Dies ist ein Beitrag zum Thema Ist ein Betreuer nicht eigentlich ein Scheinselbständiger? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eigentlich sieht die Situation eines Berufsbertreuers folgendermaßen aus:
... er muss sich wesentliche Dinge von denen absegnen lassen, die ihm ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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Eigentlich sieht die Situation eines Berufsbertreuers folgendermaßen aus:
... er muss sich wesentliche Dinge von denen absegnen lassen, die ihm auch das Geld zahlen, ist in seinen Entscheidungen nicht immer frei ... er hat nur einen bzw. einen hauptsächlichen Auftraggeber, dem er die Rechnungen stellt ... und ist zum Großteil von einer Stelle abhängig, die ihm die Aufträge gibt ... und seine Vergütung steht auch von vorneherein fest und ist keine Verhandlungssache. Wenn ich mir das so genau anschaue, könnte man interpretieren, dass dieses Beschäftigungsverhältnis deshalb geschaffen worden ist, damit der Auftraggeber keine Sozialversicherungsbeträge abführen muss und deshalb die Betreuertätigkeit outgesourced wurde. Das würde den Tatbestand einer Scheinselbständigkeit erfüllen. Nun gibt es die Tätigkeit des Berufsbetreuers schon seit vielen Jahren... aus welchen Gründen ist er denn kein Scheinselbständiger? Würde mich echt interessieren.
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Hallo Napi
Vielleicht ist ein Betrufsbetreuer deshalb ken Scheinselbständiger, weil das Gericht zwar einen Beschluss fällt, aber den betreuten Menschen als Auftraggeber ansieht und sich selbst nur in Stellvertretender Funktion, weil der/die Betreffende den Auftrag zu diesem Zeitpunkt nicht stellen kann (könnte man ja mit dem notwendigen Gutachten schön begründen). Du weißt doch: §§ lesen sich immer schön, haben aber immer ein volles Gymnastikprogramm, das sie biegsam hält ![]() Die Leute, die die §§ erlassen sind üblicherweise nicht die selben, die sie interpretieren. Da kann schon eine ordentliche Bandbreite an Lesarten entstehen... Mal was anderes: Hättest Du Lust darauf, Dein Betreuerdasein als Angestelle/r zu fristen? MaL Ganz davon abgesehen, dass Dir dann das Gericht sicherlich nicht nur Genehmigungen abverlangt, sondern auch Inhaltlich in Deine Entscheidungen und Arbeitsweisen ordentlich reinquatschen kann. Ich will das nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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berufsbetreuer, selbständigkeit |
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