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Beginn als Berufsbetreuerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn als Berufsbetreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie habt ihr als Betreuer angefangen? Ich meine das finanziell? Ich bin Alleinerziehende Mutter und arbeite im Krankenhaus. Nun spiele ...


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Alt 27.08.2010, 19:01   #1
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Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
Standard Beginn als Berufsbetreuerin

Wie habt ihr als Betreuer angefangen?
Ich meine das finanziell?
Ich bin Alleinerziehende Mutter und arbeite im Krankenhaus. Nun spiele ich mit dem Gedanken, mich als Berufsbetreuerin Selbstständig zu machen. Ich habe mich erkundigt, aber es war frustrierend. Da ich einen festen Arbeitsplatz habe, stehen mir keine Fördergelder zu. Wie habt ihr das gemacht?
Wenn ich keine Gelder erhalte und meine Rechnungen erst nach 3 Monaten einreichen kann, bedeutet das wohl das Ende als Berufsbetreuerin, noch bevor ich angefangen habe, oder gibt es eine Lösung???
Ich wäre sehr verbunden für Tipps und Hilfe.
SchwesterAstrid ist offline  
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Alt 27.08.2010, 19:18   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Astrid,

es ist ein wirklich langer und steiniger Weg bis man so davon leben kann, das Dipos, Kredite, Sorgen usw. irgendwann nicht mehr nötig sind.
Die drei Monate bis zur ersten Vergütungsabrechnung sind nur das Minimum an Warten. Bei der ersten Abrechnung muss grundsätzlich der Revsior noch gehört werden, das sind dann auch noch mal zwei Wochen, in der Regel dauert es ab Abrechnungsabgabe so 3-5 Wochen bis das Geld auf deinem Konto ist.
Wenn z.B. Anträge vorliegen dauert es noch länger, da muss erst die Akte zurück sein.

Einige hatten wohl vorher was gespart, andere die Banken in Anspruch genommen oder sich privat was geliehen. Viel mehr Möglichkeiten hat man nicht.
Am besten wäre noch die Lösung mit dem gutverdienenden Ehemann- aber wer hat den schon wenn er gebraucht würde

Tut mir leid, das es so frustierend klingt aber es ist wirklich nicht einfach das erste Jahr durchzustehen, man bekommt ja auch nicht sofort ausreichend Fälle, bzw. man kann nicht schlagartig von Null auf 40 gehen. Und die sind schon nötig wenn man alleine alle Kosten tragen muss.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.08.2010, 19:52   #3
Annatevka67
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Hallo Astrid,
könntest du deine aktuelle Tätigkeit nicht zunächst einmal reduzieren, auf 30 Std. oder halbe Stelle?? Es fängt doch zunächst eh nur mit wenigen Fällen an, so dass es zeitlich auch möglich wäre noch auf ner halben Stelle zu arbeiten.
(So stelle ich mir das zumindest im Moment vor...keine Ahnung ob das so möglich sein wird...)
Noch nicht den Mut verlieren, zur Not muss man vielleicht in den sauren Apfel beißen und tatsächlich einen Kredit aufnehmen.
Grüße!!!
 
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Alt 28.08.2010, 10:39   #4
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Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Tja, mit dem reduzieren ist das so eine Sache. Ich habe einen sehr guten Draht zur Betreuungsbehörde und die sagten mir, da ich in der Psychiatrie arbeite, bekomme ich keine psychisch Kranken. Wegen dem Interessenkonflikt, falls die eigenen Klienten ins Krankenhaus müssen. Da bekäme ich als "nur" alte, pflegebedürftige, zumeist in Heimen und die bringen abrechnungstechnisch nicht so viel, dass ich davon leben könnte. Und mir einen anderen Job suchen, der nichts mit dem Krankenhaus zu tun hat, wäre die Alternative.
Lohnt es sich denn für Euch, als Berufsbetreuer? Kann man davon gut leben?
SchwesterAstrid ist offline  
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Alt 28.08.2010, 10:54   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
es wäre zu prüfen, ob es sich für dich lohnen könnte, zunächst mal arbeitslos zu werden und dann irgendwelche existenzgründungszuschüsse + coaching + sonstwas zu bekommen... da gab es mal eine ganze menge. im detail weiß ich das aber nicht.
gruß, zeiten
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 28.08.2010, 14:34   #6
Annatevka67
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Ich habe einen sehr guten Draht zur Betreuungsbehörde und die sagten mir, da ich in der Psychiatrie arbeite, bekomme ich keine psychisch Kranken. Wegen dem Interessenkonflikt, falls die eigenen Klienten ins Krankenhaus müssen.
Na gut, aber auf deiner Arbeit betreust du doch nicht ALLE psychisch kranken Menschen, die in deiner Umgebung ggf. mal einer gesetzlichen Betreuung bedürfen!!!! Da bleiben doch nicht nur die alten und behinderten Menschen übrig??? Klingt jetzt irgendwie komisch! Die Betroffenen, mit denen du an deiner Arbeitsstelle zu tun hast, das macht doch am Ende nur einen winzig kleinen Teil derer aus, die in eurem Kreis ggf. mal von dir zu betreuen wären. Versteh ich nicht, was die da meinen!!


