Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie ist die korrekte Anrede für Richter? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
ich habe mich, eigentlich reichlich spät, gefragt, wie man die Betreuungsrichter eigentlich korrekt anspricht.
Bislang schreibe ich oben ...
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08.03.2011, 21:18 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
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Wie ist die korrekte Anrede für Richter?
Hallo Leute,
ich habe mich, eigentlich reichlich spät, gefragt, wie man die Betreuungsrichter eigentlich korrekt anspricht. Bislang schreibe ich oben im Adresskopf immer "z.Hd. Richter xy" Und in der Anrede schreibe ich dann "Sehr geehrter Herr xy" Wie macht Ihr das, bzw. wie wäre es denn eigentlich korrekt? Schreibt man dann "Sehr geehrter Herr Richter xy"? Und was ist im persönlichen Gespräch? Da rede ich die Richter auch nur mit dem Nachnamen an. Bislang hat sich auch noch keiner beschwert, aber wer weiß. Liebe Grüße silencer |
08.03.2011, 22:16 | #2 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Ich denke "Sehr geehrter Herr xyz" ist die richtige und respektvolle Form. Mit "Herr Richter" liegst eher falsch, ausser er heist Richter - ich stell mir das grad bei der Adresse vor "zHd. Richter Richter" Im Gespräch hat sich mir eine Richterin auch "nur" mit ihrem Namen vorgstellt, so dass es wohl nur mit Titel ist, wenn ein Richter in einer Verhandlung als Vorsitzender ist und dann der "Herr Vorsitzender" ist. Viele Grüße! Geändert von gonzo (08.03.2011 um 22:19 Uhr) |
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08.03.2011, 22:53 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 42
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Hallo Gonzo,
ja, denke ich mir auch so. Nur eben oben im Adressfeld schreibe ich dann Richter xy, weil wenn einer z.B. Müller heißt und ich nur z.Hd. Hr. Müller schreibe, na wer weiß, wer da noch alles so heißt und wo es dann ankommt. Nur so rein interessehalber, ob das in anderen Landkreisen vielleicht anders gehandhabt wird. LG silencer |
09.03.2011, 06:39 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusamen,
ich denke, das kommt auch noch auf den Richter an. Wir haben einen der liest das gerne, sagt wohl aber auch nichts wenn man es weglässt- aber warum ihm nicht den Gefallen tun und schreiben: Sehr geehrter Herr Richter YX? Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
10.03.2011, 12:49 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
also laut Knicke ist die richtege Anrede: "Frau Vorsitzende oder Herr Vorsitzende" Ist zwar gaga aber steht so drin. In Briefen schreibe ich immer an: "Herrn/Frau Präsident des LG oder Amtsgerichtsvorsitzende/-er oder Herr/ Frau Amtsrichter" Bei persönlichen Gesprächen lasse ich immer Titel weg und spreche sie nur mit Herr/Frau und Name an. Gruß Heiner |
10.03.2011, 19:16 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo beisammen,
wenn ich an den "Herrn Direktor des Amtsgerichts...." schreibe, dann deswegen weil ich von ihm etwas gerade in dieser Funktion will. Ansonsten schreibe ich an das "Amtsgericht ... Betreungsgericht" und gebe das Geschäftszeichen an, das muß für eine korrekte Vorlage ausreichen. Für die Anrede bevorzuge ich "Sehr geehrter Herr Richter Müller", auch wenn er zufällig noch Direktor des AG ist - oder "Frau Rechtspflegerin Maier " Ansonsten bleibt noch die nicht personalisierte Form: " Az... In der Betreuungssache J. Huber, geb. sende ich den bisherigen Ausweis zurück. (ohne Gruß) Unterschrift " Einen Herrn Vorsitzenden gibt es beim Betreuungsgericht wohl nicht, da hier ja auch keine Sitzungen im Sinn von Verhandlungen stattfinden , sondern formal allenfalls Anhörungen . Und um einen gewissen Unmut auszudrücken gibs ja immer noch das "Hochachtungsvoll" als Grußformel. schöne Grüße f w u |
11.03.2011, 21:36 | #7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 649
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"Richter" ist keine Titel, sondern eine Funktions- bzw. Berufsbezeichnung.
Deshalb spricht man einen Richter nicht mit "Herr Richter" oder "Frau Richterin" an. Es ist sicher nicht unhöflich, das zu tun, gilt aber als laienhaft. Die Anrede mit Namen (und natürlich einem Titel, sofern vorhanden) ist korrekt, sofern man es - wie als Beteuer ja meistens - mit einem Richter außerhalb einer Verhandlung zu tun hat. Innerhalb einer Verhandlung wird der die Sitzung leitende Richter als Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende angesprochen. |
12.03.2011, 14:21 | #8 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat:
Bei einem (plagiatsfrei legal erworbenen) Doktortitel sähe die Sache dann natürlich evt. anders aus...... mfg |
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