Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuern & Finanzamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hi Conny!
Ist es nicht unglaublich, was es alles zu beachten gilt?!!!!
Ich wünsche Dir alles Gute für die Meldung ...
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#11 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hi Conny!
Ist es nicht unglaublich, was es alles zu beachten gilt?!!!! Ich wünsche Dir alles Gute für die Meldung an die KK und natürlich KEINE NACHZAHLUNGEN!!! Halt mich doch bitte auf dem Laufenden......Danke!!!! Lieben Gruß, Superthor!
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#12 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,
es muss ja nicht sein, dass es bei allen Krankenkassen gleich läuft. Aber bei mir war es kein Problem. Ich habe eine Teilzeitstelle (19,5 Stunden/Woche) und arbeite selbständig als Betreuerin. In dem Fragebogen der Krankenkasse habe ich angegeben, dass die selbständige Tätigkeit 10 Stunden/Woche umfasst und das wurde so akzeptiert. Die 10 Stunden sind natürlich irgendwie ein Fantasiewert. In der Realität arbeite ich viel mehr, aber unbezahlt... ![]() Die 10 Stunden/Woche habe ich so gewählt, weil ich erst mal längerfristig unter der Umsatzsteuergrenze bleiben will (also 17500 Umsatz-Grenze) und eben die ganzen Sozialversicherungen etc. auch über den Angestellten-Job abgedeckt haben will. Es geht der KK ja um die irgendwie nachvollziehbaren, also abrechenbaren Stunden. @ MorganaNight: Auf jeden Fall musst du nur einmal KK-Beiträge bezahlen - entweder als Angestellte oder als Selbständige. Ich denke schon, dass deine KK das weiter so akzeptieren wird, du darfst eben nur nicht schreiben, dass du eigentlich 24 Stunden für deine Klienten im Dienst bist oder so... ![]()
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Viele Grüße Kathrin |
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#13 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hi Kathrin!
Wie viele Betreuungen hast Du denn neben der halben Stelle?...mir wurde bei der Betreuungsstelle gesagt, dass ich - um als Berufsbetreuer zugelassen zu werden - mind. 10 Betreuungen führen oder aber eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nachweisen müsste...abgesehen von der Schwierigkeit, diesen Nachweis zu erbringen, stelle ich es mir nicht einfach vor, neben einer 19,5 Std.-Stelle 10 Betreuungen (oder gar mehr????) zu führen!...oder bin ich als (noch nicht mal) Anfänger nur zu ängstlich??? Hast Du der KK noch die Anzahl der Betreuungen o.ä. nennen müssen, oder hast Du einfach so " 10 Stunden" angegeben?...stimmt sehr optimistisch, dass es bei Dir so hingehauen hat! Lieben Gruß, Superthor!
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#14 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo,
ich habe "einfach so" 10 Stunden angegeben und ich habe bisher auch nur vier Betreuungen. Allerdings konnte ich ab der ersten Betreuung als Berufsbetreuerin abrechnen. Und wenn du mal überlegst: sagen wir, ich führe dann mal irgendwann 12 Betreuungen. Ein ungefährer Durchschnitts-Stunden-Wert pro Monat und Betreuung (den man bezahlt bekommet) sind 3,5 Stunden. Weil dann ja die meisten Betreuungen schon länger laufen. Also wären das in diesem Fall 42 (abrechenbare) Stunden im Monat, also ungefähr 10 in der Woche. Und wenn dann irgendwann der tatsächliche Zeitaufwand mit dem bezahlten übereinstimmt, muss ich insgesamt nur 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das ist doch nicht viel. ![]()
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Viele Grüße Kathrin |
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#15 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hi!
Nee....so gerechnet ist das natürlich nicht viel! Bin nur davon ausgegangen, dass gerade in der Startzeit alles etwas umfangreicher - und natürlich nicht mit den Vergütungsstunden gleichzusetzen - ausfällt!...so gesehen, lässt es sich mit 30 Wochenstunden prima arbeiten und leben! Lieben Gruß, Superthor!
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#16 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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![]() Zitat:
Als Angestellter war es so (wird mittlerweile durch die Zusatzbeiträge ausgehebelt), dass der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Als Freiberufler darfst du dann alles alleine zahlen. D.h. bei der Kalkulation darfst du nicht deine bisher gezahlten KK-Beiträge heranziehen sondern die x2 nehmen.
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Nur du allein kannst es schaffen – aber du schaffst es nicht allein. Geändert von napi (06.09.2010 um 09:52 Uhr) |
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berufsbetreuer, finanzamt, gewerbesteuer, krankenversicherung, sozialversicherung, steuerberater, steuern, umsatzsteuer |
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