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Übergabe der Betreuung an einen ehrenamtlichen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe der Betreuung an einen ehrenamtlichen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin Berufsbetreuer und habe zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Betreuung an einen ehrenamtlichen Betreuer abgebe. ...


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Alt 07.09.2010, 13:11   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard Übergabe der Betreuung an einen ehrenamtlichen

Hallo,

ich bin Berufsbetreuer und habe zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Betreuung an einen ehrenamtlichen Betreuer abgebe. So Dame die ich beruflich betreut habe, war vermögend. Jetzt habe ich aufgrund meines letzten vergütungsantrages einen Beschluss über die mir zustehende Vergütung erhalten.

Ist es meine Aufgabe dem neuen Betreuer meine Bankverbindung zu nennen, damit er es mir überweist? Oder macht es das Gericht?

Danke
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 07.09.2010, 13:30   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
Ist es meine Aufgabe dem neuen Betreuer meine Bankverbindung zu nennen, damit er es mir überweist?
Jepp.
Oder um genauer zu sein: Du hast dem neuen Betreuer eine formale Rechnung auf den Namen der betreuten der betreuten Person zu schicken.

§ 5 Abs. 5 VBVG beachtet?
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Chesterfield ist offline  
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Alt 07.09.2010, 18:44   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Jan

5 Abs. 5 VBVG beachtet?"

Ich habe die §§ nichtauswendig drauf, dafür ändern sie sich zu gerne,
aber vielleicht ist das der § mit dem man die Vergütung gegen das Vermögen gleich als Titel ausstellen lassen kann.
Das beantrage ich grundsätzlich bei vermögenden Betreuten.
Das hilft ungemein bei einer Betreuungsabgabe.

Bei einer Übergabe an die Erben, die nicht ganz vertrauenswürdig sind warte ich mit der Übergabe so lange, bis der Vergütungsbeschluss da ist und wir regeln die Überweisung gemeinsam bei der Bank. Das verlangt zwar ein deutliches Auftreten, spart aber Ärger (ich mußte noch nie einen Titel wg. der Vergütung durchsetzen)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.09.2010, 21:41   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ich habe die §§ nichtauswendig drauf, dafür ändern sie sich zu gerne,
aber vielleicht ist das der § mit dem man die Vergütung gegen das Vermögen gleich als Titel ausstellen lassen kann.
Nope.

"Findet ein Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer statt, sind dem beruflichen Betreuer der Monat, in den der Wechsel fällt, und der Folgemonat mit dem vollen Zeitaufwand nach den Absätzen 1 und 2 zu vergüten. [...]"
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Chesterfield ist offline  
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Alt 08.09.2010, 20:09   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Hi Chester

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Nope.

"Findet ein Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer statt, sind dem beruflichen Betreuer der Monat, in den der Wechsel fällt, und der Folgemonat mit dem vollen Zeitaufwand nach den Absätzen 1 und 2 zu vergüten. [...]"

Da siehst Du mal, das ist §§-Faulheit. Bei Vergütungen vergess ich nie daran zu denken, aber ob das nun §x oder §y ist, ist mir ziemlich Wurst - in dem Fall schreibt das mein Programm automatisch... (Wahrscheinlich sogar mit §§-Angabe, muss ich mal nachsehen.)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.09.2010, 20:39   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
in dem Fall schreibt das mein Programm automatisch... (Wahrscheinlich sogar mit §§-Angabe, muss ich mal nachsehen.)
Ein Hoch auf die Technik...!
__________________

Chesterfield ist offline  
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Stichworte
rechnung, übergabe einer betreuung, vergütung


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