klage ist bei Mittellosigkeit der Beklagten witzlos, im Gegenteil, man bleibt trotz gewonnenem Prozeß auf den Kosten sitzen.

Warum nur wird sowas wie hier immer nur geschrieben, wenn schon alles gelaufen ist ? Person hat sich gut bedient, das Geld ist weg, fertig. Warum nicht beim ersten Verdacht an das Gericht schreiben ? Ich verstehe das wirklich nicht, zumal genau dieses Thema hier so oft zu Sprache kommt, dass ich meine Antwort schon in einer Datei speichern kann.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.02.2006, 20:00   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 3
Standard

Hallo Andreas!
Danke für die Antwort - glaub mir - hätte ich schon vorher von der ganzen Sache geahnt, dann hätte ich eher angefangen.
Eben, da meine Mutter nicht mittellos ist, hätte ich nicht damit gerechnet, dass sie es trotz gutem Lebensstandard noch nötig hat, anderen, hilflosen und dann sogar der eigenen Mutter das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wie es jetzt weiter geht - keine Ahnung! Wenn Du sagst, dass Amtsgericht prüft nach dem Tod, dann werde ich wohl mal warten müssen was passiert? Sollte ich noch mehr erkennen, werde ich auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren....nur weißt Du - in Gegensatz zu meiner Mutter habe ich irgendwie noch Herz und denke mir immer "muss es sein, gegen seine eigene Mutter zu prozesieren"....
Auf der anderen Seite sagt mir mein Verstand auch, dass ich für meine verstorbene Oma kämpfen muss, die das wirklich nicht verdient hat, dass wiederrum ihre eigene Tochter so scheiße (sorry) ist.

Viele Grüße
Renate
Renate ist offline  
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Alt 17.02.2006, 13:48   #4
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard sprechen

Hallo Renate,

Nachdem ich deine Frage gelesen habe, kann ich verstehen, daß du dir Gedanken machst. War deine Mutti die einzige Verwandte, die sich um die Angelegenheiten der Oma gekümmert hat? Dann war sie sicherlich auch sehr belastet. Hast du mal mit ihr über deine Sorgen und Fragen gesprochen? In einem gemeinsamen Gespräch ließen sich vielleicht einige Bedenken schon ausräumen. Wenn du dich gleich an das Gericht wendest, wird das eurer Beziehung schaden. Sprich lieber zuerst mit ihr.

Herzlichen Gruß! Ursula
 
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Alt 17.02.2006, 17:21   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Familienangelegenheiten

Hallo allseits,

was mich stutzen lässt ist das bekanntermaßen Innerfamiliere. Soll heißen, wer erbt denn, als die Mutter starb? Doch die Tochter/Betreuerin, oder nicht? Wenn sie schon vor dem Tod der Mutter zu eigenem Gunsten verfügt hat, hat sie dann über ihr Erbe verfügt oder andere erbberechtigte benachteiligt? Gibt es ein Testament? Gibt es noch Geschwister der Betreuerin? Oder sollte sogar die Enkelin bedacht werden? Hat also die Betreuerin zu Lasten ihrer eigenen Tochter verfügt?

Wie schon häufiger hier im Forum erörtert, sind die sog. innerfamilienären Angelegenheiten anders zu betrachten, als ginge es es um eine außenstehende Betreuerin (egal ob ehrenamtlich oder beruflich). Und schließlich gilt für alle ob Familienmitglieder, Betreuungsstelle, Vormundschaftsgericht oder unsereins: wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn durch die Verfügungen der Tochter/Betreuerin niemand geschädigt wurde, sie also die alleinige Erbin ist, steht uns, auch hier im Forum nicht das Recht zu, über ihr Verhalten zu urteilen. Wie gesagt, sofern niemand geschädigt wurde. Die Verstorbene kann nicht mehr klagen. Und das Gericht wird nicht die Tochter zur Verantwortung ziehen, wenn die Erbfolge klar ist. Also Vorsicht mit irgendwelchen Vorwürfen oder Verdächtigungen.

Mit bestem Gruß
Heinz
 
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Alt 17.02.2006, 18:10   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 3
Standard

Hallo zusammen!
Ihr könnt mir glauben, dass ich nicht einfach mal auf meine Mutter losschimpfe, ohne Gründe.
Ich habe auch keine Lust Streit vom Zaun zu brechen...
Es ist so - Erben sind meine Mutter und ich zu gleichen teilen - also "hälfte, hälfte" und das ist ihr und mir durchaus bekannt gewesen. Nur das meine Mutter da scheinbar eine größere Hälfte raus machen wollte, was in den letzten Tagen immer deutlicher durch all das was ich so vorfinde und ebenso ihr Verhalten mir gegenüber, wird!
MFG
Renate
Renate ist offline  
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Alt 18.02.2006, 00:39   #7
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Inhalte

Hallo Renate,

Ich finde es völlig in Ordnung, daß du dich über deine Rechte informierst und über die Möglichkeiten, die dir von Rechts wegen offen stehen. Nur mußt du dabei selbst entscheiden, was dir wirklich wichtig ist. Das kann dir hier keiner abnehmen. Willst du um das Vermögen kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und dadurch möglicherweise oder sehr wahrscheinlich die Beziehung zu deiner Mutter schädigen oder willst du versuchen die Probleme mit deiner Mutter unter vier Augen zu klären, oder mußt du erst einmal das Verhältnis zwischen dir und deiner Mutter für dich klären und dann deine Entscheidung treffen. Es kann ja auch sein, daß dir das zu erbende Geld weniger wichtig wird, wenn du dich innerlich mit dir und deinen wesentlichen Lebensinhalten auseinandersetzt.

Lieben Gruß! Ursula
 
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