Dies ist ein Beitrag zum Thema "Sie sind doch die Betreuerin" im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen zusammen,
den Thread habe ich amüsiert verfolgt, es ist doch immer und überall ähnlich
Folgendes verstehe ich aber ...
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06.04.2011, 08:47 | #11 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
den Thread habe ich amüsiert verfolgt, es ist doch immer und überall ähnlich Folgendes verstehe ich aber nicht: Zitat:
Das Unterschriftenblatt kann auch problemlos mitgenommen werden, niemand muss deswegen persönlich am Schalter stehen. Und Personalausweise bzw. Identitätsausweise braucht die Bank wegen dem Geldwäschegesetz. Auch das ist also keine Schikane sondern meiner Meinung nach völlig in Ordnung. Ansonsten: Zitat:
Grüsse Michaela
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06.04.2011, 18:45 | #12 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
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Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,
also, wenn ich eure Beispiele so höre, muss ich sagen, habe ich bisher echt Glück gehabt. Von den Dienstleistern habe ich solche Anforderungen bisher noch nie gehört. Und auch die (meisten) Betreuten und Angehörigen haben bisher ziemlich schnell verstanden, für was ich zuständig bin und für was nicht. Allerdings fängt das "Klarstellen" bei uns schon bei der Anhörung an. Die Richter haben bisher immer selbst kurz das Wesen der gesetzlichen Betreuung erklärt und mit anschaulichen Beispielen beschrieben. Und auch ich soll dann schon einmal in der Anhörung was dazu sagen, wie ich mit diesem oder jenem Thema umgehe, wie oft ich den Betreuten besuche usw. Und wenn doch mal z. B. ein Angehöriger dann später komisch reagiert, erkläre ich einfach kurz und freundlich, auf die Art "na ja, der Begriff ist ja auch ein bisschen irreführend, gesetzliche Betreuung bedeutet ..." Was auch schon geholfen hat, war der Hinweis, wie viele Stunden ich für den betreffenden Klienten bezahlt bekomme (in dem Fall waren es dann 2 Stunden im Monat) und die Frage, ob man sich vorstellen kann, wie viel Zeit ich schon allein einsetzen muss, um den ganzen Papierkram zu regeln. Bei den Klienten, die nicht in einer statonären Einrichtung wohnen, versuche ich außerdem immer schnellstmöglich, ambulantes BeWo, Pflegedienst usw. mit einzuspannen und darauf hinzuwirken, dass den Klienten bald klar ist: Betreuerin ist für Papierkram zuständig und kommt ab und zu vorbei oder ruft an und BeWo ist fürs Fahren zuständig (ist zwar sehr vereinfacht, aber irgendwie klar). Über eine neue Begrifflichkeit würde ich mich allerdings auch freuen, aber erstens ist mir bisher nix gescheites eingefallen und zweitens - wie soll man dem Gesetzgeber klar machen, dass mal eben eine Gesetzesänderung her muss, weil wir anders heißen wollen? Oje... Na denn, viel Erfolg beim weiteren Erklären!
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Viele Grüße Kathrin |
07.04.2011, 08:52 | #13 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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Hallo Michaela,
zum Thema Ausweispflicht. Ich könnte die Banken ja noch verstehen, wenn sie wenigstens konsequent und nach den Gesetzen handeln würden. Aber Pustekuchen. Da soll ein Betreuter, 90 Jahre alt, seit Jahren bettlägerig (was der Bank bekannt ist) und völlig hilflos, etwas unterschreiben. Merkwürdig nur: wenn ich dann etwas Druck mache, darauf hinweise, dass ich schon seit Jahren Betreuungen führe, auch bei dieser Bank, und das noch nie machen musste ...bla bla bla..., dann endet das eigentlich immer mit einem "ich muss mal meine Vorgesetzte fragen", worauf dann ein "in diesem Falle ... Ausnahme..." folgt. Gruss, Andreas Geändert von AndreasLübeck (07.04.2011 um 08:54 Uhr) |
07.04.2011, 09:05 | #14 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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hallo Andreas,
na dann gibts doch umso weniger Grund sich zu beschweren Ich verstehe ja dass man sich ab und an Luft verschaffen muss aber bei den ganz grossen Rundumschlägen zucke ich dann auch wieder zusammen denn bei all unserem Elend vergessen wir ab und an die positiven Momente- und ziehen uns damit immer selbst weiter runter. Mir gehts dabei um die gesunde Mischung zwischen der eigenen Sozialhygienie und tatsächlich unberechtigten Forderungen. Wer will denn schon nur noch frustrierte Betreuer? Gruss Michaela
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07.04.2011, 18:59 | #15 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Moin MOin
Sagt mal, ist es nicht auch eine Möglichkeit die Bank ernst zu nehmen und tatsächlich mit einem der Betreuten aufzulaufen? Ich meine mit einem Betreuten, bei dem die Bankangestellten uns Betreuern die Füße küssen würden, nur damit wir nie wieder mit einem Betreuten wiederkommen. Ich habe einige Betreute, bei denen die Bank äusserst dankbar dafür ist, wenn ich dafür sorge, dass diese nicht in der Filiale auftauchen. Im Gegenzug habe ich wg. Originalausweis und ähnlichem Blödsinn keine Probleme. MfG Imre
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08.04.2011, 10:16 | #16 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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Hallo,
