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Steuerliche Absetzbarkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuerliche Absetzbarkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, was kann mann/frau eigentlich alles steuerlich absetzen (werde zusammen mit meiner berufstätigen Frau veranlagt) Büromittel? Benzinkosten? ??? Danke ...


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Alt 25.05.2011, 13:03   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 10
Standard Steuerliche Absetzbarkeit

Hallo zusammen,
was kann mann/frau eigentlich alles steuerlich absetzen (werde zusammen mit meiner berufstätigen Frau veranlagt)
Büromittel?
Benzinkosten?
???

Danke für eure Antworten.
Gruß
Kalli
kalli ist offline  
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Alt 25.05.2011, 14:05   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Hallo Kalli,

...für Deine Liste:


z.B.
  • anteilige Raumkosten (Heizung, Strom, Reinigung) falls Büro in eigener Wohnung ist,
  • Porto
  • Telefon
  • Internetkosten
  • Software
  • die Möbel, die in Deinem Büro stehen
  • Verpflegungsmehraufwand
siehe auch www.betriebsausgabe.de

Herzliche Grüße

EFB
EFB ist offline  
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Alt 25.05.2011, 14:11   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

...übrigens,

Benzinkosten und sonstige Autokosten kannst Du nur absetzen, wenn du auch 1 % des Anschaffungswertes des Autos als Privatnutzen versteuerst. Besser fährst Du, wenn du pauschal 0,30 ct pro KM berechnest, ist auch bei einem alten Auto ggfls sinnvoller. Hier kommt es auf den Gesamtumfang der Nutzung an. Das kann Dir verbindlich für Deine Situation aber nur ein Fachmann/Fachfrau erklären....l

Ich denke, ein Infogespräch bei einem Steuerberater rechnet sich, diese Erfahrung habe ich gemacht...

Gruß
EFB
EFB ist offline  
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Stichworte
betriebskosten, steuern


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