Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtlicher Betreuer und Arztbesuche im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Begleitung heißt nur: ein MA geht mit. Die Fahrtkosten, wie z.B. Taxi oder ÖPNV darf der Betreute selbst zahlen. Das ...
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#11 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2010
Ort: Kirchheim unter Teck
Beiträge: 22
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Begleitung heißt nur: ein MA geht mit. Die Fahrtkosten, wie z.B. Taxi oder ÖPNV darf der Betreute selbst zahlen. Das ist bei Sozialhilfeempfängern mit TG ein Problem. Hat jemand Ideen?
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ja, wenn Du den Sachverhalt noch kürzer dargestellt hättest dann gäbe es noch weniger Antworten
![]() Ganze Sätze und vollständige Zusammenhänge kosten nicht mehr.![]() Z.B. könnte man mitteilen, wer, will warum? wo hin? So kann keiner wissen um was es geht, tut mir leid. |
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#13 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 19
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Das von michaela mohrgenannte Urteil bezieht sich auf Pflegeheime. Ist es auch auf Behindertenwohnheime übertragbar, da das Heimgesetz auch für Heime für behinderte Volljährige Gültigkeit hat?
Meine Betreute mit geistiger Behinderung muss in eine ca. 20 km weit entfernte Stadt zum Orthopäden (Knochendichtemessung), da es vor Ort keinen entsprechenden Arzt gibt. Sie hat einen SB-Auwies mit MZ B sowie B. Nun rief das Heim an zwecks Begleitung zum Arzt. Ich sagte, evtl. Einwilligungen werden vorher geregelt und ich werde nicht mit vor Ort sein, da bei dem Arzt Wartezeiten bis über drei Stunden normal sind. Nun wurde ich auch gleich gefragt, ob ich nicht fahren könne und lehnte mit Hinweis auf meine Aufgaben ab. Daher soll die Betreute nun ein Taxi auf eigene Kosten nehmen, obwohl sie nur den Barbetrag und Werkstattlohn bekommt. Leider finde ich zu Moblilitätshilfen nichts im Heimvertrag. Da wäre der Verwies auf das Urteil ein gutes Argument, um das Heim zu verpflichten. |
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#14 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Hallo Ekeby
Bei Sozialhilfeempfängern kannst Du ja einen Antrag auf KÜ stellen. Aber am besten vorher. Das bringt es aber am besten, wenn nicht nur ein Arztbesuch fällig ist. Einer meiner Betreuten muss wg. Krebs und anderen gesundheitlichen Problemen regelmäßig zum Arzt. Das Heim hat von der Heimaufsicht ein Verbot bekommen, die Bewohner zu fahren. Jetzt zahlt das Sozialamt die Taxikosten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2010
Ort: Kirchheim unter Teck
Beiträge: 22
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Es gibt mittlerweile eine höchstrichterliche Entscheidung, die die von M.Mohr zitierte aufgehoben hat. Die Begleitung muss gewährleistet werden, darf aber berechnet werden, da keine Regelleistung. Das sind schlechte Nachrichten für alle BezieherInnen von Hilfe zur Pflege. Der Barbetrag, der ja sowieso schon von Telefon und TV belastet wird, wird dann auf 0 schmelzen und die Betreuer sind dann das Taxi.
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#16 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin Ekeby
Das würde ich nicht so sehen. Wenn die Taxifahrten in REchnung gestellt werden dürfen, würde ich sie trotzdem an das Sozialamt weiterleiten. Mit einem Antrag auf Pers. Budget, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder sonst was. Das klappt auch. MfG Imre
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