Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungszeitraum - wann erlöscht Anspruch auf Aufwandsentschädigung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von rahmmandel
Bei der Pauschale gibt es ja ein fixes Verfallsdatum (31.03.)
Frage für mich ist dabei immer ...
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31.08.2010, 14:55 | #11 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
nachdem ich mal unsere Anwärter mit der Frage belastet habe muss ich mich doch korrigieren. Wenn du am 10.3.08 bestellt wurdest besteht dein Anspruch auf die Pauschale ab dem 09.03.2009. Da dein Anspruch nach 1835a BGB 3 Monate nach Ende des Jahres verfällt in welchem du deinen Anspruch erworben hast wäre dies der 01.04.2010 gewesen. Danach wäre er für 2008 verfallen aber für 2009 hättest du noch Anspruch. Aber letztendlich solltest du das mal mit dem zuständigen Rechtspfleger abklären. Gruß, Andreas |
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Stichworte |
ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, pauschale, rechnungslegung, vergütung, vergütungsantrag |
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