Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Stellt man Rechnungen oder Anträge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stellt man Rechnungen oder Anträge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, schreibt ihr eure Rechnungen als: Code: Antrag auf Festsetzung einer pauschalen Vergütung gemäß VBVG §§ 4 ,5 ODER ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 05.05.2011, 13:59   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard Stellt man Rechnungen oder Anträge

Hallo Zusammen,

schreibt ihr eure Rechnungen als:

Code:
Antrag auf Festsetzung einer pauschalen Vergütung gemäß VBVG §§ 4,5
ODER

Code:
RECHNUNG mit Rechnungsnummer und MwSt
 hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen.
Michael Meister ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2011, 20:01   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo,


die Festsetzung der Vergütung wird beantragt. Gegen die Staatskasse kannst Du sie auch in Ansatz bringen, weil da oft kein antragsgemäßer Beschluss ergeht, sondern einfach überwiesen wird.
Also keine "Rechnung" stellen.

Umsatzsteuer - schnief - da tobt seit über einem Jahr ein heftiger Streit zwischen einigen Berufsbetreuern und den Finanzbehörden , mit mehr oder weniger Unterstützung der Berufsverbände wegen der Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer !!!

Also keine Umsatzsteuer angeben !


Rechnunsgnummer ist in § 14 Umsatzsteuergesetz geregelt. Im Gesetz wird die Rechnungsnummer für jede Abrechnung einer Leistung verlangt, also unabhängig von der Bezeichnung des "Papiers". Die rechnungsnummer dient auch der Prüfung, ob alle Leistungen auch ordentlich in Rechnung gestellt wurden. Eine Ausnahme für umsatzsteuerfreie Leistungen habe ich jetzt nicht gefunden, aber noch sind wir ja noch nicht von der Umsatzsteuer befreit. Ich gebe die Rechnungsnummern an.


schöne Grüße !


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2011, 10:02   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

meine Erfahrungen, auch hier im Forum, haben mir gezeigt, dass es sehr große regionale Unterschiede gibt.

Als ich anfing, habe ich beim zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes nachgefragt, wie meine Rechnung aussehen muss. War sehr nett und hilfreich.

Heute habe ich einen Steuerberater der dies prüft.

Ich muss Rechnungen mit Nr. und Steuernummer schreiben. So wie jeder andere Selbstständige.

Frage doch einfach nach. Dem Gericht ist dies im Übrigen meist egal. Die interessiert nicht die kaufmännische, steuerliche Seite.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2011, 15:08   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Hallo Zusammen,

Dankeschön fwu & Heiner,
nun habe ich auch gelernt, dass es das Amtsgericht in kaufmännischer Hinsicht nicht interressiert, wie ich meine Vergütung fordere.

fwu, du beantragst also deine Vergütung und schreibst keine Umsatzsteuer, dafür aber die Rechnungsnummern.

Heiner,
du schreibst Rechnungen mit Steuernummer und Rechnungsnummern.

Mein Steuerberater sagt, dass in meiner Pauschalvergütung die MwSt enthalten ist und ich diese in die Betreuungsvergütung schreiben soll.
Zitat:
Bei einem mittellosen und im Heim lebenden Betreuten werden wir in Stufe1 im 1. Quartal mit 364,50 € vergütet.
In diesem Betrag sind 19% MwSt = 58,20 € enthalten.
So sollen die Rechnungen aussehen:

Zitat:
Betreuungsvergütung (statt Rechnung)
Mein Zeichen Nr (statt Rechnungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer/in wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen.

Betreuter ist mittellos und lebt im Heim.

Zeitraum vom 06.05.11 bis zum 05.08.11
3 Monate x 4,5 Stunden x 27,00 € = 364,5

Insgesamt: 364,5 €
In diesem Betrag sind 19% MwSt = 58,20 € enthalten.

MfG


Wie seht ihr das?


