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Raffgierige Verwandte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Raffgierige Verwandte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten morgen, ein Frage an die Runde: Meine Klientin, Altenheimbewohnerin, dement, hat nun Geld ihrer Tochter geerbt. Ihre Schwester ist ...


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Alt 05.05.2011, 07:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 66
Standard Raffgierige Verwandte

Guten morgen,

ein Frage an die Runde:
Meine Klientin, Altenheimbewohnerin, dement, hat nun Geld ihrer Tochter geerbt. Ihre Schwester ist offen sehr bemüht darum, Geld für sich und ihre eigene Tochter erhalten zu können.
Ich finde das Auftreten der Schwester penetrant, werde mich natürlich den Wünschen meiner Klientin nicht verschließen, will aber auch nicht das sie übervorteilt wird und andere sich raffgierig bereichern können, ohne dem das meine Klientin das merkt und glaubt, man möchte ihr nun Gutes tun und sie umgekehr. Wer hat Erfahrungen mit der Klientel „Erbschleicher“ gemacht und wie man am besten solchen „Abziehern“ begegnet.

Ich halte die Schwester jetzt erst einmal auf Distanz indem ich ihr erklärt habe, erst einmal die Kosten der Beedigung der Erblasserin und solche der Klienin bereinigen zu wollen, Danach müßts ein neuer Beschluss auf Kündigung eines der Sparverträge (welche die Erblasserin vererbt hat) erfolgen. Aber Ewigkeiten geht das ja auch nicht gut

Gruß
Thomas
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Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25°
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Alt 05.05.2011, 08:15   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Thomas,

ja, ja von der Sorte Mensch hats leider einige.

Ein Tip ist, schieb das Gericht vor. Dort hast Du hoffentlich die Erbschaft angezeigt. Du kannst mit gutem Gewissen erklären, dass das Gericht Schenkungen auf jeden Fall genehmigen und zustimmen müsste und dass von dort evtl. Nachforderungen wegen der Kosten der Betreuung entstehen.

Mehr würde ich aber auch nicht sagen, schotte Dich konsequent ab gegenüber solchen Wünschen, das wird sonst ein Fass ohne Boden und Du hast die Sippschaft jahrelang ständig quengelnd an der Backe.

Von welchen Beträgen reden wir denn? 100 Euro? 1000? 50 000?

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 05.05.2011, 10:14   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 66
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,

ja, ja von der Sorte Mensch hats leider einige.

Ein Tip ist, schieb das Gericht vor. Dort hast Du hoffentlich die Erbschaft angezeigt. Du kannst mit gutem Gewissen erklären, dass das Gericht Schenkungen auf jeden Fall genehmigen und zustimmen müsste und dass von dort evtl. Nachforderungen wegen der Kosten der Betreuung entstehen.

Mehr würde ich aber auch nicht sagen, schotte Dich konsequent ab gegenüber solchen Wünschen, das wird sonst ein Fass ohne Boden und Du hast die Sippschaft jahrelang ständig quengelnd an der Backe.
von welchen Beträgen reden wir denn? 100 Euro? 1000? 50 000?

Gruss Michaela


Hallo Michaela,

dann habe ich ja alles richtig gemacht, vom Gericht vorschieben bis zur Aussage, dass erst einmal Kosten als Beschluss beantragt und bezahlt werden müssen.
Ich war echt erstaunt, als ich gestern den Anruf der Schwester die das geld erhalten soll, bekam.
Sie sprach von 10.000 € die sie als Verteilerin erhalten sollte (gerade sie) .. und das sie Beträge an die Familie verteilen soll (fragt sich nur, wer, was davon abbekommt).
Das beste war die Frage, nach der Bearbeitung des Taschengeldes meiner Klientin. Da fragt mich die Schwester doch tatsächlich danach, ob sie nicht meine Klientin so 1-2 mal im Altenheim besuchen sollte (Argument: "das täte ja auch meiner Klientin gut") und unterbreitete dabei die Frage, ob sie das Geld für das Taxi nicht vom Taschengeld nehmen könnte (welches Altenheimseitig deponiert wird).
Ich habe ihr gesagt, dass das Taschengeld ausschließlich für den Gebrauch der klientin benutzt werden darf, aber die Frage ja war wohl das allerletzte.. dreist sowas!!
Peinlich war ihr Spruch, dass die beste Freundin der verstorbenen Erblasserin, ja nicht zur Familie gehört (in dem Zusammenhang, dass sie dann nicht so einen bedeutenden Anteil als Geldgeschenk erhalten bräuchte, wie meine Klientin das vorhat) ... Die Freundin der Erblasserin hat sich aber wesentlich mehr um meine Klientin und als Unterstützung der Nachlassbearbeitung gekümmert, als der ganze Rest der "Familie" meiner Klientin selber. Wobei man den Begriff Familie, hier wirklich in Anführungsstriche setzen muss .
Die Schwester meiner Klientin hatte nach der Beerdigung der Erblasserin nichts besseres zur tun, als sich erst einmal über die Vermögensordner der Erblasserin (welche sich in deren Wohnung befanden) "herzumachen" und mich, mit Übernahme der Betreuung, zu fragen, ob sie das zu vererbende Vermögen nach dem Tot, meiner Klientin, erhalten wird.
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Geändert von Ehrenamtler (05.05.2011 um 10:27 Uhr)
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Alt 05.05.2011, 12:43   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Thomas,

an solche Zeitgenossen kannst Du Dich dann ja jetzt gut gewöhnen, die sind überall und manchmal aber leider nicht so leicht zu erkennen wie jetzt.
Bleib hart, mach die (Geld) Schotten dicht und denk auch dran, Du musst Dich gegenüber der Schwester deiner Betreuten überhaupt nicht verantworten.

Gruss Michaela
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Alt 05.05.2011, 12:48   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,


ich habe grundsätzlich erstmal verlangt, dass solche Leute alle Wünsche und "Anträge" schriftlich einreichen. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass ein Rechtspfleger oder auch ein - mir bekannter, sehr strenger - Richter die Sachen zur Prüfung auf den Tisch bekommt.

Damit habe ich recht gute Erfahrungen gemacht, das nimmt den Leuten schon mal viel Wind aus den Segeln.

Ansonsten aber alle Auskünfte striktest verweigern. Sonst wird das nichts.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.05.2011, 13:20   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 66
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,


ich habe grundsätzlich erstmal verlangt, dass solche Leute alle Wünsche und "Anträge" schriftlich einreichen. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass ein Rechtspfleger oder auch ein - mir bekannter, sehr strenger - Richter die Sachen zur Prüfung auf den Tisch bekommt.

Damit habe ich recht gute Erfahrungen gemacht, das nimmt den Leuten schon mal viel Wind aus den Segeln.

Ansonsten aber alle Auskünfte striktest verweigern. Sonst wird das nichts.

Gruss

Andreas

Hi Andreas,

danke, dass habe ich ihr auch gesagt ("Ich muss das dem Amtsgericht weitergeben und den Wunsch der Schenkung schriftlich verfassen") ... hoffe die wird ruhiger, aber ich glaube, die wird weiter penetrant bohren
Wenn meine Klientin ihre Wünsche formulieren soll, wird das wohl schon anders aussehen.

Thomas
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