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Konflikt mit der Betreuungsbehörde

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konflikt mit der Betreuungsbehörde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, seit mehr als zehn Jahren arbeite ich als Berufsbetreuerin im eigenen Betreuungsbüro. Vor knapp einem Jahr hatte ich zu ...


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Alt 08.02.2011, 21:18   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2
Standard Konflikt mit der Betreuungsbehörde

Hallo, seit mehr als zehn Jahren arbeite ich als Berufsbetreuerin im eigenen Betreuungsbüro.
Vor knapp einem Jahr hatte ich zu einem Betreuungsfall eine kontroverse Diskussion mit einer leitenden Sachbearbeiterin der Betreuungsbehörde. In deren Verlauf äußerte ich nach meiner Auffassung berechtigte Kritik an von dieser Sachbearbeiterin getroffenen Entscheidungen. Eine drohende Eskalation des Gespräches vermied ich jedoch.
Nun muss ich feststellen, dass mir seitdem keine Fälle mehr durch die Behörde zugewiesen werden (den Kollegen im Umkreis hingegen schon). Auf telefonische Rückfrage in der Behörde nach den Ursachen erhielt ich die lapidare Antwort "Sie bekommen keine Fälle. Man will Sie nicht." Eine Auskunft, wer "man" denn sei, erhielt ich nicht.
Ich habe den Eindruck, dass seitens der Behörde willkürlich entschieden wird, fühle mich eigentlich schon gemobbt.
Meine Frage ans Forum: Kennt jemand eine solche Konstellation? Bin ich dieser Situation chancenlos ausgeliefert? Was kann ich tun??
bbhalg ist offline  
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Alt 08.02.2011, 21:36   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Moin

Versuche doch erst einmal mit der betreffenden leitenden Sachbearbeiterin in ein Gespräch zu kommen. Vielleicht lassen sich ja die Ungereimtheiten schon so regeln. Wenn irgendjemand sagt "man" will ihnen keine Betreuungen mehr geben, dann ist das sehr schwammig.

Einen Anspruch auf Bestellungen gibt es m.W. nicht, deshalb kann man da auch nichts einklagen und es bleibt einem nur der informelle Weg übrig - oder andere Betreuungsstellen oder Direktbestellungen durch die RichterInnen...

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.02.2011, 08:21   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

wie Imre sagt, einen Anspruch auf Fälle gibt es nicht. Deshalb kannst Du nur das Gespräch suchen. vielleicht über die Vermittlung eines anderen Sachbearbeiter dieser Behörde.
Viel dabei hängt von euren örtlichen Strukturen ab und den Absprachen die zwischen Gericht und Betreuungsstelle getroffen wurden. Wie sehen die aus?
Letztendlich bestellen die Richter, wenn es für Dich existensbedrohlich sein sollte dann köntest Du Dich evtl. auch an das Gericht wenden. Aber damit wäre ich zunächst vorsichtig.

Viel Erfolg, Grüsse.
Michaela

PS: ich will jetzt wirklich nicht unken, in so einer Situation ist man besch...... genug dran, aber auch das ist ein Grund warum ich immer rate Zeit zu investieren und regelmässig das persönliche Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen um sich Kontakte zu schaffen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.02.2011, 11:45   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2
Standard Konflikt mit der Betreuungsbehörde

Hallo, danke für die Antworten und Hinweise.
Nüchtern betrachtet bleibt festzustellen, dass hier (möglicherweile irreparabel?) die Chemie nicht stimmt. Und somit bewegt sich ganze Sache in einen meines Erachtens rechtsfreien Raum. Immerhin baut man sich als BerufsbetreuerIn sukzessive mit entsprechendem Aufwand die erforderliche Infrastruktur auf, sei es nun Büro, Computer, Betreuungs-Software, möglicherweise sogar Mitarbeiter ...
Und dann plötzlich hängt alles vom Gusto einer einzelnen Person ab! Entscheidungen ohne Transparenz, jenachdem, ob die Nase gefällt. Keine Kritik bei Strafe des Untergangs! Das dürfte es doch in einem Rechtsstaat eigentlich nicht geben ...
bbhalg ist offline  
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Alt 09.02.2011, 13:32   #5
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das gibt es ja auch (eigentlich...) nicht.
Ebensowenig wie einen Anspruch auf Bestellungen. Originäre Aufgaben der Betreuungsstellen sind Beratung und Unterstützung sowie Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Betreuern - tatsächlich sind sie auch und oft vor allem Vermittler.

Du hast allerdings einen Anspruch auf Unterstützung, und den solltest Du einfordern: Wenn es benennbare Kritik an Dir gibt, mußt du Gelegenheit bekommen, sie auszuräumen. Unsachliche Kritik kannst Du zurückweisen. Dazu mußt Du sie allerdings kennen.
Ich würde auch das Gespräch mit der Betreuungsstelle suchen - die Frau hat ja evtl. auch noch Vorgesetzte.


Wenn das Tischtuch endgültig zerschnitten sein sollte, hälst Du dich am besten an die nachweisbaren Fakten, schreibst die Gerichte an und teilst den Sachverhalt mit. Dann wird es allerdings in jedem Fall zum offenen Konflikt kommen.
 
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Stichworte
berufsbetreuer, betreuungsbehörde, fallzuweisung


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