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gesetzliche Betreuung

 

Steuern & Finanzamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuern & Finanzamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ich arbeite z.Zt. 12 Std/Woche als Betreuer in einer Wohnstätte für geistig behinderte Menschen, da meine Frau "voll" arbeitet ...


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Alt 31.08.2010, 20:32   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard Steuern & Finanzamt

Hallo!
Ich arbeite z.Zt. 12 Std/Woche als Betreuer in einer Wohnstätte für geistig behinderte Menschen, da meine Frau "voll" arbeitet und ich mich um die Kids kümmere!...die sind mittlerweile aus dem Gröbsten raus und ich habe wieder mehr Zeit und suche neue Aufgaben! )
Ich habe mich bei der Betreuungsstelle um die Zulassung als Berufsbetreuer beworben...hatte beim Vorstellungsgespräch schon ein gutes Gefühl, bin aber ohne feste Zusage wiede raus und harre nun der Zu- oder Absage, die irgendwann kommen mag!...ist jetzt grad vier Wochen her...blöde Ungewissheit!!!
Wie auch immer...ich habe jetzt mal den finanziellen Aspekt der freiberuflichen Tätigkeit ins Auge fassen wollen und war dann doch etwas überrascht, wie teuer z.B. Mitgliedschaft im Berufsverband und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung sind...das haut für Berufsanfänger ganz schön rein...und sinnvoll wären sicher auch noch weitere Versicherungen, oder??? Ich werde auf jeden Fall meine 12-Std.-Stelle behalten, damit die Sozialversicherungs-leistungen abgedeckt sind!

Jetzt aber mal langsam zu meinen eigentlichen Fragen...wie sieht es steuertechnisch aus?...da habe ich überhaupt keine Ahnung!
Welche Steuern habe ich als Berufsbetreuer zu entrichten...welche Freibeträge gibt es...wie und in welcher Form werden diese Steuern entrichtet...wie kann ich die zu zahlenden Steuern berechnen/überschlagen...muß ich die freiberufliche Tätigkeit anmelden...wenn ja, wo???

So viele Fragen...und dies ist erst ein Thema von vielen!!!

Mag mir jemand helfen?....wäre toll!!!!
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Superthor! ist offline  
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Alt 01.09.2010, 08:40   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Superthor,

ich versuch mal zu antworten und möchte Dich gleichzeitig bitten auch noch im Forum zu suchen. Für "Anfänger" gibt es bereits sehr viele Threads die Deine Fragen betreffen.

Anmelden musst Du die Tätigkeit nirgendwo, wir sind ja zum Glück seit neuestem keine Gewerbetreibende mehr. Im Berufsverband kann man sin- muss aber nicht. Eine Vermögenschadenshaftpflicht halte ich für die anfänglich wichtigste Versicherung, der Rest kann so nach und nach- je nach Kundenzuwachs- noch zugesetzt werden.

Deine Fragen nach Steuerklasse, Freibeträgen usw. musst Du Deinem Steuerberater stellen bzw. dem, der Deine persönlichen Verhältnisse genau kennt und bis jetzt Steuerdinge erledigt hat. Das kann von uns keiner wissen da wir Dich nicht kennen.

Du musst auf Deine Vergütungsabrechnungen auf jeden Fall Umsatzsteuer zahlen und -je nach Einkommen- auch eine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Unter Umständen wird dann auch noch Einkommenssteuer fällig.

Schwierig werden könnte bei den Bestellungen Deine jetztige Tätigkeit. Da besteht u. U. die Möglichkeit eines Abhängigkeitsverhältnisses (kommt auch auf den Träger an) und Du würdest solche Bestellungen nicht erhalten können.

Das wars mal für den Anfang, such Dich doch wirklich einfach mal hier durch.

Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.09.2010, 08:56   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hallo Michaela!

Besten Dank für die schnelle Antwort!...werde mich dann mal durch die "Anfänger-Themen" klicken...gute Sache das!