es liegt wohl -mit- daran, dass der Begriff "Betreuer" einfach zu nichtssagend ist. Da gibt es uns als rechtliche Betreuer, den Betreuer im Heim und vielleicht noch einen Betreuer, der einen Heimbewohner nur mal kurz begleitet. Okay, die Diskussion hatten wir ja grade erst. Ich verlange nicht, dass sich eine Bankmitarbeiterin genau vorstellen kann, wie es vielleicht in der Wohnung eines Betreuten aussieht oder welche Krabbeltiere der eine oder andere grade mit sich herumschleppt. Es wäre aber schon interessant, was die angehenden Bankleute über rechtliche Betreuungen so lernen. Ob sie schon einmal so eine richtig verwarzte Wohnung gesehen haben ? Andererseits erwarte, dass eine angebliche Fachkraft, die sich nur mit Betreuungen beschäftigt, davon wirklich Ahnung hat und auch zumindest nachfragt, was geht und was nicht (z. B. eigenhändige Unterschrift). Meine Güte, ich arbeite in einer Behörde, und da wurden und werden die berühmten 3 Kreuze bei einem Analphabeten tatsächlich anerkannt. Text daneben: eigenhändig vollzogen, als Unterschrift amtlich anerkannt. Datum, Siegel, Unterschrift des Sachbearbeiters, fertig. Geht doch. Gruss Andreas |
08.04.2011, 14:41 | #17 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Andreas
Bankangestellt lernen in ihrer Ausbildung nichts über rechtliche Betreuung, was über den Umgang mit Betreutenkonten hinausgeht. Das soll ja auch für das Arbeiten in einer Bank genügen (Was meinst Du, weshalb alles auf die Betreuer geschoben wird?). Zumindest habe ich oft genug bei einem Schwatz mit Bankangestellten mitbekommen, dass die wirklich keine Ahnung von rechtlicher Betreuung haben. Sie waren dann ganz dankbar für die Informationen und die Zusammenarbeit wurde üblicherweise viel zuvorkommender. Die jeweiligen Viertelstunden haben sich richtig gelohnt. Ach ja: 3 Kreuze habe ich auch schon als Unterschrift von Behördenmitarbeitern gesehen... MfG Imre
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09.04.2011, 20:20 | #18 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 30
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Aufgabenverteilung
Hallo, um noch mal zum Ausgangsthema zurückzukommen, möchte ich hier auch noch mal über meine Erfahrungen berichten. In der doch noch recht kurzen Zeit meiner Tätigkeit als Betreuer (noch als Ehrenamt) musste ich auch schon die Erfahrung machen, dass diese "kleinen" Alltagsprobleme viel Zeit in Anspruch nehmen. Vorgestern war ich zum Beispiel 3 Stunden unterwegs, um einer Betreuten Kleidung ins Krankenhaus zu bringen. Der Schlüssel musste bei dem Pflegedienst abgeholt werden, ich musste zur Wohnung fahren und nach geeigneter Kleidung suchen, ins Krankenhaus fahren und vom Krankenhaus wieder zum Pflegedienst um den Schlüssel zurückzugeben. Delegieren konnte ich diese Aufgabe nicht, weil der Pflegedienst die Tätigkeit nicht abrechnen kann und es sonst keine Angehörigen gibt, die diese Aufgabe hätten übernehmen können.
In Zukunft werde ich wohl, sofern mein Ziel als Berufsbetreuer tätig zu sein realisiert wurde, eine Hilfskraft für solche Aufgaben beschäftigen. Gibt es hier noch andere, die für solche Tätigkeiten Hilfskräfte beschäftigen? Viele Grüße sbOL |
10.04.2011, 01:36 | #19 | |
Gesperrt
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Hallo,
Zitat:
Warum solltest Du dann eine Hilfskraft einstellen? Es gibt viele Leute, die ohne irgendwelche Sachen ins Krankenkaus kommen, die nicht betreute werden und wo sich niemand findet, der etwas bringen könnte. Ich habe vor ca. 7 Jahren das letze Mal per Taxi ein paar Sachen in ein Krankenhaus fahren lassen. Davor habe ich, soweit ich mich erinnern kann, durchaus auch Anträge beim Sozialamt gestellt, damit diese Kosten übernommen werden. Bisher hatte ich Glück, die Pflegedienste haben meistens kein großes Theater gemacht und haben das erledigt. In wenigen Fällen war auch mal eine kl. Rechnung fällig. Ich weigere mich strikt das zu übernehmen, als nächstes wasche ich die Wäsche, weil in Pflegedienst schließlich nicht abrechnen kann, während der Kunde im Krankenhaus ist und nicht genug Anziehsachen vorhanden sind. Wo fängt das an und wo hört es auf? Im schlimmsten Fall müsste das Krankenhaus in ihre Kleiderkammer schauen. Natürlich ist das nicht nett, aber ich bin auch kein Kurierdienst und will erst gar nicht mit so etwas anfangen. |
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10.04.2011, 07:05 | #20 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Ausserdem wäre es dann wohl Sache des Krankenhaussozialdienst sich um solche Dinge zu kümmern. Es kann und sollte nicht angehen, dass immer wieder Aufgaben übernommen werden die nicht unsere sind. Erinnert Euch an die Sätze: andere Betreuer machen das auch, ich finde mit solchen Handlungen hat man nict nur sich selbst sondern auch allen anderen Kollegen geschadet. Klar, wenn was auf dem Weg liegt den ich sowieso einschlage erledige ich auch mal Dinge mit- aber nie ohne eindeutige Erklärung der Umstände. Eine Hilfskraft für Aufgaben einzustellen die nicht unsere sind halte ich für ein extremes No Go. Grüsse Michaela
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