Zitat:
es wäre zu prüfen, ob es sich für dich lohnen könnte, zunächst mal arbeitslos zu werden und dann irgendwelche existenzgründungszuschüsse + coaching + sonstwas zu bekommen...
Also ich für meinen Teil würde mich da grundsätzlich sicherer fühlen mit einer halben Stelle, egal ob beim alten oder sonstigen Arbeitgeber. Wenn du dich arbeitslos meldest, bist du ja auch erstmal drei Monate gesperrt...

Zitat:
Wenn ich keine Gelder erhalte und meine Rechnungen erst nach 3 Monaten einreichen kann, bedeutet das wohl das Ende als Berufsbetreuerin,
Über die drei Monate mache ich mir gar nicht sooo große Sorgen. Finde die größere Unsicherheit besteht vermutlich darin, nicht zu wissen, wie lange man zunächst mit nur wenigen Fällen zu tun hat und dann halt entsprechend auch nicht so viel verdient. Es gibt hier diverse Beiträge, die darauf hindeuten, dass man ca. ein Jahr rechnen muss, bis man genügend Fälle hat, um davon zu leben. Da wäre es natürlich super, wenn die Betreuungsbehörde schon mal so UNGEFÄHR darüber Auskunft geben könnte, wie die aktuelle Stand in deiner Region grad ist.

Grüße!!!
 
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Alt 28.08.2010, 19:27   #7
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Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Zunächst mal vielen Dank für eure Antworten!
zu Zeiten:
Zitat:
es wäre zu prüfen, ob es sich für dich lohnen könnte, zunächst mal arbeitslos zu werden und dann irgendwelche existenzgründungszuschüsse + coaching + sonstwas zu bekommen... da gab es mal eine ganze menge. im detail weiß ich das aber nicht.
gruß, zeiten
Da ich Alleinerziehend bin, kann ich mir das nicht leisten. Und ich hätte auch ein Problem, ich weiß nicht, ob ich als Qualifizierte Krankenschwester wirklich 3 Monat nicht vermittelt werde. Aber gedacht habe ich daran auch schon und auch schon mal nachgefragt, leider scheidet dieser Weg aus.

zu Annatevka67:
Zitat:
Na gut, aber auf deiner Arbeit betreust du doch nicht ALLE psychisch kranken Menschen, die in deiner Umgebung ggf. mal einer gesetzlichen Betreuung bedürfen!!!! Da bleiben doch nicht nur die alten und behinderten Menschen übrig??? Klingt jetzt irgendwie komisch! Die Betroffenen, mit denen du an deiner Arbeitsstelle zu tun hast, das macht doch am Ende nur einen winzig kleinen Teil derer aus, die in eurem Kreis ggf. mal von dir zu betreuen wären. Versteh ich nicht, was die da meinen!!
Hört sich vielleicht wirklich komisch an, aber eine Sozialarbeiterin bei meiner Arbeitgeber, trotz anderer Abteilung wurden Betreuungen psychisch Kranker ausgeschlossen. Da bleibt die Behörde ganz klar und strikt. Da habe ich keine Chance.

