Dies ist ein Beitrag zum Thema Einheitswert+Brandversicherungswert im VVZ im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im Vermögensverzeichnis müssen wir für ein vorhandenes Haus des Betreuten den sogenannten Einheitswert und den Brandversicherungswert angeben.
Wie handhabt Ihr ...
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13.05.2011, 09:01 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Einheitswert+Brandversicherungswert im VVZ
Im Vermögensverzeichnis müssen wir für ein vorhandenes Haus des Betreuten den sogenannten Einheitswert und den Brandversicherungswert angeben.
Wie handhabt Ihr das? Gibt es für den Einheitswert eine Formel? Muss ich das Finanzamt um eine Auskunft bitten? Wie muss ich vorgehen? Ist mein erster Hauseigentümer in meiner Betreuung. Darf ich den Gesamtwert des Grundstücks einfach schätzen, oder muss ich einen Gutachter beauftragen, der wieder Geld kostet? Vielen Dank für Eure Hilfe! |
21.05.2011, 20:17 | #2 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo, den Einheitswert schickt Dir auf Anfrage das Finanzamt.
Betreuung dort anmelden und anfragen. Den Wert des Hauses kannst Du schätzen. Ich frage dazu den Immobilienmakler, den ich für die Hausverkäufe für meine Betreuten am häufigsten beauftrage. Der kann mir dann oft Antwort geben, was den ungefähren Wert betrifft Gruß NaDa |
25.05.2011, 17:36 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Danke NADA,
was sagt eigentlich dieser Einheitswert aus? Ist glaube ich so eine kleine Summe, meistens. Kann mir was passieren, wenn ich mich um ein paar Tausender beim Brandversicherungswert verschätze? Ist wirklich abrissreif. Es regnet rein und vor dem Klo ist ein Holzbrett, dass man nicht in Erde tritt. Sonst total verbaut. Die Fenster fallen von selbst raus. Ein altes Bauernhaus auf dem Lande. Danke auch an Michaela Mohr für die pn! |
25.05.2011, 22:33 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo BB Mark,
Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.05.2011, 10:57 | #5 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Hallo BBMark,
wie schon Michaela sagte, kann ich Dir dazu auch keine detaillierte Auskunft geben. Den Brandversicherungswert brauchte ich bis jetzt auch nicht. Ich würde dazu mal die Versicherung anrufen, die können Dir dazu doch sicherlich Auskunft geben. Gruß NaDa |
26.05.2011, 11:38 | #6 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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habe mich nochmals bei der Versicherung erkundigt. Aussage;
Wert der versicherung, wenn das Haus abbrennt. Denke, das ist logisch Gruß NaDa |
26.05.2011, 19:21 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Moin
Der Einheitswert bezieht sich auf eine Wertgröße von 1914, also brandaktuell. Aus dem Grund ist man dabei den Einheitswert auf eine andere Grundlage zu stellen. Wie weit man da ist, weiß ich nicht. Pi mal Daumen kann man das zehnfache des Einheitswertes von 1914 in Euronen nehmen. Meistens passt das halbwegs. Wenn das Gericht mit dem Einheitswert schon zufrieden ist, dann frage doch einfach mal nach, wie sie ihn umrechnen. Ist bestimmt interessant. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
27.05.2011, 19:45 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
die Gebäudeversicherungen haben ein Formel wonach vom Wert 1914 auf den heutigen Verkehrswert berechnet wird. Dieser Wert wird vom Gericht anerkannt. Gruß Heiner |
28.05.2011, 13:55 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Baukostenindex Einheitswert 1914
Für die Gebäudeversicherung wird eine grobe Schätzung gemacht, die allerdings für ganz alte Schuppen oder hypermoderne Architektenvorzeigebuden nie passen wird:
Wert 1914 Rechner |
01.06.2011, 11:39 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Vielen Dank für Eure Hilfe,
zur Zeit viel um die Ohren, deswegen erst heute meine Antwort. Ich werde das FA anschreiben und nach dem Einheitswert fragen. Den Gesamtwert werde ich schätzen. Ich denke, der Rechtspfleger wird nicht so pingelig sein, dass er jeden einzelnen Wert (Einheits- und Brandversicherungswert) aufgelistet haben möchte. Im Grundbuch hat er eine "Grundschuld ohne Brief" (i.H.v. 8.000 Euro) eingetragen. Heißt das, dass ihm das Haus nicht mehr gehört, sondern der Schwester, die die Grundschuld hat eintragen lassen? Ist eine Grundschuld dasselbe wie eine Zwangssicherungshypothek? Wer hat Ahnung von diesem Grundbuch-Chinesisch? |
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einheitswert, finanzamt |
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