Dies ist ein Beitrag zum Thema Güterstand und Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
mir hat jemand gesagt, daß ich nicht als Betreuer für meine Frau tätig sein kann, falls in unserer ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
23.09.2010, 23:01 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 1
|
Güterstand und Betreuer
Hallo zusammen,
mir hat jemand gesagt, daß ich nicht als Betreuer für meine Frau tätig sein kann, falls in unserer Ehe Gütertrennung vereinbart sei. Ist diese Information richtig ?. Muß ich als Ehemann (mit Gütertrennung) ggf. die Kosten für Getricht und professionellen Betreuer begleichen (Meine Frau hat keine Einkünfte oder Sparkonten) ? Wie hoch werden die Kosten ungefähr sein ? Danke für Eure Hilfe. |
24.09.2010, 10:13 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
Zitat:
also mir würde kein Grund einfallen warum du nicht zum Betreuer für deine Frau bestellt werden könntest. Ob ihr Gütertrennung vereinbart habt oder nicht ist völlig unerheblich. Was wurde dir denn für ein Grund für diese Regelung gesagt. Falls eine Betreuung notwendig ist kannst du dich mit einer Betreuungsanregung an das örtlich zuständige Amtsgericht wenden und dich als Betreuer zur Verfügung stellen. Zitat:
Wenn deine Frau jedoch kein eigenes Vermögen hat dürfte eine Bezahlung durch die Justizkasse in Betracht kommen. Aber da es hierbei sehr große regionale Unterschiede gibt solltest du dies besser im Bedarfsfall mit dem zuständigen Rechtspfleger am Gericht klären. Gruß, Andreas |
||
Lesezeichen |
Stichworte |
betreuer, güterstand, kosten der betreuung |
|
|