Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundschulden im Vermögensverzeichnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer,
ich bin gerade dabei, das Anfangsvermögensverzeichnis für eine Betreute zu bestellen, die im eigenen Haus lebt. Laut Grundbuchauszug ...
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15.04.2011, 18:34 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Grundschulden im Vermögensverzeichnis
Liebe Forenteilnehmer,
ich bin gerade dabei, das Anfangsvermögensverzeichnis für eine Betreute zu bestellen, die im eigenen Haus lebt. Laut Grundbuchauszug sind diverse Grundschulden (Briefgrundschuld)eingetragen. Die betreffenden beiden Gläubigerbanken haben mir bestätigt, dass die Grundschulden nicht mehr valutieren, also die früher mal damit gesicherten Darlehen getilgt sind, die Bank also keine Forderungen mehr geltend machen kann. Es hat sich nie jemand um die Löschung der Grundschulden aus dem Grundbuch gekümmert. Sind diese - nicht mehr valutierenden aber halt noch eingetragenen - Grundschulden trotzdem bei den "Verbindlichkeiten" anzugeben und vom "Reinvermögen" abzuziehen? Eigentlich könnte man die Grundschulden nun (spätestens vor dem wahrscheinlich erforderlichen Hausverkauf) löschen lassen, aber die Grundschuldbriefe sind nicht auffindbar. Deshalb muss wohl erst ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden - weiß jemand, wie lange so etwas dauert und was es kostet? Das Problem ist ja hier, dass das Haus vermutlich bald verkauft werden muss, weil das Einkommen hinten und vorne nicht ausreicht, für Extrakosten ist vor der Kaufpreiszahlung überhaupt kein Spielraum. Grüße, Anni |
15.04.2011, 18:56 | #2 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 647
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Hallo,
kann man getrost ruhen lassen. Tut keinem weh. Löschung kostet Geld. Gruß Heiner |
15.04.2011, 19:15 | #3 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
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Beiträge: 332
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Hallo Heiner,
klar tut das im Moment keinem weh, ich sehe die Probleme nur deshalb, weil ein Verkauf absehbar ist, die Grundschuldbriefe weg (die Löschung im Verkaufsfall damit vermutlich schwierig) und keinerlei Barschaften vorhanden sind. Da ich ja auch für den Hausverkauf zuständig wäre, müsste ich abschätzen können, welche Hindernisse es dafür gibt bzw. welche Verzögerungen, schließlich muss ich der Betreuten ja ggf. auch eine neue Bleibe suchen. Grüße Geändert von Anni (15.04.2011 um 19:18 Uhr) |
30.04.2011, 00:28 | #4 |
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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Also hier sollte man dringend mal in die Puschen kommen und die Briefe suchen!!!!! oder die GS-Briefe beim Amtsgericht aufbieten lassen. Einfach mal beim zuständigen Rechtspfleger vorsprechen und sich nach den Kosten des Aufgebotsverfahren erkundigen, denn es ist ja so, dass im Gegensatz zur Buchgrundschuld (wo die Erteilung des Grundschuldbriefes ausgeschlossen ist), die Abtretung der Briefgrundschuld nicht im Grundbuch eingetragen werden muss, sondern die Übergabe des Briefes ausreicht. Das heisst ein potentieller Käufer kann sich auf den verlorenen Grundschuldbrief nicht verlassen und muss damit rechnen, dass die Grundschuld für einen anderen (als den im Grundbuch eingetragenen) Gläubiger valutiert.
Löschen lassen würde ich die Grundschulden nicht, denn die könnte der Käufer zunächst als Eigentümergrundschuld übernehmen und später selbst oder zur Finanzierung des Kaufpreises belasten. Das spart ein paar Kosten, nämlich dem Betroffenen die Löschungskosten und dem Käufer die neuen Eintragungskosten. Alles klaro? Tschüssi S-Maus
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Es grüßt die S-Maus
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30.04.2011, 15:36 | #5 |
Club 300
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Beiträge: 332
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Zitat S-Maus: Also hier sollte man dringend mal in die Puschen kommen und die Briefe suchen!!!!!
Also mehr als alle im Haus auffindbaren Ordner und Behälter mit Papierkram zu durchsuchen kann ich ja als Betreuerin auch nicht machen und das hat schon viel Zeit gekostet. Die Betreute weiß gar nicht, was eine Grundschuld oder ein Grundschuldbrief überhaupt ist, das hatte alles der verstorbene Ehemann geregelt. Problem am Aufgebotsverfahren: Es kostet Geld und dauert lange. Geld ist aber absolut keins da, es können momentan nicht mal die dringendsten Rechnungen vollständig bezahlt werden. Einziger Ausweg wird wohl der Hausverkauf sein, aber das Aufgebotsverfahren dauert lange (Monate) und muss ja vorher (aus den genannten Gründen) durchgeführt werden. Grüße Anni |
01.05.2011, 15:43 | #6 |
Dipl. Rechtspflegerin
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Beiträge: 101
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Erstmal wäre zu klären, wieviel Geld so ein Aufgebotsverfahren kostet. Auch mal nachfragen, obs dafür PKH gibt!
S-Maus
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02.05.2011, 01:11 | #7 | |
Stammgast
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Zitat:
Moin, also diese Aussage der Bank ist doch schon mal hilfreich und wenn Du das schriftlich hast noch praktischer beim Verkauf. Ich würde die Grundschuld stehen lassen und es von der Seite sehen, dass wenn der Käufer einen Kredit für die Hütte aufnimmt, er keine neue Grundschuld eintragen lassen muss, was weniger Kosten für beide Seiten bedeutet Falls er keine Kredit benötigt und die Banken Dir bestätigen, dass die Kredite getilgt sind ist es trotzdem praktisch, falls später doch für Renovierung was gebraucht wird. Viele Grüße! Geändert von gonzo (02.05.2011 um 01:13 Uhr) |
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06.05.2011, 22:47 | #8 | |
Dipl. Rechtspflegerin
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Zitat:
Schöne Grüße S-Maus
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07.05.2011, 00:49 | #9 | |
Stammgast
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Zitat:
Dank Dir für die Info, hatte ich bisher nicht gewusst! Die Zweitschrift der Löschungsbewilligung der Banken sind dann der erste Schritt bei dieser umfangreiche Prozedur, denn anders gehts dann ja nicht... http://landgericht-karlsruhe.de/serv...437/index.html Na dann! |
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grundschuld, hausverkauf |
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