Michael Meister ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2011, 19:11   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Brtsftwr,

im Moment ist in der Diskussion dass Berufsbetreuer ihre gezahlte Umsatzsteuer vielleicht, aber nur ganz vielleicht auch rückwirkend zurück bekommen könnten.
Voraussetzng dazu ist allerdings dass wir keine Umsatzsteuer in den Vergütungsanträgen ausweisen. Das ist doch ein Grund sie weg zu lassen oder?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2011, 22:06   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 36
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Brtsftwr,

im Moment ist in der Diskussion dass Berufsbetreuer ihre gezahlte Umsatzsteuer vielleicht, aber nur ganz vielleicht auch rückwirkend zurück bekommen könnten.
Voraussetzng dazu ist allerdings dass wir keine Umsatzsteuer in den Vergütungsanträgen ausweisen. Das ist doch ein Grund sie weg zu lassen oder?

Gruss Michaela
Hallo Michaela,
du wartest also die Entscheidung des BGH ab und stellst in deinen Vergütungsanträgen keine Umsatzsteuer aus.

Ich möchte mich damit vorerst nicht befassen und werde die USt ausweisen bis ich überhaupt erst herausbekommen habe wie ich die Vergütungsanträge schreiben soll. In den nächsten Wochen werde ich mich zur dieser Disskusion mit meinem Steuerberater beraten.

Ich wüsste gern, ob ich meine Vergütungsanträge so stellen kann:

Zitat:
Betreuungsvergütung (statt Rechnung)
Mein Zeichen Nr (statt Rechnungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in dem vorgenannten Betreuungsverfahren die Vergütung für meine Tätigkeit als Betreuer/in wie folgt aus der Staatskasse/dem Vermögen des Betreuten festzusetzen.

Betreuter ist mittellos und lebt im Heim.

Zeitraum vom 06.05.11 bis zum 05.08.11
3 Monate x 4,5 Stunden x 27,00 € = 364,5

Insgesamt: 364,5 €
In diesem Betrag sind 19% MwSt = 58,20 € enthalten.

MfG
Michael Meister ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 06:48   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Damits kein Missverständnis gibt, ich weise sie nicht aus (interesiert das Gericht sowieo nicht) aber natürlich zahle ich sie.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 09:51   #8
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Ob man die USt ausweist oder nicht, das ist dem Gericht egal, es zahlt nach den bekannten Sätzen.

Für uns ist der Unterschied erheblich: Eine ausgeweisene USt muss man in jedem Fall abführen (auch denn, wenn für die USt selbst keine Rechtsgrundlage besteht) und wird sie auch im Falle einer eher zu erwartenden USt-Befreiung nicht wieder zurückbekommen. Extremes Beispiel: Wenn Du irrtümlich 25% USt ausweist, dann mußt du auch 25% abführen)

Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater stelle ich nur noch Anträge auf Festsetzung der Vergütung ohne Nummer und ohne USt, um jeden Anschein einer Rechnung zu vermeiden. Denn im Grunde stellen wir keine Rechnungen, da es keinen Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung gibt.

Wenn Du aber neu im Geschäft bist, dann solltest Du vor der ersten Abrechnung mit deinem Steuerberater bereden, ob Du nicht am besten die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Bei meinem Kuddelmuddel aus Betreuertätigkeit, Verfahrenspflegschaften und kirchlicher Anwaltschaft hat das gut hingehauen und rettet mich (noch) vor der USt.

Ansonsten ist wichtig, sie nicht extra auszuweisen, wohl abzuführen und dagegen Beschwerde einzulegen.
Chrysologus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 11:25   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Moin!

Gerade für Berufsanfänger ist dann die € 17.000 Freibetragsgrenze ja auch nicht ganz unwichtig!...bei den Auslagen, die geleistet werden müssen und den verzögerten - und gerade am Anfang sehr geringen - Einnahmen muss man diese Freigrenze erst mal überschreiten, um überhaupt Umsatzsteuerpflichtig zu werden!

Ein wunderschönes WE!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 14:08   #10
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Zumal es um die in 2011 erfolgten Zuflüsse angeht. Sollte das Jahr besser gehen als erwartet, dann kann es sinnvoll sein, im Dezember die Anträge erst spät rauszuschicken, damit das Geld erst in 2012 kommt.
Chrysologus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
steuern, umsatzsteuer


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39