Dies ist ein Beitrag zum Thema Stellt man Rechnungen oder Anträge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Zitat von Chrysologus
Zumal es um die in 2011 erfolgten Zuflüsse angeht. Sollte das Jahr besser gehen als erwartet, ...
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07.05.2011, 14:28 | #11 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Zitat:
Welche Zuflüsse meinst du? Warum sollte das Geld erst in 2012 kommen? |
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07.05.2011, 14:34 | #12 | |
Forums-Azubi
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Zitat:
gibt es die € 17.000 Freibetragsgrenze nur bei der Kleinunternehmerregelung? Worauf bezieht sich diese Summe? |
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07.05.2011, 14:39 | #13 | |
Forums-Azubi
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Zitat:
Woher weiß dann das Finanzamt aber wieviel USt ich bekommen habe? |
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07.05.2011, 16:07 | #14 |
Forums-Azubi
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Kann jemand diesen Vergütungsantrag nach der Form und Richtigkeit überprüfen?
Betreuungsvergütung Mein Zeichen Nr Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer/in wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen. Betreuter ist mittellos und lebt im Heim. Zeitraum vom 06.05.11 bis zum 05.08.11 3 Monate x 4,5 Stunden x 27,00 € = 364,5 Insgesamt: 364,5 € In diesem Betrag sind 19% MwSt = 58,20 € enthalten. MfG |
07.05.2011, 20:41 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.05.2011, 10:59 | #16 | |
Held der Arbeit
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Zitat:
Guckst Du hier: § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer Sonnigen Sonntach! Thorsten
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08.05.2011, 11:02 | #17 |
Held der Arbeit
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Moin Michaela!
Super Vergleich!!! ...Danke für dies "Aufheiterli"!!! Thorsten
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08.05.2011, 22:31 | #18 | |
Gibt einen aus
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Zitat:
Wenn man vom Problem der MwSt absieht, dann scheint mir die in Ordnung zu sein. Bei diesem Antrag mußt Du allerdings dann auch 58,20€ ans Finanzamt abführen, egal welche Regelung Du in Anspruch nimmst. Zu den Zuflüssen: Wenn Du in diesem Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, dann darfst du nicht mehr als 17.500€ einnehmen, und hier zählt nur das, was auf deinem Konto bis zum 31.12. eingegangen ist. Wenn Du also keine USt ausweist und 17.499€ eingenommen hast, dann ist alles gut. Nimmst Du aber 17.501€ ein, so mußt du 3.500,20 an den Fiskus zahlen. |
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09.05.2011, 06:47 | #19 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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menno Thorsten, das war nicht einfach ein Vergleich. Die (die Hotels) zahlen doch dank ihrer Förderpartei wirklich nur 7 %
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09.05.2011, 08:13 | #20 | |
Held der Arbeit
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Zitat:
Guten Wochenstart!!!!! Thorsten
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steuern, umsatzsteuer |
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