Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Grundschulden im Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundschulden im Vermögensverzeichnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forenteilnehmer, ich bin gerade dabei, das Anfangsvermögensverzeichnis für eine Betreute zu bestellen, die im eigenen Haus lebt. Laut Grundbuchauszug ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 15.04.2011, 18:34   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard Grundschulden im Vermögensverzeichnis

Liebe Forenteilnehmer,

ich bin gerade dabei, das Anfangsvermögensverzeichnis für eine Betreute zu bestellen, die im eigenen Haus lebt. Laut Grundbuchauszug sind diverse Grundschulden (Briefgrundschuld)eingetragen. Die betreffenden beiden Gläubigerbanken haben mir bestätigt, dass die Grundschulden nicht mehr valutieren, also die früher mal damit gesicherten Darlehen getilgt sind, die Bank also keine Forderungen mehr geltend machen kann. Es hat sich nie jemand um die Löschung der Grundschulden aus dem Grundbuch gekümmert. Sind diese - nicht mehr valutierenden aber halt noch eingetragenen - Grundschulden trotzdem bei den "Verbindlichkeiten" anzugeben und vom "Reinvermögen" abzuziehen?

Eigentlich könnte man die Grundschulden nun (spätestens vor dem wahrscheinlich erforderlichen Hausverkauf) löschen lassen, aber die Grundschuldbriefe sind nicht auffindbar. Deshalb muss wohl erst ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden - weiß jemand, wie lange so etwas dauert und was es kostet? Das Problem ist ja hier, dass das Haus vermutlich bald verkauft werden muss, weil das Einkommen hinten und vorne nicht ausreicht, für Extrakosten ist vor der Kaufpreiszahlung überhaupt kein Spielraum.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2011, 18:56   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

kann man getrost ruhen lassen. Tut keinem weh. Löschung kostet Geld.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2011, 19:15   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Hallo Heiner,

klar tut das im Moment keinem weh, ich sehe die Probleme nur deshalb, weil ein Verkauf absehbar ist, die Grundschuldbriefe weg (die Löschung im Verkaufsfall damit vermutlich schwierig) und keinerlei Barschaften vorhanden sind. Da ich ja auch für den Hausverkauf zuständig wäre, müsste ich abschätzen können, welche Hindernisse es dafür gibt bzw. welche Verzögerungen, schließlich muss ich der Betreuten ja ggf. auch eine neue Bleibe suchen.

Grüße

Geändert von Anni (15.04.2011 um 19:18 Uhr)
Anni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2011, 00:28   #4
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Also hier sollte man dringend mal in die Puschen kommen und die Briefe suchen!!!!! oder die GS-Briefe beim Amtsgericht aufbieten lassen. Einfach mal beim zuständigen Rechtspfleger vorsprechen und sich nach den Kosten des Aufgebotsverfahren erkundigen, denn es ist ja so, dass im Gegensatz zur Buchgrundschuld (wo die Erteilung des Grundschuldbriefes ausgeschlossen ist), die Abtretung der Briefgrundschuld nicht im Grundbuch eingetragen werden muss, sondern die Übergabe des Briefes ausreicht. Das heisst ein potentieller Käufer kann sich auf den verlorenen Grundschuldbrief nicht verlassen und muss damit rechnen, dass die Grundschuld für einen anderen (als den im Grundbuch eingetragenen) Gläubiger valutiert.

Löschen lassen würde ich die Grundschulden nicht, denn die könnte der Käufer zunächst als Eigentümergrundschuld übernehmen und später selbst oder zur Finanzierung des Kaufpreises belasten. Das spart ein paar Kosten, nämlich dem Betroffenen die Löschungskosten und dem Käufer die neuen Eintragungskosten.


Alles klaro?
Tschüssi
S-Maus
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2011, 15:36   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Zitat S-Maus: Also hier sollte man dringend mal in die Puschen kommen und die Briefe suchen!!!!!

Also mehr als alle im Haus auffindbaren Ordner und Behälter mit Papierkram zu durchsuchen kann ich ja als Betreuerin auch nicht machen und das hat schon viel Zeit gekostet. Die Betreute weiß gar nicht, was eine Grundschuld oder ein Grundschuldbrief überhaupt ist, das hatte alles der verstorbene Ehemann geregelt.

Problem am Aufgebotsverfahren: Es kostet Geld und dauert lange. Geld ist aber absolut keins da, es können momentan nicht mal die dringendsten Rechnungen vollständig bezahlt werden. Einziger Ausweg wird wohl der Hausverkauf sein, aber das Aufgebotsverfahren dauert lange (Monate) und muss ja vorher (aus den genannten Gründen) durchgeführt werden.

Grüße
Anni
Anni ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2011, 15:43   #6
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Erstmal wäre zu klären, wieviel Geld so ein Aufgebotsverfahren kostet. Auch mal nachfragen, obs dafür PKH gibt!

S-Maus
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2011, 01:11   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
Die betreffenden beiden Gläubigerbanken haben mir bestätigt, dass die Grundschulden nicht mehr valutieren, also die früher mal damit gesicherten Darlehen getilgt sind, die Bank also keine Forderungen mehr geltend machen kann.

Moin,

also diese Aussage der Bank ist doch schon mal hilfreich und wenn Du das schriftlich hast noch praktischer beim Verkauf.
Ich würde die Grundschuld stehen lassen und es von der Seite sehen, dass wenn der Käufer einen Kredit für die Hütte aufnimmt, er keine neue Grundschuld eintragen lassen muss, was weniger Kosten für beide Seiten bedeutet
Falls er keine Kredit benötigt und die Banken Dir bestätigen, dass die Kredite getilgt sind ist es trotzdem praktisch, falls später doch für Renovierung was gebraucht wird.

Viele Grüße!

Geändert von gonzo (02.05.2011 um 01:13 Uhr)
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2011, 22:47   #8
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Ich würde die Grundschuld stehen lassen und es von der Seite sehen, dass wenn der Käufer einen Kredit für die Hütte aufnimmt, er keine neue Grundschuld eintragen lassen muss, was weniger Kosten für beide Seiten bedeutet
Falls er keine Kredit benötigt und die Banken Dir bestätigen, dass die Kredite getilgt sind ist es trotzdem praktisch, falls später doch für Renovierung was gebraucht wird.

Viele Grüße!
Das trifft alles für die Buchgrundschuld zu. Bei der Briefgrundschuld ist es ja gerade anders, denn da kann die Bank bestätigen, was sie will, Grundschuldinhaber ist, WER in Besitz des Grundschuldbriefes ist. Also ich persönlich würde keine Briefgrundschuld ohne ausgehändigten Grundschuldbrief übernehmen!

Schöne Grüße
S-Maus
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 00:49   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Das trifft alles für die Buchgrundschuld zu. Bei der Briefgrundschuld ist es ja gerade anders, denn da kann die Bank bestätigen, was sie will, Grundschuldinhaber ist, WER in Besitz des Grundschuldbriefes ist.

Dank Dir für die Info, hatte ich bisher nicht gewusst!
Die Zweitschrift der Löschungsbewilligung der Banken sind dann der erste Schritt bei dieser umfangreiche Prozedur, denn anders gehts dann ja nicht...

http://landgericht-karlsruhe.de/serv...437/index.html


Na dann!
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundschuld, hausverkauf

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39