Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sperrung gemeinsamer Konten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sperrung gemeinsamer Konten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, ich bräuchte mal Euren Rat, da ich noch nicht so lange als Betreuer dabei bin: Ich habe vor ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 24.11.2010, 00:59   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
Standard Sperrung gemeinsamer Konten

Liebe Kollegen,

ich bräuchte mal Euren Rat, da ich noch nicht so lange als Betreuer dabei bin:

Ich habe vor kurzem die Betreuung eines 94-jährigen übernommen, der aufgrund seiner Alterdemenz, Verwirrtheit und Orientierungslosigkeit nicht mehr in die gemeinsame Wohnung zu seiner Ehefrau zurück kann (für die Ehefrau wurde ebenfalls eine Betreuung angeregt).

Beim Erstgespräch, welches mit dem Ehepaar noch gemeinsam stattfand, wurden beachtliche Bargeldbestände festgestellt. Zusammen mit dem Ersatzbetreuer bot ich dem Ehepaar an, das Geld zur Bank zu bringen.

Bei einem weiteren Termin (der Ehemann wurde wegen Handgreiflichkeiten zwischen dem Paar und aufgrund des Gesundheitszustandes ins Krankenhaus geliefert, wo er immer noch ist und von dort leider in ein Heim umziehen muss) stellte ich im Beisein mit dem Pflegedienst riesige Bargeldbestände fest (vermutlich zwischen 20.000 - 40.000 €, die mir die Ehefrau in einer Plustüte zeigte). Da ich nun mal nicht ihr Betreuer bin, bot ich gemeinsam mit dem Pflegedienst an, 2 Tage später das Geld zu Bank zu bringen. Der Pflegedienst teilte mir mit, dass sich in der Vergangenheit diverse Leute Zutritt zur Wohnung verschafft hatten, Teppichverkäufer, Nachbar, Vermieter etc. Da die Ehefrau zum besagten Termin uns mitteilte, sie hätte das Geld einer Bekannten gegeben, und auch nicht bereit sei, das Geld zur Bank zu bringen, weil sie nicht wolle, dass das Heim oder die Bank ihr Geld kassiere. Diesen Umstand und auch, dass sie pflegerische Maßnahmen durch den Pflegedienst sowie Arzt verweigere, teilte ich dem Betreuungsgericht mit (in der Vergangenheit wurde für die Ehefrau ebenfalls eine Betreuung angeregt).

Auf dem Konto, welches namentlich auf meinen Betreuten geführt wird, befanden sich ca. 13.000 €. Auf dem gemeinsamen Sparbuch befand sich immerhin noch eine Summe von ca. 30.000 €. Ich habe beides sperren lassen, das Sparbuch jedoch mit dem Zusatz, dass es lediglich mit Genehmigung des Betreuungsgerichts aufgelöst werden kann. Die Daueraufträge laufen natürlcih über das Konto meines Betreuten für die gemeinsame Wohnung, Versicherungen etc. weiter. Die Ehefrau wiederum sagte nun, sie hätte ja kein Geld und käme nicht an das Geld ran (sie hatte einen Tag nach Sperrung versucht, das Sparbuch und Konto leerzurämen). Da ich nun nicht beweisen kann, ob das Geld zu Hause nun weg ist oder nicht, kann ich die Ehefrau natürlich offiziell nicht ohne Geld stehenlassen (sie hat wohlgemerkt zig Tausende Euros zu Hause rumliegen). Ich bot ihr also an, für sie ein eigenes Konto zu eröffnen zu dem sie jederzeit darauf zurückgreifen kann. Hierzu begleitete ich sie zur Bank und erklärte ihr, was sie zu tun hätte, weil ich lediglich der Betreuer ihres Mannes bin. Ich als Betreuer des Ehemannes wies die Bank an, die Rente der Ehefrau nun auf ihr eigenes Konto weiter überweisen zu lassen. Leider sind dies nur 190 €. Nachdem wir die Kontoeröffnung erledigten, begleitete ich die Dame zur Hausapotheke, um Reisetabletten zu besorgen, damit sie ihren Mann im Krankenhaus besuchen kann. Anschließend half ich ihr Einkäufe zu erledigen. Die Frau weigerte sich nach mehrfachen Bitten, einen Arzt aufzusuchen. Einen Pflegedienst lehnt sie nun gänzlich ab. Nach Rücksprache mit dem Pflegedienst bat ich ihn, zumindest bei der Krankenkasse den Betrag für Pflegestufe I ihr als Geldleistung auf ihr eigenes Konto anzuweisen. Aus meiner Sicht habe ich für die Frau alles getan, was ich konnte. Sie braucht def. einen Pflegedienst, reg. Arztbesuche, jmd. der Angelegenheiten mit Behörden erledigt, Einkäufe etc.