Mir ist eben in der Badewanne aber eine Idee gekommen :
in der Nähe gibt es, außerhalb des Landkreises noch eine Psychiatrie. Vielleicht könnte ich dort zunächst mit einer 50 % Stelle arbeiten und mich dann langsam in die Berufsbetreuung rantasten. Und wenn ich vom Gericht weiterhin als Verfahrenspflegerin eingesetzt werde, kann ich das vielleicht finanziell überbrücken.
Aber bevor ich anfange, wieviel kommt denn so ungefähr an Geld auf mich zu?
Kann ich und mein Kind davon leben und können wir uns ihr Studium dann noch leisten?
Ich habe gar keine Ahnung wieviel so rumkommt!
SchwesterAstrid ist offline  
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Alt 28.08.2010, 20:07   #8
"Räuberbraut"
 
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Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von SchwesterAstrid Beitrag anzeigen
Hört sich vielleicht wirklich komisch an, aber eine Sozialarbeiterin bei meiner Arbeitgeber, trotz anderer Abteilung wurden Betreuungen psychisch Kranker ausgeschlossen. Da bleibt die Behörde ganz klar und strikt.
finde ich nachvollziehbar und richtig. die wahrscheinlichkeit, dass jemand psychkrankes irgendewann mal in der örtlichen psychiatrie landet, ist schon nicht so gering. und dann wäre der interessenkonflikt vorprogrammiert.


Zitat:
in der Nähe gibt es, außerhalb des Landkreises noch eine Psychiatrie. Vielleicht könnte ich dort zunächst mit einer 50 % Stelle arbeiten und mich dann langsam in die Berufsbetreuung rantasten.
ich wär nicht so sicher, dass "dein" gericht das dann gutheißt. oft werden ja auch patienten aus benachbarten landkreisen aufgenommen, die in der nähe wohnen...
und die belastung einen arbeitsplatzwechsels ist ja auch nicht ganz ohne. da hättest du dann quasi gleich zwei neue dinger am hals...


Zitat:
Aber bevor ich anfange, wieviel kommt denn so ungefähr an Geld auf mich zu?
das hängt ab von der "menge" der betreuungen und davon, wie du vergütungsmäßig eingestuft wirst. falls du ein studium hast, bist du automatisch in dem obersten stundensatz drin. anstonsten wird es vermutlich ein bisschen auch auf dein verhandlungsgeschick ankommen, in welchen "tarif" du reinkommst...
du kannst mal hier gucken: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon
auch zu bedenken ist, dass das alles brutto is und davon kosten wie krankenversicherung etc. noch abgehen.

gruß, zeiten
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Alt 29.08.2010, 12:00   #9
Annatevka67
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Würde ja schon denken, dass du als Krankenschwester auf der zweiten Stufe landest??? Da ist doch schon einiges an relevantem Wissen vorhanden. (Vielleicht gibts hier ja noch ehemalige Krankenschwestern, die das ggf. bestätigen können).

O.k. Argumentation der Behörde leuchtet dann natürlich doch ein...
Aber als Krankenschwester könntest du doch evtl. auch Jobs machen, die gar nichts mehr mit Psychiatrie zu tun haben (geh doch noch mal in die Badewanne überlegen ) Sozialstation fällt mir da als erstes ein, die beschäftigen doch gerne Teilzeitkräfte. Na gut, ist vielleicht nicht der Hit, aber wenn es nur für den Übergang ist?

Schönen Sonntag!!!
 
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Alt 29.08.2010, 19:17   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Hallo SchwersterAstrid,
wenn du lediglich die Pflegeausbildung hast wirst du maximal in der 2.ten Vergütungsstufe eigestuft werden. Ob und wann du von einer Tätigkeit als Betreuer ausschließlich leben kannst hängt noch von verschiedenen anderen Faktoren ab. Du solltest dir klarsein das die Stundensätze im VBVG inklusivStundensätze sind und du dvon auch noch UmSt. zahlen musst. Desweiteren sind Zahlungen für Krankenversicherung, BG, diverse Versicherungen, Büroausstattung etc. notwendig. Ob und wieviele Betreuungen du in welchem Zeitraum führts ist eine völlig ungewisse Sache.
Falls du also einen Job suchst in dem du Sicherheit für dich und dein Kind hast ist rechtliche Betreuung als selbsständige Tätigkeit vielleicht nicht so genial.
Bezüglich der Tätigkeit solltest du dir auch darüber klar sein das du durch deine Tätigkeit in der Psychiatrie zwar einen Vorteil in Bezug auf Kenntnis der Krankheitsbilder hast dir dies aber nur begrenzt für deine Tätigkeit von Nutzen ist da du keinerlei therapeutischen Auftrag hast.

Wie Michaela ja schon geschrieben hat kannst du nicht davon ausgehen das du nach 3 Monaten deine Vergütung bekommst, es kann sich auch auf 6 oder 8 Monate verlängern. Dies ist regional sehr unterschiedlich.

Schönen Abend noch,
Andreas
agw ist offline  
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