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Beginn als Berufsbetreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn als Berufsbetreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bezüglich der Einstufung kann ich vlt. was beitragen. Bevor ich den Hochschulabschluss erworben hab, war ich auch Krankenschwester (und bin ...


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Alt 29.08.2010, 20:57   #11
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Bezüglich der Einstufung kann ich vlt. was beitragen.
Bevor ich den Hochschulabschluss erworben hab, war ich auch Krankenschwester (und bin es natürlich auch noch ). Wurde bei allen Betreuungen mit Gesundheitssorge in die Stufe 2, bei allen anderen nur in die 1 eingestuft. Fand diese Regelung zwar recht seltsam, da es aber von vorn herein nur für eine begrenzte Zeit war, hab ich es einfach so hingenommen.
Grundsätzlich dürftest du die mittlere Vergütungsstufe erhalten.

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 30.08.2010, 17:41   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
Standard

Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.

Ich merke, so einfach ist das nicht. Ich habe mir jetzt erst mal ein Buch bestellt und schau da mal rein.
Puh, aber besser ich mach mich jetzt schlau, bevor ich auf die Nase falle.
Ich habe jetzt gesehen, dass einige Hochschulen ein Studium für Betreuung und Vormundschaft anbieten. Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?
Lg
Astrid
SchwesterAstrid ist offline  
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Alt 02.09.2010, 18:41   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard 100% Sicherheit gibt es nicht.

Hallo Schwester Astrid,

Achtung: Vielleicht wird meine folgende Darstellung etwas drastisch, aber das mache ich nur um Dir Mut zu machen und Dir Deine Entscheidung etwas leichter zu machen:

In die Selbständigkeit gehen Leute:
1. Um mehr Geld zu verdienen
2. Um freier zu sein / zufriedener zu sein
3. Weil sie müssen (keine Zukunft im Beruf oder Arbeitgeber).

Warum willst Du selbständig werden? Ich vermute einfach mal, um von zu Hause aus arbeiten zu können und die Zeit besser einteilen zu können.

Wenn Du ein mulmiges Gefühl hast, ob Du als Betreuer in die Selbständigkeit gehen sollst, dann solltest Du es sein lassen. Schließlich hast du einen sicheren Job.

Denn: Einfacher in die Selbständigkeit als bei einem Betreuer geht es nicht mehr!!!

Bevor ich nun Widerspruch ernte, begründe ich das jetzt schnell. Vorangestellt sei, dass ich schon seit vielen Jahren in der Selbständigkeit bin (und auf keinen Fall wieder in ein Angestelltenverhältnis möchte):

Selbständigkeit im Vergleich: Schreiner und Betreuer

Gründung:

Der Beteuer stellt sich (unabhängig von seinen bisherigen Lebenslauf) vor. Ist er persönlich geeignet, und werden Leute gebraucht, wird er genommen.

Der Schreiner muss, egal wie gut er ist und egal ob er geeignet wäre, Meister sein. Ist er kein Meister, muss er erst einmal die Meisterschule besuchen. Das dauert und kostet.
Der Schreiner muss danach selbst prüfen, ob es starke Konkurrenz vor Ort gibt.

Investitionen:

Der Betreuer braucht keine. Selbst wenn er "mehr" möchte sind sie äußerst gering. Ein notwendiger PC kann ein sehr altes Modell sein. Software gibt es als Open-Source oder für wenig Geld (35 Euro) oder 9 Monate zur Probe usw. Handy hat heute jeder.

Der Schreiner braucht eine Ausrüstung bei der ein fünfstelliger Betrag mindestens drin ist. Und die muss komplett bereit sein, bevor er sich überhaupt bemüht Aufträge zu bekommen.

Betriebsstätte:

Der Betreuer kann auch vom Küchentisch aus arbeiten.

Der Schreiner braucht eine Werkstatt, die er pachten oder kaufen muss.
Auch bei einen Fahrzeug wird er nicht mit einem "normalen" PKW auskommen sondern muss investieren.

Auftäge:

Der Betreuer bekommt seine Aufträge zugeordnet und kann dann einen Auftrag sehr gut kalkulieren, d.h. er weiß wie viel Geld er einnimmt und wann er damit rechnen kann.

Der Schreiner muss sich jeden Auftrag selbst suchen und jeden Auftrag auch selbst kalkulieren. Je nach Konkurrenzsituation wird er bei seinen Erträgen Abstriche machen müssen.
Er wird auch Aufträge annehmen, bei denen nur die variablen Kosten und vielleicht ein kleiner Teil der Fixkosten gedeckt sind.

Vorfinanzierung:

Der Betreuer muss seine Lebenshaltungskosten vorfinanzieren, bis die erste Abrechnung bezahlt wird.