Über den gesamten Umstand ist das Betreuungsgericht bereits informiert (auch, dass sie Hilfe konsequent verweigert) und eine Betreuung angeregt. Dies wurde und wird auch nochmal durch den Pflegedienst erfolgen. Ich habe nun das Problem, dass ich nicht weiß, ob und wie die Gelder zwischen den Eheleuten nun verteilt werden. Das Konto läuft namentlich auf meinen Betreuten, das Sparbuch namentlich gemeinsam. Ihr steht ja im Prinzip die Hälfte zu, oder nicht? Solange mein Betreuter im Krankenhaus ist, bleibt er in der gemeinsamen Wohnung gemeldet und ich kann ohne weiteres Miete, den Rest etc. als Dauerauftrag weiterlaufen lassen. Somit hat die Ehefrau noch kein Problem bzgl. der Fixkosten.

Entscheidet nun das Gericht, wie viel sie bekommt bzw. ihr zusteht vom gemeinsamen Sparbuch oder gar vom Konto meines Betreuten (hier hatte sie ja vor der Sperrung Kontovollmacht)? Wie seht Ihr das? Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Sorry für die lange Ausführung des Sachverhalts.

Über ernst gemeinte Ratschläge bzw. Informationen wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,
Manuel
Firestar ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2010, 13:46   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Firestar Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht habe ich für die Frau alles getan, was ich konnte.
Das kann man wohl sagen. Ein gutes Beispiel dafür, mit welchen Situationen (hier die quasi "zwangs-ehrenamtliche" Mitbetreuung einer Ehefrau) man sich als (engagierter) Betreuer nicht selten konfrontiert sieht.
In diesem Fall ist es - vor allem wg. des hohen und gefährdeten Bargeldbestands - höchste Eisenbahn, dass die Ehefrau einen (eigenen) Betreuer erhält.
Gut und klug, dass Du das Gericht über alles in Kenntnis gesetzt hast. Dort hat man Dich auch - was in diesem Fall angezeigt ist - entsprechend zu beraten.

Zitat:
Entscheidet nun das Gericht, wie viel sie bekommt bzw. ihr zusteht vom gemeinsamen Sparbuch oder gar vom Konto meines Betreuten (hier hatte sie ja vor der Sperrung Kontovollmacht)?
Grundsätzlich hat ja das Gericht der Ehefrau (noch) nichts vorzuschreiben. Letztendlich obliegt es Dir - als Betreuer des Mannes - der Ehefrau die erforderlichen Gelder (im Sinne Deines Betreuten) zukommem zu lassen.

Zitat:
Ihr steht ja im Prinzip die Hälfte zu, oder nicht?
Gute Frage; als familienrechtlicher Lai e würde ich sagen, der Ehefrau steht schon was zu, aber wieviel in diesem Fall? Hm....

Zitat:
Solange mein Betreuter im Krankenhaus ist, bleibt er in der gemeinsamen Wohnung gemeldet und ich kann ohne weiteres Miete, den Rest etc. als Dauerauftrag weiterlaufen lassen. Somit hat die Ehefrau noch kein Problem bzgl. der Fixkosten.
Stimmt. Zudem darf man unterstellen, dass die Frau auch noch Zugriff auf das viele Geld in den Plastiktüten hat.

Zitat:
Ich habe nun das Problem, dass ich nicht weiß, ob und wie die Gelder zwischen den Eheleuten nun verteilt werden.
Woher auch?

Ich würde - solange die Ehefrau noch keinen Betreuer hat - dieser erstmal nicht zuviel auszahlen. Ich denke, hier hast Du einen gewissen "Ermessenspielraum".

Du hast m.E. bis jetzt alles vorbildlich gemacht - und wie gesagt, mache bei Gericht und Behörde Druck, dass die Ehefrau schnellstens eine (Eil-)Betreuung erhält - bevor die Kohle weg ist.

Nachtrag: Ungeachtet der Kontosperrung für die Ehefrau solltest Du - sofern noch nicht geschehen - deren Kontovollmacht unbedingt widerrufen

mfg

Geändert von carlos (24.11.2010 um 13:59 Uhr)
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2010, 22:16   #3
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Stichwort "Zugewinngemeinschaft" Der Ehefrau steht die Hälfte auf den bestehenden Konten zu!
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2010, 23:39   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Stichwort "Zugewinngemeinschaft" Der Ehefrau steht die Hälfte auf den bestehenden Konten zu!

Hmmm,

vielleicht habe ich da etwas überlesen, aber mir scheint, hat der Themenersteller nicht angeführt, wieviel Geld jeder von beiden mit in die Ehe gebracht hatte.

Soweit ich weiss, wäre das aber für die Berechnung des Zugewinns, von dem der Ehefrau neben dem von ihr in die Ehe eingebrachten Vermögen die Hälfte zusteht, durchaus eine wichtige Information.

Ich denke, man kann hier nicht so pauschal davon ausgehen, dass der Frau die Hälfte Beträge auf den Konten zusteht.

