Dies ist ein Beitrag zum Thema EiWi im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sagt mal, geht euch das auch so.
Ich hab hier n Betroffenen, der bestellt fröhlich durch die Gegend - hauptsächlich ...
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20.08.2010, 08:25 | #1 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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EiWi
Sagt mal, geht euch das auch so.
Ich hab hier n Betroffenen, der bestellt fröhlich durch die Gegend - hauptsächlich Dienstleistungssachen: Telefon, Zugänge zu Internetplattformen etc. Ich kann die Sachen per EiWi alle kündigen. Das wird auch akzeptiert. Was durchgängig nicht akzeptiert wird, ist meine Erklärung, dass ich in den Vertrag nicht eingewilligt habe und er deshalb nicht zustande gekommen ist. Hier laufen Mahnsachen noch und nöcher. Ich hab das Ganze jetzt ner Anwältin auf ´n Tisch gelegt. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
20.08.2010, 11:13 | #2 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Dieses "nicht eingewilligt" lass ich i. d. R. weg - teile nur den EiV mit und dass daher der Vertrag nicht rechtswirksam ist. Damit gab's bis dato keine Probleme. Kann mir vorstellen, dass das evtl. zu Irritationen führt - unsere "Standard"-Gläubiger und deren Vertreter haben ja nur bedingt Ahnung von Betreuungsrecht...
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20.08.2010, 11:33 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hmm ... ich glaub nicht. Meine übliche Formulierung ist (kopiert):
"... Ich mache insbesondere darauf aufmerksam, dass mein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge vorliegt. In den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag, willige ich nicht ein. Er ist damit nicht zustande gekommen. ..." Ich hab mehr den Eindruck, die setzen auf Dummenfang. Das gabs je früher auch schon, aber jetzt wirkt es früher irgendwie verschärft. Fehlt nur noch, dass man alles per Einschreiben rausschicken muss. Ein Brief war nämlich schon mal "nicht angekommen". Gr. R.
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20.08.2010, 12:00 | #4 | |||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Im Regelfall formuliere ich das etwa so: "Der Forderung wird widersprochen. Es besteht Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. Der Vertrag ist somit nicht rechtskräftig zustande gekommen. Die weitere Nutzung der persönlichen Daten des Betreuten, sowie der Einzug von Beträgen vom Konto des Betreuten per Lastschrift wird Ihnen und Ihrer Mandantin ausdrücklich untersagt. Wir betrachten die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen." Vielleicht nicht ganz sauber formuliert - aber m. E. unmissverständlich. Zitat:
Zitat:
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23.08.2010, 18:21 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin MOin Zusammen
Für Gläubiger habe ich mit vorliebe FAXe. Da gibt's ein ordentliches Protokoll mit der verkleinerten Kopie meines Schreibens und das reicht. Vom Text her ist kaum ein Unterschied zu denen von Euch. Probleme habe ich mit Gläubigern sehr wenig - eher meinen Spaß, wenn die sich zu blöd anstellen. Viele Gläubiger, Inkassos und RAe versuchen es auf dummdreist - Dann kann man sie ernst nehmen und auch dummdreist antworten. Debile Deppen müssen einfache Sätze 10mal bekommen. Ich habe Kein Problem das letzte FAX mit einem neuen Datum zu versehen, wenn ein Gläubiger nicht bereit ist mir gegenüber seine Forderung zu begründen (sprich darzulegen, was er wofür fordert). Blöde Rückfragen wg. des EiV habe ich höchstens mal gehabt, wenn ein neuer Gläubiger einen neuen Betreuerausweis (immer der aktuelle) zugefaxt gekommen hat und jetzt meint, seine Forderung wäre aber schon älter. Dann bekommt er eben den alten und gut. Im allgemeinen habe ich für mich ein Standardverfahren für Schuldenangelegenheiten entwickelt, dass im Alltag einfach abzuarbeiten ist (da hilft dann auch die Schreibkraft und fragt inzwischen nicht mehr, warum ich denn der GEZ schon zum x-ten mal das selbe Schreiben schicke... sie grinst mit). Damit bleibt dann Luft für die spezieleren Fälle. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.08.2010, 19:35 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
also ich unterscheide noch, für Haas und Co hab ich die Standartbriefe bzw. Fax, jeweils mit neuem Datum und immer derselbe Text. Dort liest ja eh keiner. Bei solchen wie eingangs in Rudis Frage gebe ich mir erst mal Mühe die Kuh vom Eis zu bringen, aber wenn ich sehe, es läuft immer auf daselbe raus- Standartfax. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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Stichworte |
einwilligungsvorbehalt, gläubiger, schulden, vertrag |
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