Der Schreiner muss das auch tun - darüber hinaus noch seine Investitionen (Miete, Zinsen, Material).

Auch bei ihm dauert es teilweise bis zu einem dreiviertel Jahr, bis er für seine Arbeit Geld sieht (nur im horizontalen Gewerbe wird vor der Leistung bezahlt).

Bsp: Schreiner ist im Messebau tätig: Messe ist in 3 Monaten. Schreiner kauft Material, baut Stand, baut auf der Messe auf und stellt ein paar Wochen nach der Messe die Rechnung.
Evtl. sind Abschlagszahlungen vereinbart.

Zahlungssäumnis

Der Betreuer kann 100% mit seinen Pauschalen rechnen.

Der Schreiner muss auf die Zahlungswilligkeit und -fähigkeit seines Kunden hoffen. Ggf. muss er Mahnkosten und Zwangsvollstreckungskosten tragen.


Weil ich weiß, wie's woanders ist, meine ich, dass die Existenzgründung als Betreuer eigentlich eine Existenzgründung mit vorhandenen Rettungsring ist. Schwimmen muss man aber trotzdem...

Um die ersten Monate zu überbrücken, hat der Gesetzgeber ja seinen Existenzgründungszuschuss gemacht:

12 Monate 60% (glaube ich) vom letzen Netto (zzgl. 300 Euro für Krankenversicherung) finde ich ziemlich großzügig. Letzeres gibt es sogar auf 15 Monate.

Du musst nur 1 Tag arbeitslos sein, d.h. kündigen, das dann sofort der Arbeitsagentur mitteilen und 1 Tag nach der Kündigungsfrist mit der Betreuertätigkeit anfangen.

Du kannst auch von dir selbst aus kündigen, und bekommst die Leistung trotzdem gleich!

Wenn Du das nicht möchtest, dann empfiehlt sich die Teilzeitarbeit beim Einstieg. Es wird sowieso dauern, bis du voll ausgelastet bist und im Gegensatz zum Schreiner, wirst du die beschäftigungslose Zeit nicht mit Akquisen füllen.
Als Krankenschwester sollte das bestimmt kein Problem Teilzeit zu arbeiten.
Und wenn nicht als Krankenschwester dann bei einem Pflegedienst.

100% Sicherheit wird es nicht geben.

Ich wiederhole: Ist dir bei allen Möglichkeiten, die es für dich gibt immer noch mulmig, dann lass die Finger davon!

Ich empfehle Dir zur IHK-Gründungsberatung zu gehen (kostet wenig oder nichts). Die stellen die richtigen Fragen und du kannst auch einen Test machen, ob du als Selbständige geeignet bist.

Für Deine Entscheidung wünsche ich Dir alles Gute.
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Nur du allein kannst es schaffen –
aber du schaffst es nicht allein.
napi ist offline  
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Alt 02.09.2010, 18:54   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard Vorausetzungen der Berufsbetreuung

Versicherungen:
Haftpflicht ganz wichtig!!!! (auch Vermögensschäden)

Unfallversicherung = wird über die Berufsgenossenschaft gemacht (ist Pflicht und im Verhältnis zu einer Versicherung am freien Markt relativ günstig.

Wenn Du selbständig wirst, denk daran:
Krankenversicherung, Altersvorsorge...
Ersteres kann gar nicht weggelassen werden, Letzteres kann höchsten ein paar Monate weggelassen werden.
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napi ist offline  
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Alt 02.09.2010, 18:56   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard

Oh vergessen:
Zum Steuerberater:

Zuerst mal Gründungsseminar bei der IHK zum Thema Steuern besuchen.
Da kann man auch spezifische Fragen stellen.
Wenn dann noch was offen ist, kann man immer noch zum Steuerberater hingehen.
Kostet aber ein paar Hunderter...
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napi ist offline  
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Alt 03.09.2010, 17:43   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.05.2010
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Der Schreiner muss, egal wie gut er ist und egal ob er geeignet wäre, Meister sein. Ist er kein Meister, muss er erst einmal die Meisterschule besuchen.
Hi,

das ist heute nur noch teilweise richtig. Seit einigen Jahren können sich Gesellen selbständig machen, wenn sie vorher mindestens 5 Jahre in einer Führungsposition waren. Sie brauchen dann ein Zeugnis oder eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie entsprechende Tätigkeiten wie z.B. die Angebotserstellung u.ä. selbständig verrichtet haben. Ganz sicher gilt das für Schlosser und ich denke auch für Schreiner.
habicht ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, berufsbetreuung, selbständigkeit, vergütungsstufe

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