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Stellt man Rechnungen oder Anträge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stellt man Rechnungen oder Anträge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Chrysologus Zumal es um die in 2011 erfolgten Zuflüsse angeht. Sollte das Jahr besser gehen als erwartet, ...


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Alt 07.05.2011, 14:28   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Zumal es um die in 2011 erfolgten Zuflüsse angeht. Sollte das Jahr besser gehen als erwartet, dann kann es sinnvoll sein, im Dezember die Anträge erst spät rauszuschicken, damit das Geld erst in 2012 kommt.
Hallo Chrysologus,
Welche Zuflüsse meinst du?
Warum sollte das Geld erst in 2012 kommen?
Michael Meister ist offline  
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Alt 07.05.2011, 14:34   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Moin!

Gerade für Berufsanfänger ist dann die € 17.000 Freibetragsgrenze ja auch nicht ganz unwichtig!...bei den Auslagen, die geleistet werden müssen und den verzögerten - und gerade am Anfang sehr geringen - Einnahmen muss man diese Freigrenze erst mal überschreiten, um überhaupt Umsatzsteuerpflichtig zu werden!

Ein wunderschönes WE!

Thorsten
Hallo Thorsten,
gibt es die € 17.000 Freibetragsgrenze nur bei der Kleinunternehmerregelung?

Worauf bezieht sich diese Summe?
Michael Meister ist offline  
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Alt 07.05.2011, 14:39   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Ob man die USt ausweist oder nicht, das ist dem Gericht egal, es zahlt nach den bekannten Sätzen.

Für uns ist der Unterschied erheblich: Eine ausgeweisene USt muss man in jedem Fall abführen (auch denn, wenn für die USt selbst keine Rechtsgrundlage besteht) und wird sie auch im Falle einer eher zu erwartenden USt-Befreiung nicht wieder zurückbekommen. Extremes Beispiel: Wenn Du irrtümlich 25% USt ausweist, dann mußt du auch 25% abführen)

Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater stelle ich nur noch Anträge auf Festsetzung der Vergütung ohne Nummer und ohne USt, um jeden Anschein einer Rechnung zu vermeiden. Denn im Grunde stellen wir keine Rechnungen, da es keinen Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung gibt.

Wenn Du aber neu im Geschäft bist, dann solltest Du vor der ersten Abrechnung mit deinem Steuerberater bereden, ob Du nicht am besten die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Bei meinem Kuddelmuddel aus Betreuertätigkeit, Verfahrenspflegschaften und kirchlicher Anwaltschaft hat das gut hingehauen und rettet mich (noch) vor der USt.

Ansonsten ist wichtig, sie nicht extra auszuweisen, wohl abzuführen und dagegen Beschwerde einzulegen.
Wenn es dem Gerich doch sowiese egal ist ob auf den Vergütungsanträgen die USt mit drauf steht oder nicht, warum sollte ich sie dann schreiben?

Woher weiß dann das Finanzamt aber wieviel USt ich bekommen habe?
Michael Meister ist offline  
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Alt 07.05.2011, 16:07   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard Kann jemand diesen Vergütungsantrag nach der Form und Richtigkeit überprüfen?


Betreuungsvergütung

Mein Zeichen Nr

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer/in wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen.

Betreuter ist mittellos und lebt im Heim.

Zeitraum vom 06.05.11 bis zum 05.08.11
3 Monate x 4,5 Stunden x 27,00 € = 364,5

Insgesamt: 364,5 €
In diesem Betrag sind 19% MwSt = 58,20 € enthalten.

MfG
Michael Meister ist offline  
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Alt 07.05.2011, 20:41   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Woher weiß dann das Finanzamt aber wieviel USt ich bekommen habe?
Weil die immer gleich ist- Du bist doch Betreuer und kein Hotel
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.05.2011, 10:59   #16
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Zitat:
Zitat von Brtsftwr Beitrag anzeigen
Hallo Thorsten,
gibt es die € 17.000 Freibetragsgrenze nur bei der Kleinunternehmerregelung?

Worauf bezieht sich diese Summe?
Ja, ...Kleinunternehmerregel...hab gerade gesehen, dass es sogar 17500 Euronen sind!

Guckst Du hier:

§ 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer

Sonnigen Sonntach!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 08.05.2011, 11:02   #17
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Moin Michaela!

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du bist doch Betreuer und kein Hotel
Super Vergleich!!! ...Danke für dies "Aufheiterli"!!!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 08.05.2011, 22:31   #18
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von Brtsftwr Beitrag anzeigen

Betreuungsvergütung

Mein Zeichen Nr

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer/in wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen.

Betreuter ist mittellos und lebt im Heim.

Zeitraum vom 06.05.11 bis zum 05.08.11
3 Monate x 4,5 Stunden x 27,00 € = 364,5

Insgesamt: 364,5 €
In diesem Betrag sind 19% MwSt = 58,20 € enthalten.

MfG

Wenn man vom Problem der MwSt absieht, dann scheint mir die in Ordnung zu sein. Bei diesem Antrag mußt Du allerdings dann auch 58,20€ ans Finanzamt abführen, egal welche Regelung Du in Anspruch nimmst.

Zu den Zuflüssen: Wenn Du in diesem Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, dann darfst du nicht mehr als 17.500€ einnehmen, und hier zählt nur das, was auf deinem Konto bis zum 31.12. eingegangen ist. Wenn Du also keine USt ausweist und 17.499€ eingenommen hast, dann ist alles gut. Nimmst Du aber 17.501€ ein, so mußt du 3.500,20 an den Fiskus zahlen.
Chrysologus ist offline  
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Alt 09.05.2011, 06:47   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Moin Michaela!



Super Vergleich!!! ...Danke für dies "Aufheiterli"!!!

Thorsten
menno Thorsten, das war nicht einfach ein Vergleich. Die (die Hotels) zahlen doch dank ihrer Förderpartei wirklich nur 7 %
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.05.2011, 08:13   #20
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
menno Thorsten, das war nicht einfach ein Vergleich. Die (die Hotels) zahlen doch dank ihrer Förderpartei wirklich nur 7 %
Weiss ich doch...ABER NICHT MEHR LANGE!!!!!!!!!!!!

Guten Wochenstart!!!!!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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steuern, umsatzsteuer


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