Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn als Berufsbetreuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie habt ihr als Betreuer angefangen?
Ich meine das finanziell?
Ich bin Alleinerziehende Mutter und arbeite im Krankenhaus. Nun spiele ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Wie habt ihr als Betreuer angefangen?
Ich meine das finanziell? Ich bin Alleinerziehende Mutter und arbeite im Krankenhaus. Nun spiele ich mit dem Gedanken, mich als Berufsbetreuerin Selbstständig zu machen. Ich habe mich erkundigt, aber es war frustrierend. Da ich einen festen Arbeitsplatz habe, stehen mir keine Fördergelder zu. Wie habt ihr das gemacht? Wenn ich keine Gelder erhalte und meine Rechnungen erst nach 3 Monaten einreichen kann, bedeutet das wohl das Ende als Berufsbetreuerin, noch bevor ich angefangen habe, oder gibt es eine Lösung??? Ich wäre sehr verbunden für Tipps und Hilfe. |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Astrid,
es ist ein wirklich langer und steiniger Weg bis man so davon leben kann, das Dipos, Kredite, Sorgen usw. irgendwann nicht mehr nötig sind. Die drei Monate bis zur ersten Vergütungsabrechnung sind nur das Minimum an Warten. Bei der ersten Abrechnung muss grundsätzlich der Revsior noch gehört werden, das sind dann auch noch mal zwei Wochen, in der Regel dauert es ab Abrechnungsabgabe so 3-5 Wochen bis das Geld auf deinem Konto ist. Wenn z.B. Anträge vorliegen dauert es noch länger, da muss erst die Akte zurück sein. Einige hatten wohl vorher was gespart, andere die Banken in Anspruch genommen oder sich privat was geliehen. Viel mehr Möglichkeiten hat man nicht. Am besten wäre noch die Lösung mit dem gutverdienenden Ehemann- aber wer hat den schon wenn er gebraucht würde ![]() Tut mir leid, das es so frustierend klingt aber es ist wirklich nicht einfach das erste Jahr durchzustehen, man bekommt ja auch nicht sofort ausreichend Fälle, bzw. man kann nicht schlagartig von Null auf 40 gehen. Und die sind schon nötig wenn man alleine alle Kosten tragen muss. Grüsse Michaela |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Astrid,
könntest du deine aktuelle Tätigkeit nicht zunächst einmal reduzieren, auf 30 Std. oder halbe Stelle?? Es fängt doch zunächst eh nur mit wenigen Fällen an, so dass es zeitlich auch möglich wäre noch auf ner halben Stelle zu arbeiten. (So stelle ich mir das zumindest im Moment vor...keine Ahnung ob das so möglich sein wird...) Noch nicht den Mut verlieren, zur Not muss man vielleicht in den sauren Apfel beißen und tatsächlich einen Kredit aufnehmen. Grüße!!! ![]() |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Tja, mit dem reduzieren ist das so eine Sache. Ich habe einen sehr guten Draht zur Betreuungsbehörde und die sagten mir, da ich in der Psychiatrie arbeite, bekomme ich keine psychisch Kranken. Wegen dem Interessenkonflikt, falls die eigenen Klienten ins Krankenhaus müssen. Da bekäme ich als "nur" alte, pflegebedürftige, zumeist in Heimen und die bringen abrechnungstechnisch nicht so viel, dass ich davon leben könnte. Und mir einen anderen Job suchen, der nichts mit dem Krankenhaus zu tun hat, wäre die Alternative.
Lohnt es sich denn für Euch, als Berufsbetreuer? Kann man davon gut leben? |
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#5 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
es wäre zu prüfen, ob es sich für dich lohnen könnte, zunächst mal arbeitslos zu werden und dann irgendwelche existenzgründungszuschüsse + coaching + sonstwas zu bekommen... da gab es mal eine ganze menge. im detail weiß ich das aber nicht. gruß, zeiten
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#6 | |||
Gast
Beiträge: n/a
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![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Grüße!!! ![]() |
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#7 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Zunächst mal vielen Dank für eure Antworten!
![]() zu Zeiten: Zitat:
zu Annatevka67: Zitat:
Mir ist eben in der Badewanne aber eine Idee gekommen ![]() in der Nähe gibt es, außerhalb des Landkreises noch eine Psychiatrie. Vielleicht könnte ich dort zunächst mit einer 50 % Stelle arbeiten und mich dann langsam in die Berufsbetreuung rantasten. Und wenn ich vom Gericht weiterhin als Verfahrenspflegerin eingesetzt werde, kann ich das vielleicht finanziell überbrücken. Aber bevor ich anfange, wieviel kommt denn so ungefähr an Geld auf mich zu? Kann ich und mein Kind davon leben und können wir uns ihr Studium dann noch leisten? Ich habe gar keine Ahnung wieviel so rumkommt! |
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#8 | |||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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![]() Zitat:
Zitat:
und die belastung einen arbeitsplatzwechsels ist ja auch nicht ganz ohne. da hättest du dann quasi gleich zwei neue dinger am hals... Zitat:
du kannst mal hier gucken: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon auch zu bedenken ist, dass das alles brutto is und davon kosten wie krankenversicherung etc. noch abgehen. gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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#9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Würde ja schon denken, dass du als Krankenschwester auf der zweiten Stufe landest??? Da ist doch schon einiges an relevantem Wissen vorhanden. (Vielleicht gibts hier ja noch ehemalige Krankenschwestern, die das ggf. bestätigen können).
O.k. Argumentation der Behörde leuchtet dann natürlich doch ein... Aber als Krankenschwester könntest du doch evtl. auch Jobs machen, die gar nichts mehr mit Psychiatrie zu tun haben (geh doch noch mal in die Badewanne überlegen ![]() Schönen Sonntag!!! ![]() |
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#10 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Hallo SchwersterAstrid,
wenn du lediglich die Pflegeausbildung hast wirst du maximal in der 2.ten Vergütungsstufe eigestuft werden. Ob und wann du von einer Tätigkeit als Betreuer ausschließlich leben kannst hängt noch von verschiedenen anderen Faktoren ab. Du solltest dir klarsein das die Stundensätze im VBVG inklusivStundensätze sind und du dvon auch noch UmSt. zahlen musst. Desweiteren sind Zahlungen für Krankenversicherung, BG, diverse Versicherungen, Büroausstattung etc. notwendig. Ob und wieviele Betreuungen du in welchem Zeitraum führts ist eine völlig ungewisse Sache. Falls du also einen Job suchst in dem du Sicherheit für dich und dein Kind hast ist rechtliche Betreuung als selbsständige Tätigkeit vielleicht nicht so genial. Bezüglich der Tätigkeit solltest du dir auch darüber klar sein das du durch deine Tätigkeit in der Psychiatrie zwar einen Vorteil in Bezug auf Kenntnis der Krankheitsbilder hast dir dies aber nur begrenzt für deine Tätigkeit von Nutzen ist da du keinerlei therapeutischen Auftrag hast. Wie Michaela ja schon geschrieben hat kannst du nicht davon ausgehen das du nach 3 Monaten deine Vergütung bekommst, es kann sich auch auf 6 oder 8 Monate verlängern. Dies ist regional sehr unterschiedlich. Schönen Abend noch, Andreas |
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Stichworte |
berufsbetreuer, berufsbetreuung, selbständigkeit, vergütungsstufe |
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