Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe der Betreuung an einen ehrenamtlichen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin Berufsbetreuer und habe zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Betreuung an einen ehrenamtlichen Betreuer abgebe. ...
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07.09.2010, 13:11 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Übergabe der Betreuung an einen ehrenamtlichen
Hallo,
ich bin Berufsbetreuer und habe zum ersten Mal den Fall, dass ich eine Betreuung an einen ehrenamtlichen Betreuer abgebe. So Dame die ich beruflich betreut habe, war vermögend. Jetzt habe ich aufgrund meines letzten vergütungsantrages einen Beschluss über die mir zustehende Vergütung erhalten. Ist es meine Aufgabe dem neuen Betreuer meine Bankverbindung zu nennen, damit er es mir überweist? Oder macht es das Gericht? Danke Jan |
07.09.2010, 13:30 | #2 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Oder um genauer zu sein: Du hast dem neuen Betreuer eine formale Rechnung auf den Namen der betreuten der betreuten Person zu schicken. § 5 Abs. 5 VBVG beachtet?
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07.09.2010, 18:44 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Jan
"§ 5 Abs. 5 VBVG beachtet?" Ich habe die §§ nichtauswendig drauf, dafür ändern sie sich zu gerne, aber vielleicht ist das der § mit dem man die Vergütung gegen das Vermögen gleich als Titel ausstellen lassen kann. Das beantrage ich grundsätzlich bei vermögenden Betreuten. Das hilft ungemein bei einer Betreuungsabgabe. Bei einer Übergabe an die Erben, die nicht ganz vertrauenswürdig sind warte ich mit der Übergabe so lange, bis der Vergütungsbeschluss da ist und wir regeln die Überweisung gemeinsam bei der Bank. Das verlangt zwar ein deutliches Auftreten, spart aber Ärger (ich mußte noch nie einen Titel wg. der Vergütung durchsetzen) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.09.2010, 21:41 | #4 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
"Findet ein Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer statt, sind dem beruflichen Betreuer der Monat, in den der Wechsel fällt, und der Folgemonat mit dem vollen Zeitaufwand nach den Absätzen 1 und 2 zu vergüten. [...]"
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08.09.2010, 20:09 | #5 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hi Chester
Zitat:
Da siehst Du mal, das ist §§-Faulheit. Bei Vergütungen vergess ich nie daran zu denken, aber ob das nun §x oder §y ist, ist mir ziemlich Wurst - in dem Fall schreibt das mein Programm automatisch... (Wahrscheinlich sogar mit §§-Angabe, muss ich mal nachsehen.) MfG Imre
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08.09.2010, 20:39 | #6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Ein Hoch auf die Technik...!
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Stichworte |
rechnung, übergabe einer betreuung, vergütung |
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