Dies ist ein Beitrag zum Thema Stellt man Rechnungen oder Anträge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
schreibt ihr eure Rechnungen als:
Code:
Antrag auf Festsetzung einer pauschalen Vergütung gemäß VBVG §§ 4 ,5
ODER
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05.05.2011, 13:59 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Stellt man Rechnungen oder Anträge
Hallo Zusammen,
schreibt ihr eure Rechnungen als: Code:
Antrag auf Festsetzung einer pauschalen Vergütung gemäß VBVG §§ 4,5 Code:
RECHNUNG mit Rechnungsnummer und MwSt hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen. |
05.05.2011, 20:01 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo,
die Festsetzung der Vergütung wird beantragt. Gegen die Staatskasse kannst Du sie auch in Ansatz bringen, weil da oft kein antragsgemäßer Beschluss ergeht, sondern einfach überwiesen wird. Also keine "Rechnung" stellen. Umsatzsteuer - schnief - da tobt seit über einem Jahr ein heftiger Streit zwischen einigen Berufsbetreuern und den Finanzbehörden , mit mehr oder weniger Unterstützung der Berufsverbände wegen der Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer !!! Also keine Umsatzsteuer angeben ! Rechnunsgnummer ist in § 14 Umsatzsteuergesetz geregelt. Im Gesetz wird die Rechnungsnummer für jede Abrechnung einer Leistung verlangt, also unabhängig von der Bezeichnung des "Papiers". Die rechnungsnummer dient auch der Prüfung, ob alle Leistungen auch ordentlich in Rechnung gestellt wurden. Eine Ausnahme für umsatzsteuerfreie Leistungen habe ich jetzt nicht gefunden, aber noch sind wir ja noch nicht von der Umsatzsteuer befreit. Ich gebe die Rechnungsnummern an. schöne Grüße ! fwu |
06.05.2011, 10:02 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
meine Erfahrungen, auch hier im Forum, haben mir gezeigt, dass es sehr große regionale Unterschiede gibt. Als ich anfing, habe ich beim zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes nachgefragt, wie meine Rechnung aussehen muss. War sehr nett und hilfreich. Heute habe ich einen Steuerberater der dies prüft. Ich muss Rechnungen mit Nr. und Steuernummer schreiben. So wie jeder andere Selbstständige. Frage doch einfach nach. Dem Gericht ist dies im Übrigen meist egal. Die interessiert nicht die kaufmännische, steuerliche Seite. Gruß Heiner |
06.05.2011, 15:08 | #4 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Hallo Zusammen,
Dankeschön fwu & Heiner, nun habe ich auch gelernt, dass es das Amtsgericht in kaufmännischer Hinsicht nicht interressiert, wie ich meine Vergütung fordere. fwu, du beantragst also deine Vergütung und schreibst keine Umsatzsteuer, dafür aber die Rechnungsnummern. Heiner, du schreibst Rechnungen mit Steuernummer und Rechnungsnummern. Mein Steuerberater sagt, dass in meiner Pauschalvergütung die MwSt enthalten ist und ich diese in die Betreuungsvergütung schreiben soll. Zitat:
Zitat:
Wie seht ihr das? |
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06.05.2011, 19:11 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Brtsftwr,
im Moment ist in der Diskussion dass Berufsbetreuer ihre gezahlte Umsatzsteuer vielleicht, aber nur ganz vielleicht auch rückwirkend zurück bekommen könnten. Voraussetzng dazu ist allerdings dass wir keine Umsatzsteuer in den Vergütungsanträgen ausweisen. Das ist doch ein Grund sie weg zu lassen oder? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.05.2011, 22:06 | #6 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
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Zitat:
du wartest also die Entscheidung des BGH ab und stellst in deinen Vergütungsanträgen keine Umsatzsteuer aus. Ich möchte mich damit vorerst nicht befassen und werde die USt ausweisen bis ich überhaupt erst herausbekommen habe wie ich die Vergütungsanträge schreiben soll. In den nächsten Wochen werde ich mich zur dieser Disskusion mit meinem Steuerberater beraten. Ich wüsste gern, ob ich meine Vergütungsanträge so stellen kann: Zitat:
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07.05.2011, 06:48 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Damits kein Missverständnis gibt, ich weise sie nicht aus (interesiert das Gericht sowieo nicht) aber natürlich zahle ich sie.
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07.05.2011, 09:51 | #8 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Ob man die USt ausweist oder nicht, das ist dem Gericht egal, es zahlt nach den bekannten Sätzen.
Für uns ist der Unterschied erheblich: Eine ausgeweisene USt muss man in jedem Fall abführen (auch denn, wenn für die USt selbst keine Rechtsgrundlage besteht) und wird sie auch im Falle einer eher zu erwartenden USt-Befreiung nicht wieder zurückbekommen. Extremes Beispiel: Wenn Du irrtümlich 25% USt ausweist, dann mußt du auch 25% abführen) Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater stelle ich nur noch Anträge auf Festsetzung der Vergütung ohne Nummer und ohne USt, um jeden Anschein einer Rechnung zu vermeiden. Denn im Grunde stellen wir keine Rechnungen, da es keinen Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung gibt. Wenn Du aber neu im Geschäft bist, dann solltest Du vor der ersten Abrechnung mit deinem Steuerberater bereden, ob Du nicht am besten die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Bei meinem Kuddelmuddel aus Betreuertätigkeit, Verfahrenspflegschaften und kirchlicher Anwaltschaft hat das gut hingehauen und rettet mich (noch) vor der USt. Ansonsten ist wichtig, sie nicht extra auszuweisen, wohl abzuführen und dagegen Beschwerde einzulegen. |
07.05.2011, 11:25 | #9 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Moin!
Gerade für Berufsanfänger ist dann die € 17.000 Freibetragsgrenze ja auch nicht ganz unwichtig!...bei den Auslagen, die geleistet werden müssen und den verzögerten - und gerade am Anfang sehr geringen - Einnahmen muss man diese Freigrenze erst mal überschreiten, um überhaupt Umsatzsteuerpflichtig zu werden! Ein wunderschönes WE! Thorsten
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07.05.2011, 14:08 | #10 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zumal es um die in 2011 erfolgten Zuflüsse angeht. Sollte das Jahr besser gehen als erwartet, dann kann es sinnvoll sein, im Dezember die Anträge erst spät rauszuschicken, damit das Geld erst in 2012 kommt.
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Stichworte |
steuern, umsatzsteuer |
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