Dies ist ein Beitrag zum Thema Was kassiert das Amtsgericht? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin gemeinsam mit meinem Bruder vom Amtsgericht als Betreuer für unsere an Demenz erkrankte Mutter eingesetzt.
Bisher wurde ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.04.2006
Beiträge: 3
|
Hallo,
ich bin gemeinsam mit meinem Bruder vom Amtsgericht als Betreuer für unsere an Demenz erkrankte Mutter eingesetzt. Bisher wurde die Pflege der Mutter von unserem Vater gezahlt und er hat von seinen Ersparnissen gelebt, die aber jetzt langsam aufgebraucht sind. Um weiterhin die optimale Versorgung der Mutter zu gewährleisten, planen wir den Verkauf einer der beiden Immobilien, die sich zu 75% in Besitz der Mutter befinden. Ein Verkauf der Immobilien haben wir bisher vermieden, weil unseres Wissens das Amtsgericht eine Aufwandspauschale berechnen wird, sobald genügend Bargeld vorhanden ist. 1. Ist dies korrekt? 2. Wenn ja, wo kann man sich erkundigen, wie hoch die Rechnung vom Amtsgericht ausfallen wird? 3. Handelt es sich um eine einmalige Zahlung an das Amtsgericht? Vom Amtsgericht habe ich bisher trotz Nachfragen keine detaillierten Infos bekommen. Ich hoffe sehr, dass man mir hier helfen kann und möchte mich jetzt schon mal dafür bedanken. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Shiras,
es ist eine ungewöhnliche Frage, da in der Regel die Vergütungspauschale Ehrenamtlicher bei nicht Familienangehörigen oder bei Mittellosen gewährt wird. Für eure Betreuung erhält das Gericht kein Entgelt, aber auch ihr werdet unter den Umständen, dass eure Mutter vermögend ist (egal ob bar oder in Form von Immobilien) vom Gericht keine Pauschale erhalten. Ich denke, es ist zunächst zu schauen, wer wird Erbe und wer ist unterhaltspflichtig. Es bestände m.E. durchaus die Möglichkeit einer mit dem Gericht vereinbarten Regelung, in welcher Höhe ihr aus dem Vermögen eurer Mutter vergütet werdet, doch dies ist mit dem/den Erben abzugleichen. Sonst könnte es im Nachhinein Ärger geben. Es sei denn, ihr würde selbst verbliebenes Vermögen erben. Unabhängig von dieser Frage, was kostet die Betreuung sind die Fragen um die Pflege und die Pflegekosten. Da empfehle ich euch die in jeder kreisfreien Stadt eingerichtete kommunale Pflegeberatung, die euch unabhängig von irgendeinem Pflegedienst informieren kann, welche Kosten mit der Zeit auf eure Mutter zukommen und wie sie möglicherweise vermieden oder vermindert werden können. Mit bestem Gruß Heinz |
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.04.2006
Beiträge: 3
|
Hallo Heinz,
danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Dass wir Kinder als Betreuer diesen Posten ehrenamtlich ausüben, ist schon klar. Nein, es mir geht darum, dass eventuell das Amtsgericht selber auf uns zukommen wird und wir für die Arbeit des Rechtspflegers bezahlen müssen, wenn großes Barvermögen vorhanden ist. Gruss Shiras |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
|
Hallo,
wenn ich mich nicht irre, erhebt das Amtsgericht eine Gebühr in Höhe von 5,-- Euro pro 10.000,-- Euro Vermögen und Jahr. Also bei 40.000,-- Euro Vermögen (als Beispiel) verlangt das Amtsgericht für ein Jahr mal grade 80,-- Euro Gebühr. Das dürfte ja tragbar sein, oder ? Gruss Andreas |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.04.2006
Beiträge: 3
|
Hallo,
stimmt, das wäre absolut im grünen Bereich. Danke + Gruss Shiras |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| aufwandspauschale, kosten, kosten der betreuung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|