Dies ist ein Beitrag zum Thema "Probezeit" Ehrenamt für Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich weiß, dass es über die 11 Betreuungen viele Beiträge gibt. Ich schildere hier trotzdem noch einen Sachverhalt und wäre ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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Ich weiß, dass es über die 11 Betreuungen viele Beiträge gibt. Ich schildere hier trotzdem noch einen Sachverhalt und wäre an euren Meinungen interessiert.
Seit einiger Zeit bewerbe ich mich nun in verschiedenen Städten und Landkreisen unserer Umgebung als Berufsbetreuerin. 2 Betreuungsstellen haben nicht mit „wir können unsere etablierten Berufsbetreuer schon nicht auslasten“ reagiert. Eine davon meinte, ich solle erst in dem anderen Landkreis 11 Betreuungen bekommen, dann würden sie mir auch 3 oder 4 geben. Aber sie wollen nicht diejenigen sein, die „unter Druck stehen und mir 11 Betreuungen besorgen müssen“. Das ist die Betreuungsstelle, wo mich mein Bekannter vorstellen wollte, der zunächst 3 seiner Betreuungen an mich abgeben würde. Er konnte dann nicht mit zum Gespräch. Er hatte jahrelang nur 5 Betreuungen und konnte aber von Anfang an als Berufsbetreuer abrechnen. Die andere Betreuungsstelle zeigte sich sehr interessiert, da ich Fachkraft mit Erfahrung bin (Sozialarbeiterin) und meinte, ich müsste ehrenamtlich anfangen. Sie würden mir dann auch innerhalb kürzester Zeit 10 Betreuungen besorgen und danach könnte ich Berufsbetreuerin werden. Allerdings: Ich wollte mit einer Bekannten, die dort schon als Berufsbetreuerin arbeitet, eine Bürogemeinschaft gründen. Damit ist also die Absicht der Berufsmäßigkeit völlig klar. Und die betreffende Betreuungsstelle ist über unseren Plan informiert. Trotzdem soll ich erst 10 Betreuungen ehrenamtlich führen? Ist es nicht ein bisschen viel verlangt, neben meiner (noch) Stelle 10 Betreuungen ehrenamtlich zu führen, wenn ich dafür eine einfache Anfahrt von 63 km habe und an meinem Arbeitsplatz dafür Stunden abbauen muss. (So war der Plan für berufsmäßig geführte Betreuungen). Was ist nach den 10 Betreuungen? Die können ja auch ewig so bleiben und die 11. kommt dann nicht? Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Sollte die 11. doch kommen, kann man alle Betreuungen in Berufsbetreuungen umwandeln? Widerspricht es nicht §1 VBVG, wenn zur „Probe“ erst mal 10 Betreuungen ehrenamtlich geführt werden, wenn doch die Absicht der Berufsmäßigkeit völlig klar ist? Wie ist es denn, wenn man vor dem Richter die Absicht der Berufsmäßigkeit äußert. Kann man danach, falls er (wie die Betreuungsstelle vorschlägt) die Betreuung als ehrenamtlich geführt in die Urkunde einträgt, noch per Beschwerde eine Richtigstellung verlangen? Oder richten sich die Richter immer nach der Betreuungsstelle? Für mich klingt das etwas frech nach Ausbeutung. Was würdet Ihr jetzt tun? Ich soll mich nun persönlich bei der Betreuungsstelle zu einem Gespräch vorstellen. Danke und Grüße |
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#2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
Zitat:
Mir ist so etwas erspart geblieben, da ich mit der 1. Bestellung abrechnen konnte, die Berufsmäßigkeit direkt bei der Betreuungsbehörde festgehalten wurde. Es war einfach klar, dass ich voraussichtlich mehr als 10 Betreuungen führen werde und das war gar kein Thema.. Generell hat das Gericht die Berufsmäßigkeit festzustellen, aber es wird sich vermutlich nach den Angaben der Betreuungsstelle richten. Vielleicht könntest evtl. noch beim Gericht, in dem Erstgespräch, entsprechende Angaben machen. Dann hättest Du allerdings schon die 1. ehrenamtlich Betreuung. Bei mir war es so, dass ich dort u.a. meine Vermögenshaftpflichtversicherung, Angaben zur Person ect. hinterlegen musste und auch zur Berufsmäßigkeit nochmals befragt wurde. Das ist aber fast 10 Jahe her. Ich kann Dir das ganz schlecht was raten, weil ich das so eben gar nicht so kenne, aber