Die Steuergeschichten hatte ich bisher immer ohne Hilfe erledigt...waren ja durch nichtselbstständige Arbeitsverhältnisse auch nur relativ problemlose Steuererklärungen!

Das Abhängigkeitsverhältnis durch meine derzeitige Tätigkeit wird doch aber nur zum Problem, wenn ich Klienten meines Arbeitgebers betreuen oder aber welche an diesen vermitteln würde, oder?!?...da der Markt aber umfangreiche Alternativen anbietet,müsste es doch passen!...oder bin ich da zu blauäugig????

Lieben Gruß,

Superthor!
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Alt 01.09.2010, 09:47   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Superthor,

deshalb sagte ich ja, hängt vom Träger ab. Wenn Du bei einem der "grossen" beschäftigt bist wird das zum Problem. Ich denke da z.B. an Caritas o.ä.

Frag lieber nochmal bei Eurer Betreuungsstelle nach wie das gehandhabt wird, bzw. bei Deinem Gericht.
Ich war mal ehrenamtlicher Vorstand einer Einrichtung, drei Richter sahen darin kein Problem, einer teilte unmissverständlich mit dass er mich deshalb nicht mehr bestellen wird- wenn einer meiner Klienten dort wohnen sollte. Und das lässt sich nun mal, je nach örtlicher Gegenbenheit leider nicht steuern, bzw. das wäre zu umständlich geworden. Ich musste deshalb das Ehrenamt- anstatt den Job- aufgeben und bin deshalb inzwischen sehr vorsichtig.

Gruss Michaela
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Alt 01.09.2010, 13:08   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hi Michaela!

Ich bin bei einem eher kleinen Träger beschäftigt und denke, dass die Beschäftigung, zumal in einem äußerst geringen Umfang, nicht problematisch werden würde. Aber wie Du schon sagst...hängt sicherlich von den zuständigen Richtern ab...vielleicht erst mal abwarten und ggfs. dann erst eine Entscheidung treffen?!? Ich gehe aber schon davon aus, dass eine Tätigkeit im Vorstand eines großen Trägers - wenn auch ehrenamtlich - da schon etwas anderes ist, oder?!!
Wenn im Falle einer notwendigen Kündigung meiner jetzigen Stelle auch noch Sozialversicherungsabgaben etc. anfallen, dann wirds finanziell - zumindest in der Startphase - aber arg eng!...wie soll das realistisch möglich sein?...auweia!
Ohne Steuerberatung wird da wohl wirklich nichts mehr gehen...und die will dann auch noch bezahlt werden!...doppelauweia!
Aber...bisher ist ja (leider) alles noch Theorie!...habe seit dem Vorstellungsgespräch in der Betreuungsstelle vor 4 Wochen nichts mehr gehört...die Wartezeit scheint ja aber lt. Forum nicht unüblich zu sein!

Vielen Dank für die Ratschläge...fühle mich hier SEHR GUT AUFGEHOBEN!!!

Lieben Gruß,

Superthor!
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Alt 01.09.2010, 17:39   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Superthor,

als Berufsbetreuer fallen keine Sozialversicherungsabgaben an- Du bist dann selbstständig. Musst dann die KV, Alterssicherung usw. usw. selbst organisieren und zahlen. Oder teilweise über die Familienversicherung laufen lassen, aber wie das genau geht weiss ich leider nicht

Gruss Michaela
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Alt 01.09.2010, 18:24   #7
Held der Arbeit
 
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Hi Michaela!

Ja...das meinte ich...hab mich nur blöd ausgedrückt...und wenn man dann nicht auf vernünftige Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung verzichten möchte, kommt da auch schon wieder ne Menge zusammen!

Aber...ICH LASS MICH NICHT ENTMUTIGEN!!!!