Lerne aber gerne dazu, falls es da neuere Regelungen gibt.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2010, 09:16   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Ich denke, man kann hier nicht so pauschal davon ausgehen, dass der Frau die Hälfte Beträge auf den Konten zusteht.
Genau; siehe hierzu bei Wikipedia:
Zitat:
Der Begriff „Zugewinngemeinschaft“ bedeutet nicht, dass alle während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner werden, dies nennt man Errungenschaftsgemeinschaft. Vielmehr ist die Zugewinngemeinschaft ein Sonderfall der Gütertrennung. Jeder der Eheleute bzw. Lebenspartner bleibt grundsätzlich Alleineigentümer seines vor und während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögens. Die beiden Vermögen bleiben also während der Ehe oder Lebenspartnerschaft voneinander getrennt. Korrekt müsste die Zugewinngemeinschaft daher Gütertrennung mit Zugewinnausgleich genannt werden. Jeder der Eheleute bzw. Lebenspartner verwaltet sein Vermögen allein, unterliegt hierbei jedoch sog. Verfügungsverboten (§ 1364, § 1365, § 1369 BGB).
Bekannt ist , dass es im realen Leben durchaus "Patriarchen" gibt, die ihre Ehefrauen knapp bei Kasse halten (umgekehrt soll dies aber auch vorkommen...). Soviel ich weiß, steht der Hausfrau aber auf jeden Fall ein "Taschengeld" zu.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 00:03   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
Standard Sperrung gemeinsamer Konten

Vielen Dank für Eure Nachrichten.

Das Gericht hat mal locker 4 Monate Zeit gebraucht, um mich ebenfalls für die Ehefrau als Betreuer einzusetzen. Das Geld in der Plastiktüte ist wohl weg (lt. Aussage der Ehefrau wäre es niemals soviel gewesen).

Ich habe ihr Konto (welches ich damals geholfen habe ihr einzurichten) nun löschen lassen und sie wieder auf sein altes Konto (wo auch die Daueraufträge für ihre Miete laufen) mit eintragen lassen. Übrigens habe ich für sie einen Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten und für ihn nicht. Er ist aber 95 und verlässt das Heim nicht. Jetzt weiß ich nur nicht, ob ich 1 oder 2 Vermögensverzeichnisse erstellen muss oder eins reicht, da ja ein gemeinsames Konto und sowieso das gemeinsame Sparbuch besteht.

Wie seht Ihr das? Vielen Dank!

LG

Manuel
Firestar ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 08:42   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Manuel,

schau auch mal hier:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...-eheleute.html

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2012, 14:55   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
Standard Sperrung gemeinsamer Konten

Hallo auch ich hab mal ein Anliegen zu diesem Thema:

Mein Mann und ich werden auch zusammen von einem Betreuer mit EV betreut,unser Gemeinschaftskonto wurde auch einfach auf gelöst und jeder muss sein eigenes haben.
Wir leben aber zusammen in einem Haushalt und haben 2Kinder-Er bekommt seinen Lohn und das gesamte Kindergeld und ich bekomm Rente und das Pflegegeld für unsere älteste(4Jahre-Autistmus).
Wir möchten beide wieder ein Gemeinschaftskonto haben aber unsere Betreuerin weigert sich.
Mit welchem Recht-Sie hat doch auch ein Gemeinschaftskonto mit ihrem Mann. Nur weil man betreut wird muss man doch nicht seine Konten trennen-was ist das für ein Blödsinn?
SabineS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2012, 23:48   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 60
Standard



Hallo Sabine,

es ist nun so, dass der Betreuer eine Aufstellung der Vermögensmassen zu fertigen hat. Dabei ist bei den Berichten ebenfalls notwendig darzustellen, wie viel Geld für den Betreuten bewegt wurde.

Eine gute Lösung scheint mir, dass der Betreuer euch ein gemeinsames Haushaltskonto eröffnet, von dem dann gewirtschaftet wird.

Wenn ein Einwilligungsvorbehalt besteht, dann ist es sicherlich besser, wenn lediglich geringe Sumen auf dem Haushaltskonto landen.

Redet mit dem Betreuer darüber. Das wichtigste an allem ist, dass Ihr miteinander die Probleme beredet.

mfg

RA D
__________________
Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Dicker ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2012, 20:12   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von SabineS Beitrag anzeigen
Wir möchten beide wieder ein Gemeinschaftskonto haben aber unsere Betreuerin weigert sich.
Hallo SabineS,

oftmals ist es eher nicht das Verschulden des Betreuers sondern die Unflexibilität der Banken. Hier ist es bei einigen Banken so das gemeinschaftliche Konten, bei denen ein Inhaber unter Betreuung steht, so gehandhabt werden als ob eine Betreuung für beide eingerichtet sei.

Da ist es sicherlich sinnvoller wenn du ein eigenes Konto hast bzw. es ein Wirtschaftskonto gibt.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39