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Berufsbetreuer oder "Anbieter von Betreuungsdiensten&qu

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hallo ! 19.03.2006 ich habe mich gerade eben neu bei euch hier registrieren lassen. seit ca. 1 jahr betreue ich ...


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Alt 19.03.2006, 09:31   #1
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Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 1
Standard Berufsbetreuer oder "Anbieter von Betreuungsdiensten&qu

hallo ! 19.03.2006

ich habe mich gerade eben neu bei euch hier registrieren lassen.

seit ca. 1 jahr betreue ich freiberuflich 8-10 ältere leute, d.h. ich besuche sie entweder zu hause oder im heim, gehe mit den damen und herren ab und zu ins cafe oder spazieren, begleite sie zu kleineren veranstaltungen, bringe blumen mit, mache kleinere reparaturen oder handreichungen im haushalt (glühbirnen austauschen, batteriewechsel, fernseher einstellen u.ä.), oft bin ich einfach nur da zum handhalten, vor allem bei den dementen leuten, ich mache auch kleinere besorgungen u.a.

Anfang 2005 hatte ich mehrere Altenheime angerufen, und bei einem sagte mir eine dortige Mal-therapeutin, sie würde eine berufsbetreuerin kennen, die mich als besuchsdienst für ihre betreuten brauchen könnte.

ich habe vorhin bei euch einen aktuellen text gelesen (ich glaube von mark ?), wonach scheinbar der markt für berufsbetreuer zu ist.

ich würde meine o.a. tätigkeit gerne ausbauen, diese befindet sich aber, soweit ich weiß in einer grauzone: entweder pflegedienst oder berufsbetreuer.

welche möglichkeiten gibt es für mich, meine dienste älteren menschen anzubieten, ohne weitere qualifikation, ich sage immer meine qualifikationen sind mensch und christ zu sein....

vielen dank für entsprechende hinweise schon jetzt,

bis bald, Cyrano.
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Alt 19.03.2006, 12:08   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Cyrano,

dein Engagement ist enorm - außergewöhnlich als Freiberufler. Doch leider sind viele deiner `Dienste´ eher ehrenamtlich. Wie du sicherlich weißt, soll die Berufsbetreuung organisatorisch geführt werden. Heißt, wie die Kollegin es macht, Dienste deligieren. Für Besuche, Spaziergänge, Einkäufe sind andere zuständig, die es für kleines Geld oder Gottes Lohn tun.

Nun haben wir das Pauschalsystem. Für die Vergütung ist es weitestgehend unwichtig, ob du selbst die Einkäufe erledigst oder erledigen lässt. Vor der Gesetzesänderung wurden diese Leistungen nicht vergütet. Und so handhaben es andere Berufsbetreuer mit Betreuungen von im Schnitt 40 Betreuungen, manchmal aber auch mit 100 Betreuungen und mehr.

Du hast erst 10 Betreuungen. Erst ab der 11. gilt man als Berufsbetreuer, es sei denn, du hast von der Betreuungssstelle die Bestätigung, dass du die Betreuungen beruflich führst und/oder in absehbarer Zeit die Mindestzahl an Betreuungen haben wirst. Ohne die Bescheinigung wirst du als ehrenamtlicher Betreuer geführt mit der Folge, dass du wohlmöglich auch nur die Pauschale für Ehrenamtliche erhälst.

So wie du es beschreibst, die Betreuungen zu führen, ist in der heutigen Zeit vorbildlich, aber leider nicht professionell und nach dem Gesetzgeber und den Justizministern der Länder auch nicht erwünscht. Diese möchten ja im Grunde, dass es gar keine Berufsbetreuer gibt. Aber das ist ein anderes Thema.

Dir ist es natürlich unbenommen, freiberuflich auch noch andere entgeltliche Tätigkeiten auszuführen. So kannst du dich durchaus als freiberuflicher Hausmeister, Pfleger, Hauswirtschaftler oder dergleichen andienen. Die Gefahr besteht natürlich um so mehr, dass dir dann die professionelle hauptberufliche Betreuung aberkannt wird, weil du ja nicht die volle Zeit von ca. 40-50 Stunden die Woche für Betreuungen und zwar in der Weise organisierst, wie Berufsbetreuungen zu führen sind.

Vor dem Dilemma, Betreuungen persönlich engagiert zu führen oder eher nach Aktenlage, stehe ich im Grunde auch und habe meine Probleme, da ich zusehends den Kontakt zu meinen Betreuten verliere. Zudem war es befriedigend, Rückfälle, Einweisungen, Konflikte vorbeugen zu können, als nunmehr zu löschen, wenn es bereits brennt. Doch die Kassen sind leer und Obdachlose werden aus den Innenstädten verwiesen. Wir, das heißt die Gesellschaft, will sich mit den Bedürftigen nicht rumschlagen. Kosten zu viel und bringen nichts ein.

Ich wünsche Dir (und mir und allen ähnlich Denkenden und Empfindenden) den Mut und die Kraft, sich gegen diese Entwicklung zu stämmen; doch bleibt es ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Auch unsere Realität (die der Berufsbetreuer) zwingt uns, den Sachzwängen nachzugeben, wenn wir von den Pauschalen leben können wollen.

Heinz
 
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Alt 19.03.2006, 17:49   #3
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Hallo Cyrano,

wir haben leider ein Problem mit dem Begriff des Betreuers, der ja in vielen Bereichen benutzt wird und unter dem sich deswegen jeder etwas anderes vorstellt.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, sind deine Betreuung von 10 älteren Personen keine gerichtlich angeordneten Betreuungen sondern eine echte Dienstleistung für diese Menschen.
Der gerichtlich bestellte Betreuer hingegen ist rechtlicher Vertreter des Betreuten und das auch nur in den vormundschaftsgerichtlich übertragenen Aufgabenkreisen.
Heinz hat in seinem Beitrag zu recht darauf hingewiesen, dass der gerichtlich bestellte Betreuer seinem Betreuten gerade solche Dienstleistungen nicht schuldet und auch nicht bezahlt bekommt.
Wenn es erforderlich ist und unter der Voraussetzung, dass es von dem Betreuten bezahlt werden kann, nehme ich Anbieter solcher Dienstleistungen in Anspruch, wobei bei uns in Südhessen die dafür zu zahlenden Stundensätze zwischen 10,00 und 20,00 € liegen.
Du musst für dich prüfen, ob es bei euch eine ausreichende Nachfrage nach solchen Dienstleistungen gibt und ob es lohnt, sich damit selbstständig zu machen. In unserer Region finden sich eher Anbieter, die solche Serviceleistungen zweitberuflich anbieten.

Arno
ars ist offline  
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