Lieben Gruß,

Thorsten
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Alt 01.09.2010, 19:07   #8
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Steuern und Sozialversicherung

Hallo,

noch mal kurz zu den Steuern:
  • von der Umsatzsteuerpflicht kannst du dich erst mal befreien lassen (Kleinunternehmerregelung), wenn du im letzten Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € und im aktuellen Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € (glaub ich) Umsatz hattest/hast.
  • Einkommenssteuer ganz normal: du musst (wenn du als Einzelunternehmer startest) eine Einnahmenüberschuss-Rechnung aufstellen und in der Steuererklärung angeben. Bis du überhaupt erst einmal die ersten Einnahmen hast, kannst du dich aber auch hier von Vorauszahlungen befreien lassen.
  • insofern musst du deine Tätigkeit schon auch anmelden, nur jetzt nicht mehr als Gewerbetreibender, sondern als Freiberufler (beim Finanzamt anmelden, dann bekommst du auch eine neue Steuernummer)
und noch mal zur Sozialversicherung:
  • ich nehme mal an, dass du über deine 12h/Woche-Stelle sozialversichert bist (KK, RV, ALV) und die Kids bei deiner Frau mit versichert sind?
  • das ist (für den Anfang) gut, weil du dann tatsächlich nicht von den spärlichen Einnahmen auch noch Krankenversicherung etc. zahlen musst. Allerdings musst du deine freiberufliche Tätigkeit schon auch bei der Krankenkasse melden. Die schicken dir dann einen Fragebogen zu, um zu prüfen, welche der beiden Tätigkeiten den Schwerpunkt darstellt. Da musst du dann eben argumentieren, dass (erst mal, zumindest) die Angestellten-Tätigkeit der Schwerpunkt ist. Also z. B.: als Betreuer arbeitest du 8 Stunden/Woche, in dem anderen Job 12 Stunden/Woche.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 01.09.2010, 20:07   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Hallo, Kathrin!

Vielen Dank für Deine Hinweise!!!

An die KK-Geschichte hatte ich noch gar nicht gedacht...hast Du da Erfahrungen, ob die Kassen die von Dir genannten Argumente auch akzeptieren?...ist wohl abhängig von der Kasse, oder?...Mann oh Mann...was es nicht alles zu bedenken gilt...und das ist wohl erst der Anfang! *schluck*

Wie läuft es denn genau, wenn ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melde und eine neue Steuernummer bekomme...muß ich dann freiberufliche Tätigkeit und Tätigkeit im Angestelltenverhältnis getrennt veranlagen?...ist eine gemeinsame Veranlagung mit der Ehefrau weiterhin möglich ( und sinnvoll) ???

Umsatzsteuerbefreiung finde ich prima...denke nicht, dass ich die Euro 50.000 so schnell überschreite!!!*hohoho*

Lieben Gruß und einen schönen Feierabend!

Superthor!
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Superthor! ist offline  
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Alt 02.09.2010, 08:05   #10
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von KathrinW Beitrag anzeigen
  • das ist (für den Anfang) gut, weil du dann tatsächlich nicht von den spärlichen Einnahmen auch noch Krankenversicherung etc. zahlen musst. Allerdings musst du deine freiberufliche Tätigkeit schon auch bei der Krankenkasse melden. Die schicken dir dann einen Fragebogen zu, um zu prüfen, welche der beiden Tätigkeiten den Schwerpunkt darstellt. Da musst du dann eben argumentieren, dass (erst mal, zumindest) die Angestellten-Tätigkeit der Schwerpunkt ist. Also z. B.: als Betreuer arbeitest du 8 Stunden/Woche, in dem anderen Job 12 Stunden/Woche.
Ups....

Das wusste ich noch nicht. Arbeite seit Januar diesen Jahres nur noch 15 Stunden, habe aber meine KK nicht meine Teilselbstständigkeit mitgeteilt. Dachte es reicht, wenn ich voll selbstständig bin (ab Januar 2011), mich dann privat abzusichern. Werde mich wohl mal mit meiner KK in Verbindung setzen, hoffe es kommen keine große Nachzahlungen.
LG Conny
__________________
Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde
MorganaNight ist offline  
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