ich würde alles in Gang setzen, damit ich das umgehen könnte. Bei Dir scheint das dazu so glasklar zu sein. Es heißt doch mehr als 10 Betreuungen oder mehr als 20 Wochenenstunden. Letzere dürfte man schneller erreicht haben. Wieso sollte man dann eigentlich zunächst unbedingt 10 Betreuungen führen? Ganz besonders, wenn man angibt ohnehin mehr führen zu wollen? Unter welchem Druck steht man denn jemanden 11 Betreuungen zukommen zu lassen? Die kommen doch nicht alle aufeinmal und es gibt, soweit mit bekannt ist, auch kein Zeitfenster. Entweder man hat noch Kapazität bei der Betreuungsstelle oder man hat sie nicht. Dann sind es zu Anfang halt nur 3-4 Betreuungen und immer wieder kommt mal eine dazu. Das zunächst auf eine andere Behörde abzuwälzen finde ich schon sehr merkwürdig. Ganz ehrlich, unter solchen Voraussetzungen hätte ich vermutlich gar nicht erst angefangen. Du musst Du auch künftig mit der Betreuungsstelle zusammenarbeiten, gerade am Anfang, wenn Dich noch keiner der Richter kennt. Finde ich schon gar keinen guten Anfang. |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
ich sehe das ähnlich wie Tina und bei mir war auch der Verlauf so ziemlich gleich. Ich habe ab der 1. Betreuung als Berufsbetreuer abgerechnet, man muss ja auch gar keine 10 oder 11 haben um abrechnen zu können. Bei uns reicht der Satz der Betreuungsstelle im Vorschlag: ...wird in absehbarer Zeit mehr wie 11 Betreuungen führen. Ob Richter sich nach den Vorschlägen der Betreuungsstelle richten ist total abhängig von den regionalen Zuständen. Im Hinterkopf dazu sollte man haben das es auch eine implizierte Forderung an Betreuungsstellen gibt ehrenamtliche Betreuungen wenn möglich zu fördern. Das könnte der Grund für solch schwammigen und nebulösen Auskünfte sein. Wahrscheinlich wirst Du nicht drum rumkommen für Dich selbst eine Entscheidung zu treffen, wieviel Risiko kannst Du mittragen ohne in Nöte zu geraten. Wenn Du das für Dich klar hast, dann geh zum Gespräch und lote aus was drin ist. Es ist schwer einen Rat zu geben in der Sache weil einfach viel von den regionalen Zuständen und Deiner ganz persönlichen Situation abhängt. Ich persönlich hätte mich damals, genau wie Tina auch, nicht auf ein solches Konstrukt eingelassen. Ich wollte diese Arbeit machen aber selbstverständlich auch davon leben können, bzw. dafür angemessen bezahlt werden. Viel Glück bei der Entscheidung und dem Gespräch (damit vergibt man sich ja auch erst mal nichts) Grüsse Michaela Geändert von michaela mohr (25.08.2010 um 08:52 Uhr) |
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#4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Bei mir wars so, dass beide AG´s bei denen ich mich gemeldet habe, die ersten zehn Betreuungen im Ehrenamt beschlossen, obwohl ich lauthals verkündet habe, Berufsbetreuer werden zu wollen.
Ich wurde dann aber auch ziemlich rasch "eingedeckt". Es hat bei mir nur 4 Monate gedauert, die ich mit´m Bankkredit überbrückt habe. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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Keine der drei nimmt einen Betreuer an, der den Wohnort in einem anderen Gebiet hat!
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#6 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
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#7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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Heißt das dann, dass manche Betreuer als Service und um kürzere Wege zu haben
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#8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.05.2010
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Hi,
natürlich nicht. Man legt den Bürositz in einen Bezirk, wo es Bedarf gibt. |
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Stichworte |
berufsbetreuer, betreuungsbehörde, ehrenamt, ehrenamtlicher betreuer |
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